Württembergische Hypothekenbank AG
Württemberger Hypo
Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags beabsichtigt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DIA Vermögensverwaltungs-GmbH und Württembergische Hypothekenbank AG
beabsichtigen den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags
Die DIA Vermögensverwaltungs-GmbH mit dem Sitz in München und die Württem-
bergische Hypothekenbank AG mit dem Sitz in Stuttgart (“WürttHyp”) beabsichtigen
den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags. Der am 24. September 2003
aufgestellte Entwurf des Gewinnabführungsvertrags sieht für die außenstehenden
Aktionäre der WürttHyp einen angemessenen Ausgleich (§ 304 AktG) in Höhe von EUR
2,68 und eine Barabfindung (§ 305 AktG) in Höhe von EUR 48,50 je Aktie vor, die
aufgrund eines Bewertungsgutachtens ermittelt wurden. Die außenstehenden
Aktionäre erhalten danach bei Verbleib in der Gesellschaft eine jährliche
Ausgleichszahlung oder sie haben für die Dauer des Abfindungsangebots die
Möglichkeit, gegen eine Barabfindung auszuscheiden. Die DIA
Vermögensverwaltungs-GmbH hält derzeit ca. 93,77 % der Aktien der WürttHyp
(Stand: 19. September 2003).
Der Entwurf des Gewinnabführungsvertrags bedarf der Zustimmung der Hauptver-
sammlung der WürttHyp, die auf den 30. Oktober 2003 einberufen werden soll. Der
Gewinnabführungsvertrag wird nach Zustimmung der Hauptversammlung unterzeichnet
und mit seiner Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Württembergische Hypothekenbank AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.09.2003
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WKN: 812400 ; ISIN: DE0008124009; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf
und Frankfurt
241207 Sep 03
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