Anwaltskanzlei Güntsche & Kollegen
Anwaltskanzlei Güntsche & Kollegen: Jack White erwirkt einstweilige Verfügung gegen 313music JWP AG
Anwaltskanzlei Güntsche & Kollegen / Rechtssache Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Jack White erwirkt einstweilige Verfügung gegen 313music JWP AG Im Namen von Jack White gebe ich, Rechtsanwalt Bernd R. Güntsche, Berlin, folgendes bekannt: Auf Antrag von Jack White ist 313music JWP AG durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 17.03.2009 (Az. 324 O 134/09) verboten worden, den Eindruck zu erwecken, Jack White sei erstinstanzlich zur Leistung von Schadensersatz an 313music JWP AG verurteilt worden. Vorausgegangen war, dass 313music JWP AG die Corporate News vom 17.02.2009 veröffentlicht hatte (http://dgap.de/dgap/static/News/?newsType=&companyID=10&newsID=445601), was Jack White veranlasst hat, die von DGAP am 20.02.2009 veröffentlichte Gegendarstellung abzugeben und beim Landgericht Hamburg die ergangene einstweilige Verfügung gegen 313music JWP AG zu erwirken. Bernd R. Güntsche, Rechtsanwalt Berlin, den 19.03.2009 20.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ---------------------------------------------------------------------------
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