TC Unterhaltungselektronik AG
TC Unterhaltungselektronik AG: Bestätigungsvermerk für 2004 wird versagt
Ad-hoc-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Emittent verantwortlich.
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Am heutigen Abend um 17:10 wurde dem Vorstand der Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 überbracht.
In den grundsätzlichen Feststellungen schreibt der Wirtschatsprüfer: ‘Der
Bestätigungsvermerk wurde aufgrund mehrerer Pürfungshemnisse versagt.
Demzufolge können wir nicht mit hinreichender Sicherheit zur
Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Stellung nehmen’.
und ferner
‘bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes haben wir folgende Unrichtigkeiten oder Verstöße i.S.d. § 321
Abs. 1 Satz 3 HGB festgestellt.’
1. Entgegen §15 der Satzung wurde die ordentliche Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr 2004 nicht innerhalb der ersten 8 Monate einberufen.
2. Entgegen der Bestimmung des § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat
nicht erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil
des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der
‘Regierunsgkommission Deutscher Corporate Governance Kodex’ entsprochen
wurden.
3. Entgegen § 320 Abs. 2 HGB haben die gesetzlichen Vertreter nicht
sämtliche Vorlage- und Auskunfstpflichten erfüllt.
4. Die Anhangangabe gemäß § 161 Nr. 4 AktG ist fehlerhaft. Das Grundkapital
der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2004 EUR 1.253.299,00
5. Die Anhangangaben nach § 285 Nr. 9a HGB fehlen
6. Entgegen §15 der Satzung wurde die ordentliche Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr 2004 nicht innerhalb der ersten 8 Monate einberufen.
Weitere Unrichtigkeiten und Verstöße im Sinne des § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB
haben wir nicht festgestellt.
Hierzu erklärt der Vorstand: Die Vorwürfe in den Punkten 2 und 3 sind
unberechtigt. Die Vorwürfe 4 und 5 konnten in der Kürze der Zeit nicht
geprüft werden, sind aber regelmäßig bei ordentlichem Prüfungsverlauf zu
korrigieren. Die Vorwürfe zu 1. und 6 (HV), entspringen dem schleppenden
Prüfungsverlauf durch Terminschwierigkeiten des Wirtschaftsprüfers. Als der
Vorstand hier mit Schadensersatz drohte, kam es zum endgültigen Zerwürfnis.
Dennoch hatten beide Parteien bis vor kurzem den ordnungsgemäßen und
einvernehmlichen Abschluß vereinbart, bei dem evtl. fehlende Angaben
nachzureichen gewesen wären. Überraschend wurde heute jedoch die Endfassung
der Prüfung per Gerichtsvollzieher (!) überbracht und damit auch gegen
schriftliche Absprachen verstossen.
Der Wirtschaftsprüfer zweifelte ferner an der Fortführung des Unternehmens.
Er zweifelte auch im Jahr 2006 an einer positiven Fortführungsprognose für
das Jahr 2005, obwohl dieses Jahr das erste Jahr der Firmengeschichte war,
mit nennenswerten Umsätzen und einer ‘schwarzen Null’ (siehe Lagebericht
2005). Die Zahlen für das erste HJ und auch die Planzahlen für das zweite
HJ 2006 fallen ebenso positiv aus. Die Gesellschaft sieht sich vielmehr
aufgrund der üppigen Umsätze, der erarbeiteten Know-How
Schlüsselpositionen und der exclusiven Auftragsvergabe z.B. rund um das
IPTV Projekt www.CyberTiVi.com hervorragender aufgestellt, als jemals
zuvor.
Die Gesellschaft behält sich rechtliche Schritte vor.
Koblenz, 2.October 2006
Der Vorstand
Petra Bauersachs
TC Unterhaltungselektronik AG
bauersachs@telecontrol.de
(c)DGAP 02.10.2006
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Sprache: Deutsch
Emittent: TC Unterhaltungselektronik AG
Koblenzer Straße 132
56073 Koblenz Deutschland
Telefon: 0261 98436 0
Fax: 0261 98436 36
E-mail: bauersachs@telecontrol.de
WWW: www.telecontrol.de
ISIN: DE0007454209
WKN: 745420
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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