Maquet Medical Systems AG
Alsterhöhe 1. V V AG : Aktionäre, die rund 70% der Aktien an Pulsion Medical Systems SE halten, haben sich verpflichtet, das angekündigte Übernahmeangebot von Maquet / Getinge anzunehmen
Alsterhöhe 1. V V AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot DGAP-Corporate NEWS Nachricht vom 5.12.2013 Aktionäre, die rund 70% der Aktien an Pulsion Medical Systems SE halten, haben sich verpflichtet, das angekündigte Übernahmeangebot von Maquet / Getinge anzunehmen Die Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG) (der ‘Bieter’) teilt im Zusammenhang mit der am 4.12.2013 veröffentlichten Entscheidung, den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE (‘Pulsion’) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre nennwertlosen Inhaber-Stückaktien der Pulsion gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 16,90 EUR je Stückaktie in bar zu erwerben (das ‘Übernahmeangebot’) mit: Ein Aktionärspool unter der Führung der Forum European Smallcaps GmbH und weitere Aktionäre, die gemeinsam insgesamt rund 70% des Grundkapitals und der Stimmrechte von Pulsion halten, haben sich unwiderruflich verpflichtet, das Übernahmeangebot des Bieters anzunehmen. Herr Dr. Wittek, Vorsitzender des Verwaltungsrates von Pulsion, hat mitgeteilt, dass Pulsion das Übernahmeangebot als eine großartige Chance ansieht, ihre in Europa führende Position für hämodynamisches Monitoring mit dem starken weltweiten Vertrieb und Marketing von Getinge zu verbinden. Nach Prüfung der Angebotsunterlage wird der Verwaltungsrat den Aktionären von Pulsion eine abschließende Empfehlung abgeben. Der Bieter ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und Teil der MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe wiederum gehört zur schwedischen Getinge Group, die von der an der Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt wird. Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Angebotsunterlage für das öffentliche Übernahmeangebot sowie weitere Informationen zu dem öffentlichen Übernahmeangebot werden im Internet unter www.maquet.com/pulsion-angebot veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger mitgeteilt. Wichtige Hinweise: Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von PULSION-Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von PULSION-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb der PULSION-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die von dem Bieter rechtzeitig veröffentlicht werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Den Aktionären der PULSION Medical Systems SE wird dringend empfohlen, nach ihrer Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Außerdem wird ihnen empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für die PULSION Medical Systems SE zu erhalten. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (‘WpÜG’) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (‘WpÜG-Angebotsverordnung’) erfolgen. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der PULSION Medical Systems SE können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen. Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG sind in keiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehenden Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Rastatt, den 5.12.2013 Der Vorstand Ende der Corporate News 05.12.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 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