Stollwerck AG
Stollwerck AG:Verhandlungen über Vergleich im Stollwerck Squeeze Out-Verfahren
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Stollwerck Squeeze Out-Verfahren
Stollwerck AG:Verhandlungen über Vergleich im Stollwerck Squeeze Out-Verfahren
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
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Köln, 4. April 2005
Die STOLLWERCK AKTIENGESELLSCHAFT und die Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG
haben Verhandlungen mit denjenigen Aktionären aufgenommen, die
Nichtigkeitsfeststellungs- und Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der
Hauptversammlung vom 30. April 2003 zur Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG gegen
Gewährung einer Barabfindung (Squeeze Out) erhoben hatten.
Die Verhandlungen haben eine einvernehmliche Beendigung des Rechtsstreits
durch Klagrücknahme im Wege eines Prozessvergleichs zum Ziel.
Im Zuge der Verhandlungen hat die Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG
angeboten, im Falle einer vergleichsweisen Beendigung des Rechtsstreits
sämtlichen Minderheitsktionären der STOLLWERCK AKTIENGESELLSCHAFT zusätzlich
zu der festgesetzten Barabfindung von EUR 295,- je Aktie einen weiteren Betrag
von EUR 100,- je Aktie zu zahlen. Der Zuzahlungsbetrag würde nur an
diejenigen Minderheitsaktionäre gezahlt werden, die auf die Einleitung eines
Spruchverfahrens zur Überprüfung der Barabfindung und auf die Beteiligung an
einem solchen Spruchverfahren unwiderruflich verzichten.
Alle Kläger haben ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, einen
Prozessvergleich abzuschließen. Die gerichtliche Protokollierung des
Prozessvergleichs steht noch aus. Es ist vorgesehen, die Einzelheiten des
Vergleichs, sofern dieser auf Anraten und Vorschlag des zuständigen Gerichts
sowie im Einvernehmen mit sämtlichen an dem Rechtsstreit als Kläger
beteiligten Aktionären zustande kommt, im elektronischen Bundesanzeiger, in
einem Börsenpflichtblatt sowie im Kölner Stadtanzeiger bekannt zu machen.
Sollte ein Vergleich zustande kommen und der Übertragungsbeschluss sodann noch
vor dem 12. April 2005 in das Handelsregister eingetragen werden, würde die
für den 12. April 2005 einberufene Hauptversammlung der STOLLWERCK
AKTIENGESELLSCHAFT nicht mehr unter Beteiligung der derzeitigen
Minderheitsaktionäre stattfinden. In diesem Fall wird die STOLLWERCK
AKTIENGESELLSCHAFT diejenigen Aktionäre, die sich zur Teilnahme an der
Hauptversammlung angemeldet haben, durch entsprechende Veröffentlichungen
sowie – soweit möglich – durch persönliche Anschreiben hiervon in Kenntnis
setzen.
– Ende –
Stollwerck AG
Stollwerckstr. 27-31
51149 Köln
Deutschland
ISIN: DE0007280000
WKN: 728000
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 04.04.2005
041027 Apr 05
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