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ALNO AG: DIU e.V. fordert Anleihegläubiger der ALNO AG zur Interessensbündelung auf
DGAP-News: DIU e. V. / Schlagwort(e): Anleihe/Stellungnahme München, 12.07.2017: Am 11. Juli 2017 meldete die ALNO AG, dass sie beim zuständigen Amtsgericht Hechingen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a Insolvenzordnung wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit stellen werde. Ursächlich für den Insolvenzantrag sei, dass mit potenziellen Investoren und Gläubigern geführte Verhandlungen zu keiner Einigung führten. Die ALNO AG hat zwei börsennotierte Anleihen emittiert. Zum einen handelt es sich um eine mit jährlich 8,5 % verzinste Inhaberschuldverschreibung im Volumen von 45 Mio. Euro (ISIN: DE000A1R1BR4), die am 14.05.2018 fällig wird, zum anderen um eine mit jährlich 8 % verzinste Wandelanleihe (ISIN: DE000A11QHW7), die am 21.03.2019 fällig wird. Beide Anleihen sind nicht besichert. Die Erfahrung bei anderen, vergleichbaren Verfahren von Emittenten, die derartige Anleihen begeben haben zeigt, dass Anleihegläubiger von nicht besicherten Anleihen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung oft übervorteilt werden. Um dies zu verhindern empfiehlt die DIU e.V. – Deutsche Investoren Union den betroffenen Anlegern dringend, ihre Interessen zu bündeln, um bei den wahrscheinlich bevorstehenden Gläubigerversammlungen professionell auftreten zu können. Die DIU bietet allen Anleiheinhabern an, sich unter info@diuev.de für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren und diese auf den stattfindenden Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber zu vertreten. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir über den genannten Newsletter informieren. Weitere Informationen zur DIU und zur Mitgliedschaft finden Sie unter www.diuev.de.
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12.07.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |