BRP Renaud und Partner mbB
BRP Renaud und Partner mbB: Stille Einlagen und Genussrechte der HSH Nordbank AG
DGAP-News: BRP Renaud und Partner mbB / Schlagwort(e): Anleihe/Rechtssache Die Rechtsanwaltskanzlei BRP Renaud und Partner mbB (“BRP”) erhob Ende 2016 für institutionelle Investoren, vorwiegend deutsche Versicherungsgesellschaften, Klage zum Landgericht Kiel gegen die HSH Nordbank AG (“HSH”). Die Klage gründet auf von den Rechtsvorgängerinnen der HSH, der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale und der Landesbank Hamburg Girozentrale, ab dem Jahr 2000 begebenen stillen Einlagen und Genussrechten im Volumen von rund 250 Mio. EUR. Die Kläger wenden sich mit diesen Klagen gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrigen Verlustteilnahme- und Dotierungspraktiken der HSH. Die HSH hat in den Geschäftsjahren 2012, 2014 und 2016 jeweils den gesamten von ihr erwirtschafteten Gewinn aufwandswirksam in den Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 340g Abs. 1 HGB) eingestellt. In den Jahren 2012 und 2014 dotierte die HSH den Fonds für allgemeine Bankrisiken sogar so hoch, dass ein Jahresfehlbetrag entstand und beteiligte ihre Hybridkapitalgeber an den dadurch erst verursachten, künstlichen Verlusten. Nur auf Grund der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken soll sich nach Ansicht der HSH der Buchwert der stillen Einlagen und Genussrechte im Geschäftsjahr 2012 um ca. 6,603 Prozentpunkte und im Geschäftsjahr 2014 um ca. 5,265 Prozentpunkte des Buchwertes gemindert haben. Soweit bekannt gab es bislang in der deutschen Kreditwirtschaft kein Kreditinstitut, das über die freiwillige Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken einen Verlust im Sinne eines Jahresfehlbetrages verursachte und das seine Hybridkapitalgeber an solchen künstlich verursachten “Verlusten” beteiligte. Ohne die nach unserer Einschätzung rechtswidrige Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken hätte die HSH in diesen Geschäftsjahren jeweils einen Jahresüberschuss erwirtschaftet und die stillen Einlagen und Genussrechte wiederauffüllen müssen. Stattdessen hat die HSH in diesen Geschäftsjahren mittels der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken den aufgeschobenen Anspruch der Garantiegeberin – der hsh finanzfonds AöR – auf Zahlung der Zusatzprämie aus der sogenannten Sunrise-Garantie “abgesichert”. Diese Praxis, die in den von der HSH veröffentlichten Jahresabschlüssen und Geschäftsberichten sowie uns vorliegenden Berichten der Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein dokumentiert ist, hält nach unserer durch Professoralgutachten bestätigten rechtlichen Einschätzung unter einer Vielzahl von Gesichtspunkten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Den Inhabern der stillen Einlagen und Genussrechte stehen zum 31.12.2016 nach unserer Einschätzung Ansprüche auf Wiederauffüllung des durch die Verlustteilnahme geminderten Buchwertes auf 100 % des Nennbetrages zu. Betroffene Investoren, die aktuell noch laufende stille Einlagen an der HSH halten oder stille Einlagen oder Genussrechte der HSH hielten, die nach dem 31.12.2014 (24:00 Uhr) zurückgezahlt wurden, werden gebeten, unverzüglich Kontakt mit uns aufzunehmen und sich der von uns vertretenen Gruppe der Halter privat platzierter stiller Einlagen und Genussrechte anzuschließen. Eine Teilnahme an unseren Klageverfahren ist derzeit noch möglich. Ein Anschluss an die durch uns vertretene