Tarkett AG
Tarkett AG: Squeeze-Out wirksam. Erhöhung der Barabfindung auf 19,50 EUR.
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Tarkett AG: Squeeze-Out wirksam. Erhöhung der Barabfindung auf 19,50 EUR.
Der Beschluss der Hauptversammlung der Tarkett AG vom 20. Juni 2005 über
die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Tarkett SA,
Nanterre, Frankreich (Hauptaktionärin) gegen Barabfindung gemäß §§ 327a ff.
AktG, ist heute in das Handelsregister eingetragen worden. Dadurch sind die
Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen. Im
Gegenzug haben die Minderheitsaktionäre einen Anspruch gegen die Tarkett
SA, Nanterre, Frankreich, auf Zahlung einer angemessenen Barabfindung. Die
Barabfindung ist in einem vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken
geschlossenen Prozessvergleich mit Wirkung für alle Minderheitsaktionäre um
3,15 EUR auf 19,50 EUR erhöht worden.
Der vollständige Vergleichstext wird kurzfristig im elektronischen
Bundesanzeiger, in den SdK-News, in GSC-Research und in der Börsen-Zeitung
veröffentlicht. Die Einzelheiten der bankentechnischen Abwicklung werden
noch in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.
Tarkett AG
Der Vorstand
(c)DGAP 20.07.2006
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Sprache: Deutsch
Emittent: Tarkett AG
Nachtweideweg 1 – 7
67227 Frankenthal Deutschland
Telefon: +49 (0)623 381-0
Fax: +49 (0)623 381-1500
E-mail: harald.schueren@tarkett.com
WWW: www.tarkett.com
ISIN: DE0007002008
WKN: 700200
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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