Erste Group Bank AG
Erste Group Bank AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
Erste Group Bank AG / Veröffentlichung einer 'Sonstigen Zulassungsfolgepflicht' nach § 82 Abs. 9 BörseG 22.03.2011 08:30 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Gemeinsamer Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß §§ 159 Abs 3 AktG Bericht des Vorstands sowie des Aufsichtsrats der Erste Group Bank AG über die Ausgabe von Aktien aus bedingtem Kapital im Zuge eines Mitarbeiter¬beteiligungs¬programms: Einleitung Der Vorstand der Erste Group Bank AG ('Erste Group Bank') beabsichtigt die Durchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms. Durch das Mitarbeiter¬beteiligungsprogramm wird die Identifikation der Mitarbeiter mit der Erste Group Bank und ihrem Konzern ('Erste Group') erhöht und Schlüsselkräfte werden an die Erste Group gebunden. Die Beteiligung ermöglicht es den Mitarbeitern, an der Entwicklung der Erste Group Bank in verstärktem Ausmaß zu profitieren und stellt einen Leistungsanreiz dar, der über bestehende leistungsorientierte variable Gehaltsbestandteile hinausgeht. Zur Bedienung der Mitarbeiterbeteiligung steht dem Vorstand laut Satzung aus den Beschlussfassungen des Vorstands aus den Jahren 2002 sowie 2010 derzeit bedingtes Kapital in Höhe von Nominale EUR 22.502.590, das entspricht 11.251.295 Aktien, zur Verfügung. Das bedingte Kapital basiert auf den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 8.5.2001 sowie 19.5.2006, womit der Vorstand ermächtigt wurde, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bedingtes Kapital zu beschließen. Diese beiden Ermächtigungen wurden ausgenützt mit Beschluss des Vorstands vom 21.1.2002, genehmigt durch den Aufsichtsrat am 30.1.2002 sowie mit Beschluss des Vorstands vom 16.2.2010, genehmigt durch den Aufsichtsrat am 16.3.2010. Im Zuge der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme ('ESOP') 2002 bis 2010 wurden aus bedingtem Kapital bereits 5.042.855 Aktien an Mitarbeiter ausgegeben und das Grundkapital der Erste Group Bank dementsprechend erhöht. Der Vorstand wird daher dem Aufsichtsrat vorschlagen, das nachstehend beschriebene Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (ESOP 2011) zu genehmigen. Der vorgesehene Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre ist gemäß § 153 Abs. 5 AktG gerechtfertigt. ESOP Anzahl und Aufteilung der Aktien Im Rahmen des ESOP 2011 stehen für alle Mitarbeiter und Führungskräfte des Konzerns (so weit rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll) sowie für die Mitglieder des Vorstands der Erste Group Bank maximal 2.000.000 Stammaktien der Erste Group Bank zur Verfügung. Bedingungen 1. Unabhängig von der jeweiligen Funktion kann jede berechtigte Person maximal 200 Aktien gegen Bezahlung des Ausgabepreises beziehen. Die Mindestordermenge beträgt 10 Aktien. 2. Eine anteilsmäßige Kürzung der Order wird bei Überzeichnung des Gesamtangebots vorgenommen. 3. Jeder Teilnahmeberechtigte muss am Tag der Ordererteilung in einem aufrechten, ungekündigten sowie nicht ruhenden Dienstverhältnis (ausgenommen Elternkarenz oder Präsenzdienst) mit der Erste Group Bank oder einer der zur Teilnahme berechtigenden Konzerngesellschaften der Erste Group stehen. 4. Die Zeichnungsfrist beginnt am 02.05.2011 und endet am 13.05.2011. Ausgabepreis Der Ausgabepreis pro Aktie wird mit dem Durchschnitt der im April 2011 verlautbarten Tagesschlusskurse der Erste Group Bank-Aktie an der Wiener Börse abzüglich 20%, auf halbe Euro abgerundet, festgelegt. Erwerb der Aktien Der Erwerb der Aktien und die Einbuchung auf das jeweilige Mitarbeiterdepot finden am 26.05.2011 statt. Die Bezahlung erfolgt durch Abbuchung des Ausgabepreises mit Valuta desselben Tages. Die Aktien sind ab dem 1.1.2011 dividendenberechtigt. Die Zulassung der Aktien zum Amtlichen Handel an der Wiener, Prager und Bukarester Börse wird unmittelbar nach Ende der Zeichnungsfrist beantragt werden. Übertragbarkeit Das Recht zum Erwerb der Aktien ist nicht übertragbar. Behaltefrist Es besteht eine zivilrechtliche Behaltefrist der bezogenen Aktien bis inklusive 31.05.2012. Bei einem früheren Verkauf ist der gewährte Abschlag nachzuzahlen. Dieser Bericht stellt kein Angebot zum Erwerb von Aktien oder Aktienoptionen dar. Er vermittelt keine Rechte auf den Erwerb oder Bezug von Aktien. Jeglicher Erwerb von Aktien oder Aktienoptionen bedarf der separaten Vereinbarung. 22.03.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Erste Group Bank AG Graben 21 1010 Wien Österreich Internet: www.erstegroup.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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