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Tognum AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Tognum AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG 13.03.2013 10:44 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Tognum AG Mitteilung nach § 30e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Mit Beschluss vom 15. November 2011 hatte das Landgericht Frankfurt am Main die stimmberechtigten, nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Tognum AG (ISIN DE 000A0N4P43), die nicht bereits der Engine Holding GmbH gehören, gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 26,00 je Stückaktie auf die Engine Holding GmbH übertragen. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 21. Mai 2012 zurückgewiesen. Die gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gerichteten Rechtsbeschwerden zum Bundesgerichtshof sind jetzt zurückgenommen worden. Damit ist der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2011 wirksam geworden. Der Bundesgerichtshof hat am 11. März 2013 ein Rechtskraftzeugnis ausgestellt. Die Rechtsbeschwerdeführer und die Engine Holding GmbH haben sich außergerichtlich geeinigt, die Abfindung für die verbliebenen Minderheitsaktionäre der Tognum AG und für solche ehemaligen Aktionäre der Tognum AG, die das Abfindungsangebot nach dem am 19. Dezember 2012 wirksam gewordenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Engine Holding GmbH und der Tognum AG angenommen haben, auf EUR 30,00 zuzüglich der Ausgleichszahlung unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für 2012 in Höhe von EUR 1,61, also insgesamt auf EUR 31,61 je Stückaktie zu erhöhen. Mit der Rechtskraft des Beschlusses des Landgerichts Frankfurt am Main sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Tognum AG auf die Engine Holding GmbH übergegangen. Die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegten Globalaktienurkunden verbriefen daher, soweit sie im Miteigentum der bisherigen Minderheitsaktionäre stehen, nur noch den Anspruch auf die oben genannte Barabfindung. Die Notierung der Aktien der Tognum AG wird in Kürze eingestellt. Friedrichshafen, den 11. März 2013 Der Vorstand 13.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Tognum AG Maybachplatz 1 88045 Friedrichshafen Deutschland Internet: http://www.tognum.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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