Commerzbank AG von 1870
*vwdAd hoc-Service: Commerzbank v. 1870 AG
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Commerzbank AG von 1870 (Altbank) Das Landgericht Hamburg hat durch
einen gestern dem Verfahrensbevollmächtigten der Commerzbank AG von
1870 (Altbank) zugestellten Beschluss vom 29.12.2000 den Antrag der
Aktionärin Effecten Spiegel AG, sie zur Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung der Altbank zu ermächtigen,
zurückgewiesen. Das Gericht begründet die Zurückweisung damit, dass
kein schutzwürdiges Interesse an einer Hauptversammlung bestehe und
hält das Einberufungsverlangen für rechtsmissbräuchlich. Gegen den
Beschluss ist Rechtsbeschwerde zum Hanseatischen Oberlandesgericht
zulässig.
Der Vorstand
Ende der Ad hoc-Mitteilung, (c) DGAP 16.01.2001 ———————
————————————————– WKN:803 306;
Index: Notiert:Amtlicher Handel in Frankfurt, Stutgart, München,
Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, Düsseldorf
161340 Jän 01
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