Met@box AG
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Met@box AG: Juristische Unterstützung bei der Restrukturierung
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Met@box AG: Juristische Unterstützung bei der Restrukturierung
Hildesheim, 11. März 2002. Das Hildesheimer Technologieunternehmen Met@box AG
(MBX, WKN 692120) erzielt einen Erfolg bei der Abwendung eines von dritter Seite
gestellten Insolvenzantrags.
Das von einem anderen Unternehmen zur Durchsetzung einer von der Met@box AG
bestrittenen Forderung beantragte Insolvenzverfahren wurde bereits am 25.
Februar 2002 vom Amtsgericht Hildesheim auf Kosten des Antragstellers als
unzulässig zurückgewiesen, wie dem Unternehmen heute bekannt wurde. Die Met@box
AG sieht hierin eine Stärkung ihrer Position im Rahmen der Konsolidierung.
Für weitere Informationen:
Melanie Hoffmann
Management Public & Investor Relations
Met@box AG
Tel: 05121/75 33-116
Fax 05121/75 33 75
E-Mail: hoffmann@metabox.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.03.2002
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Hildesheim, 11. März 2002. Das Hildesheimer Technologieunternehmen Met@box AG
(MBX, WKN 692120 und 692122) hat im Rechtstreit mit der Deutschen Börse AG wegen
der Sanktionszahlung für die verspätete Veröffentlichung des Geschäftsberichts
des Jahres 2000 einen wesentlichen Teilerfolg erzielt: So muss das Unternehmen
nach einer Entscheidung des Schiedsgerichts bei der Deutsche Börse AG (Primary
Markets Arbitration Panel) anstatt der bisher verhängten Geldstrafe in Höhe von
70.000 Euro lediglich 15.000 Euro zahlen.
Grundlage bildet die Feststellung des Schiedsgerichts, dass die von der Deutsche
Börse AG verhängte Geldstrafe weit überhöht war, da der Met@box AG letztlich
lediglich vorgeworfen werden könne, keine der IAS entsprechende
Eigenkapitalveränderungsrechnung aufgestellt zu haben. Die übrigen Vorwürfe sah
das Schiedsgericht nicht bestätigt. Insbesondere sei die Met@box AG nicht
verpflichtet gewesen, einen testierten Jahresabschluss einzureichen. Ferner sei
es ausreichend gewesen, die englischsprachige Version des Geschäftsberichts zum
Download bereit zu stellen, und nicht, wie die Deutsche Börse AG dem Unternehmen
vorgeworfen hatte, in elektronischer Form zu übermitteln.
Einen weiteren Erfolg erzielte die Met@box AG bei der Abwendung eines von
dritter Seite gestellten Insolvenzantrags: Das von einem anderen Unternehmen zur
Durchsetzung einer von der Met@box AG bestrittenen Forderung beantragte
Insolvenzverfahren wurde bereits am 25. Februar 2002 vom Amtsgericht Hildesheim
auf Kosten des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen, wie dem Unternehmen
heute bekannt wurde. Darüber hinaus prüft das Unternehmen zurzeit, ob der aus
Sicht der Met@box AG missbräuchlich gestellte Insolvenzantrag Anlass für eine
Strafanzeige gibt.
Das Hauptaugenmerk des Unternehmens richtet sich derzeit allerdings auf den kurz
bevorstehenden CeBIT-Auftritt in Hannover ab Mittwoch, 13. März, dem
insbesondere der Vorstandsvorsitzende Herbert Steinhauer positiv entgegensieht.
Die Met@box AG ist ein Technologieunternehmen, das Hard- und Softwarelösungen
für Anwendungen des interaktiven Fernsehens (iTV) entwickelt und vertreibt. Das
1996 gegründete Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, Multimedia, Internet und
klassisches Fernsehen zu einem neuartigen Universalmedium zu verschmelzen. Als
Technologie-Pionier bietet die Met@box AG mit der met@box 1000 schon jetzt
bedienerfreundliches interaktives Fernsehen mit Features wie analoges/digitales
TV, Internet, E-Mail und DVD.
Für weitere Informationen:
Melanie Hoffmann
Management Public & Investor Relations
Met@box AG
Tel: 05121/75 33-116
Fax 05121/75 33 75
E-Mail: hoffmann@metabox.de
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WKN: 692 120; ISIN: DE0006921208; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
Hannover, München und Stuttgart
111051 Mär 02
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