Klägergruppe hätte auf Grund des von uns zum heutigen Tage vertretenen Nominalvolumens von rund 250 Mio. EUR erhebliche Kostenvorteile. Wir bitten betroffene Investoren auch unabhängig von einer Beteiligung an den von uns geführten Klageverfahren, zeitnah mit uns Kontakt aufzunehmen, da das “Privatisierungsverfahren”, wie es jetzt von der HSH kommuniziert wurde, ganz offensichtlich zu weiteren erheblichen Beeinträchtigungen des Hybridkapitals führen soll. Das “Privatisierungsverfahren” läuft, sollte es wie jetzt kommuniziert vollzogen werden, auf eine einseitige Begünstigung der Käufer zu Lasten der Bank und des Hybridkapitals hinaus. Die mit der Ad-hoc-Mitteilung der HSH vom 28.02.2018 veröffentlichte Ausgestaltung des Privatisierungsverfahrens legt den Schluss nahe, dass die Käufer der HSH um Cerberus European Investments LLC (“Cerberus”) weitere Benachteiligungen des Hybridkapitals planen. Statt des noch kurz vor Abschluss des Kaufvertrages von der HSH für das Geschäftsjahr 2017 erwarteten Gewinns vor Steuern von rund 300 Mio. EUR wird jetzt von der HSH auf Grund der “Privatisierungseffekte” für das Geschäftsjahr 2017 ein negatives Jahresergebnis erwartet. Nach IFRS soll nunmehr ein Verlust vor Steuern “im mittleren dreistelligen Millionenbereich” eintreten. Für das für die Inhaber der privat platzierten stillen Einlagen und Genussrechte maßgebliche HGB-Ergebnis wird nunmehr sogar ein deutlich höherer Verlust vor Steuern als nach IFRS erwartet. Der Grund für diese Kehrtwende dürfte im Wesentlichen in dem angekündigten Verkauf eines NPE-Kreditportfolios mutmaßlich außerhalb jedes Bieterprozesses zu mutmaßlich deutlich unter Buchwert an ein Erwerbsvehikel, dessen Eigentümer mutmaßlich zu der Gruppe der Käufer der HSH um Cerberus gehört, liegen. Bei dem Verkauf des NPE-Portfolio, das eine Größe von bis zu 6,5 Mrd. EUR haben könnte, sollen sich hohe negative Bewertungsergebnisse von schätzungsweise bis zu 1 Mrd. EUR ergeben. Die HSH hat angekündigt, die Halter der noch laufenden stillen Einlagen an diesem Verlust zu beteiligen. Nach unserer vorläufigen Einschätzung dürfte der mutmaßlich niedrige Kaufpreis für das NPE-Portfolio, der zu diesem negativen Bewertungsergebnis führen soll, einem Drittvergleich nicht standhalten. Die HSH hat das NPE-Portfolio in sämtlichen Abschlüssen der Vorjahre nach eigenen Aussagen bereits ausreichend wertberichtigt. So soll die sogenannte Coverage Ratio insgesamt 55 % und im Shipping sogar 62 % betragen haben. Die in Euro gebildete Risikovorsorge dürfte sich dabei bezogen auf das hauptsächlich im US-Dollar denominierten NPE-Portfolio sogar noch erhöht haben. Spiegelbildlich dürfte sich der Marktwert, aber auch der erwartete Barwert des NPE-Portfolios weiter erholt haben. Vor diesem Hintergrund sind erneute hohe Bewertungsverluste in Höhe von ca. 1 Mrd. EUR nach unserer Einschätzung schlicht nicht erklärbar. Es deutet zum heutigen Tage alles darauf hin, dass die HSH beabsichtigt, das Hybridkapital in künftigen Geschäftsjahren weiter herabzuschreiben und im Anschluss zu dem geminderten Buchwert zu kündigen. Neben den privat platzierten stillen Einlagen und Genussrechten der HSH betrifft diese Mitteilung die folgenden Wertpapiere, die auf stillen Einlagen der HSH basieren und am Kapitalmarkt platziert wurden: HSH Nordbank Sparc Securities EUR 500 Mio. Investorenkontakt: Rechtsanwalt Aljoscha Schmidberger BRP Renaud und Partner mbB
16.03.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |