7days music entertainment AG
7days music entertainment AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
7days music entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges Corporate News 7days music entertainment AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG München, 11. November 2013 – Der Vorstand der 7days music entertainment AG teilt mit, dass nach dem derzeitigen Stand der Quartalsabschlussarbeiten per 30. September 2013 bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Verluste aus den Vorjahren, die sich zusammen mit den Verlusten aus dem aktuellen Geschäftsjahr zu einem Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals summiert haben. In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2013 musste die 7days music entertainment AG einen deutlichen Umsatzrückgang gegenüber dem verkaufsstarken Vergleichszeitraum 2012 hinnehmen. Nach vorläufigen Berechnungen lag der Umsatz Ende September 2013 bei etwa 1.090 TEuro nach 2.134 TEuro im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der vorläufige Periodenfehlbetrag einschließlich der Ergebnisbeiträge der Beteiligungen Seven Days Music GmbH (449 TEuro) und der Transcontinent Musikverlag OHG (15 TEuro) belief sich nach den ersten neun Monaten 2013 auf -556 (Vj. -561) TEuro. Damit ist nach der Verrechnung mit der Kapitalrücklage in Höhe von 113 TEuro ein kumulierter Bilanzverlust in Höhe von fast 2.600 TEuro, mithin rund 57 % des Grundkapitals, zum 30. September 2013 auszuweisen. Vor dem Hintergrund der aufgelaufenen Verluste aus den Vorjahren und der schlechten Ertragslage im ersten Quartal 2013 hatten Vorstand und Aufsichtsrat der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2013 Sanierungsmaßnahmen in Form einer Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1 zur Abdeckung früherer bilanzieller Verluste und Schaffung einer Kapitalrücklage sowie eine nachfolgende Kapitalerhöhung vorgeschlagen. Mit Umsetzung dieser Maßnahmen könnte die 7days music entertainment AG die bilanziellen Verluste ausgleichen und wäre in der Lage, die geplanten Maßnahmen im operativen Geschäft umzusetzen sowie den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Die Kapitalmaßnahmen konnten aber aufgrund von Anfechtungsklagen von drei familiär verbundenen Aktionären bisher nicht durchgeführt werden. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG die Pflicht zur unverzüglichen Einberufung einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird die Hauptversammlung in Kürze einberufen. Kurzportrait 7days music entertainment AG: Ende der Corporate News 11.11.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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