Anwaltskanzlei Güntsche & Kollegen
Anwaltskanzlei Güntsche & Kollegen: Gegendarstellung von Jack White
Anwaltskanzlei Güntsche & Kollegen / Sonstiges Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Gegendarstellung von Jack White zur Corporate News der 313music JWP AG vom 17.02.2009 http://dgap.de/dgap/static/News/?newsType=&companyID=10&newsID=445601 Im Namen von Jack White gebe ich, Rechtsanwalt Bernd R. Güntsche, Berlin, folgende Gegendarstellung ab: Von DGAP wurde am 17.02.2009 unter der Überschrift '313music JWP AG erwartet positive Geschäftsentwicklung im ersten Quartal' eine von 313music JWP AG veröffentlichte Corporate News übermittelt, in der es u.a. heißt : 'Zudem trägt der Abschluss einiger Gerichtsverfahren dazu bei, dass die 313music JWP AG wieder optimistischer in die Zukunft blickt. Unter anderem wurde erstinstanzlich festgestellt, dass der ehemalige Vorstand Jack White Schadensersatz wegen geschäftsschädigender Äußerungen gegenüber der Presse zu leisten hat. Auch andere Verfahren, die zum Teil seit Jahren personelle und organisatorische Kapazitäten der Gesellschaft binden, wurden beendet.' Die Meldung erweckt den unzutreffenden Eindruck, ein Gericht habe festgestellt, dass Jack White Schadensersatz wegen geschäftsschädigender Äußerungen an die 313music JWP AG zu leisten habe. Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen. Tatsächlich hat kein Gericht die Feststellung getroffen, dass der 313music JWP AG durch Äußerungen Jack Whites gegenüber der Presse tatsächlich ein Schaden entstanden sei, den Jack White zu ersetzen habe. Vielmehr ist vom Gericht in dem angesprochenen Rechtsstreit ausdrücklich offen gelassen worden, ob der 313music JWP AG durch Äußerungen Jack Whites gegenüber der Presse tatsächlich ein von Jack White zu ersetzender Schaden entstanden ist. Dies ergibt sich insbesondere aus den Ausführungen des Gerichts auf Blatt 21 Absatz 2 des Urteils, wo es heißt: 'Ob die inkriminierten Äußerungen dagegen tatsächlich für einen Schaden kausal geworden sind - etwa im Rahmen der Kapitalerhöhung bei der Klägerin - oder ob diese auch ohne die Äußerungen eingetreten wären, ist für die Begründetheit der Feststellungsklage nicht von Belang. Diesen (schwierigen) Beweis hat die Klägerin erst im Rahmen einer nachfolgenden Leistungsklage zu führen (vgl. BGH NJW 2006, 830 ff. - Kirch ./. Deutsche Bank AG und Breuer).' Es ist folglich nach wie vor offen, ob Jack White die 313music JWP AG durch seine Äußerungen geschädigt hat und hierfür Schadensersatz zu zahlen hat. Weiterhin wird in der Meldung der ebenfalls falsche Eindruck erweckt, das betreffende Gerichtsverfahren sei nunmehr abgeschlossen, was nicht der Fall ist. Denn das erst-instanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig. Bernd R. Güntsche, Rechtsanwalt Berlin, den 19.02.2009 20.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ---------------------------------------------------------------------------
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