T-Online International AG
T-Online International AG:BGH verwirft Rechtsbeschwerde als unzulässig
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BGH verwirft im Freigabeverfahren die Beschwerden gegen die Verschmelzung
der T-Online auf die Deutsche Telekom
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute die im Freigabeverfahren zur
Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG
erhobenen Rechtsbeschwerden gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts
Frankfurt am Main als unzulässig verworfen. Das Oberlandesgericht hatte
entschieden, dass die von einigen T-Online-Aktionären gegen den
Hauptversammlungsbeschluss vom 29. April 2005 über die Verschmelzung der
T-Online auf die Deutsche Telekom erhobenen Klagen der Eintragung der
Verschmelzung in die Handelsregister beider Unternehmen nicht entgegen
stehen. Die Verschmelzung wird mit der Eintragung in den Handelsregistern
beider Unternehmen wirksam werden.
(c)DGAP 01.06.2006
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Sprache: Deutsch
Emittent: T-Online International AG
T-Online Allee 1
64295 Darmstadt Deutschland
Telefon: +49 (0)6151 680 2929
Fax: +49 (0)6151 680-299
Email: IR@t-online.net
WWW: www.t-online.net
ISIN: DE0005557706
WKN: 555770
Indizes: TecDAX
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Hannover, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
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