ARHT Media Inc.
ARHT Media Inc.: Abkommen zur Einführung der Hologramm Technologie in den Cannabis Markt unterzeichnet!
DGAP-News: ARHT Media Inc. / Schlagwort(e): Verkauf ARHT MEDIA unterzeichnet Abkommen zur Einführung der Hologramm Technologie in den Cannabis Markt “Während wir in den traditionellen Märkten für Einzelhandel, Bildung, Events und Unterhaltung große Fortschritte machen, sehen wir den Cannabismarkt als eine weitere große Chance für unsere Technologie und freuen uns darauf, mit NexTech zusammenzuarbeiten, um dies zu ermöglichen”, kommentierte Larry O’Reilly. ARHTs CEO. “Der Cannabis-Sektor explodiert im Wachstum und unsere holografischen Displays und Telepresence-Technologie sind eine sinnvolle Möglichkeit, den Cannabis-Einzelhandel auf ein ganz neues Niveau zu heben. Mit dieser Vereinbarung haben wir das Potenzial, in den nächsten Jahren in Hunderten von Standorten in Nordamerika zu sein. Stellen Sie sich vor, Sie könnten in Ihre örtliche Apotheke gehen und ein 3D 8-Fuß-Bild einer sich drehenden Cannabis-Knospe sehen, mit 360-Grad-Sicht auf jedes Trichrom, jedes feurige orange Haar, die zuckerhaltigen Kristalle, klobige, von winzigen Blättern umhüllte Noppen ohne eine spezielle Brille zu benötigen”, kommentierte Reuben Tozman, Chief Product Officer von NexTech. “Mit dieser bewährten holografischen Technologie können wir nun 3D-Bildschirme (ohne Brille) in den Cannabismarkt bringen, so dass Cannabismarken Werbung machen und Live-Events direkt zu ihren Kunden streamen können, wodurch sie einen stärkeren Bezug zu ihrer Lieblingsmarke erhalten.”
Kontakt zu ARHT Media Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: http://www.arhtmedia.com/ oder kontaktieren die Investor Relations Group unter info@arhtmedia.com. ARHT Media wird an der Toronto Venture Stock Exchange unter dem Symbol “ART” gehandelt. ARHT Media Investor Relations ARHT Media Pressekontakt Diese Pressemitteilung enthält “zukunftsgerichtete Informationen” im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Informationen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, die Technologie des Unternehmens; das Potenzial, das für die Technologie des Unternehmens genutzt wird; erwartete künftige und wiederkehrende Umsätze bestehender Kunden; die geplanten zukünftigen Veranstaltungen mit der Technologie des Unternehmens; der zukünftige Erfolg des Unternehmens; die Fähigkeit des Unternehmens, die HumaGram (TM) -Technologie zu monetarisieren; die Entwicklung der technologischen Beteiligung des Unternehmens durch das Unternehmen auf der Expo; und Interesse von Parteien in ARHT-Produkten. Im Allgemeinen können zukunftsgerichtete Informationen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie “Pläne”, “erwartet” oder “erwartet nicht”, “wird erwartet”, “Budget”, “geplant”, “Schätzungen”, ” Vorhersagen “,” beabsichtigt “,” antizipiert “oder” ahnt nicht “oder” glaubt “oder Variationen solcher Wörter und Sätze oder geben an, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse” können “,” könnten “,” würden “, “könnte” oder “wird genommen werden”, “auftreten” oder “erreicht werden”. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unwägbarkeiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitätsniveau, die Leistung oder die Erfolge des Unternehmens wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Informationen genannten oder implizierten abweichen aber nicht beschränkt auf: allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche und wettbewerbliche Unsicherheiten; regulatorische Risiken; Risiken im Zusammenhang mit Technologieoperationen; und andere Risiken der Technologiebranche. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen enthalten sind, können andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es kann nicht garantiert werden, dass solche Informationen sich als richtig erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollten sich Leser nicht zu sehr auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, außer in Übereinstimmung mit geltenden Wertpapiergesetzen. WEDER DIE TSX VENTURE EXCHANGE NOCH IHR REGULIERUNGSDIENSTLEISTER ÜBERNIMMT DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DIESER VERÖFFENTLICHUNG, WENN DIESER BEGRIFF IN DEN RICHTLINIEN DER TSX VENTURE EXCHANGE DEFINIERT IST. Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
18.07.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |