PIERER Mobility AG
PIERER Mobility AG: KTM AG bereitet Antrag auf Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung vor
PIERER Mobility AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR
Wels, 26. November 2024
PIERER Mobility AG: KTM AG bereitet Antrag auf Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung vor
Die KTM AG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der PIERER Mobility AG, wird am 29.11.2024 die Einleitung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung beantragen. Der Finanzierungsbedarf der KTM AG beläuft sich nach derzeitigem Stand auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag. Das Management geht nunmehr nicht davon aus, dass es gelingen wird, die notwendige Zwischenfinanzierung zeitgerecht sicherzustellen.
Der Vorstand der KTM AG fasste daher heute den Beschluss den Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung über das Vermögen der KTM AG und ihrer Tochtergesellschaften KTM Components GmbH und KTM F&E GmbH einzureichen. Die Verfahren geben die Möglichkeit, weiterhin das Vermögen unter Aufsicht zu verwalten und die KTM-Gruppe eigenständig zu sanieren. Alle sonstigen Tochtergesellschaften der KTM AG, insbesondere sämtliche Vertriebsgesellschaften, sind davon nicht betroffen.
Ziel des Verfahrens ist es, innerhalb von 90 Tagen mit den Gläubigern einen Sanierungsplan zu vereinbaren. Durch eine Redimensionierung der Gruppe soll nicht nur der Bestand der KTM-Gruppe nachhaltig gesichert, sondern auch die Basis geschaffen werden, erstarkt aus dem Verfahren zu kommen.
Eine Redimensionierung der Produktion soll dazu führen, dass der Lagerüberbestand bei KTM und ihren Händlern in den kommenden zwei Jahren angepasst wird. Dadurch wird es in den Jahren 2025 und 2026 zu einer Reduzierung der Betriebsleistung an den österreichischen Standorten im Ausmaß von insgesamt über EUR 1 Mrd. kommen.
Aufgrund des Restrukturierungsprozesses ergibt sich ein zusätzliches Verlustpotential, etwa durch Einmalaufwendungen wie notwendige Abwertungen (zB für aktivierte Entwicklungskosten) und Kosten für den Mitarbeiterabbau sowie durch die Fixkostenunterdeckung aufgrund der verringerten Betriebsleistung und sonstige Kosten, die durch das Restrukturierungsverfahren entstehen.
Daher erwartet sich die Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr 2024 aus den vorher genannten Gründen ein negatives Jahresergebnis im sehr hohen dreistelligen Millionenbereich.
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26.11.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com |
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