Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der Deutsche Immobilien Holding AG, Delmenhorst, zum Abschlussstichtag 31.12.2008 fehlerhaft ist: Die Deutsche Immobilien Holding AG hat eine fehlerhafte Bilanzierung von Anschaffungsnebenkosten eines Unternehmenserwerbs in 2006 nicht korrigiert. Dadurch sind der im IFRS Konzernabschluss zum 31.12.2008 bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert und das Eigenkapital um 7,6 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Die Deutsche Immobilien Holding AG ist auskunftsgemäß in 2005 eine mündlich vereinbarte Verpflichtung gegenüber dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden zur Gewährung einer stillen Beteiligung eingegangen. Hintergrund der Verpflichtung waren auskunftsgemäß Vermittlungsleistungen des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb zum 1.1.2006. Die Deutsche Immobilien Holding AG sah einen direkten Zusammenhang der Vermittlungsleistung mit dem Unternehmenszusammenschluss und bilanzierte die Leistungen als Anschaffungsnebenkosten des Unternehmenserwerbs. Da der Wert der Vermittlungsleistung nicht beziffert war, wurde er unter Bezug auf den Wert der gewährten stillen Beteiligung ermittelt. Der Bewertung der stillen Beteiligung liegt eine Bewertung zugrunde, die dem sechsfachen des für das erworbene Unternehmen bezahlten Ertragswerts entspricht. Ein Leistungsaustauschverhältnis (Vermittlungsleistung gegen Gewährung der stillen Beteiligung) konnte nicht nachgewiesen werden. Vielmehr lassen die Unterlagen auch den Schluss zu, dass die Vermittlungsleistung lediglich Anlass zum Abschluss eines stillen Beteiligungsverhältnisses war. Die Effekte aus der Bewertung der stillen Beteiligung konnten deshalb nicht als Anschaffungsnebenkosten i.S. des IFRS 3.24 (b) (2004) aktiviert werden. Es liegt ein Verstoß gegen IRFS 3.24 (b) (2004) i.V. mit IAS 8.41ff vor. Ende der Corporate News 12.08.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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