DIU e.V.
Deutsche Investoren Union vertritt Anleger der MS Deutschland Anleihe im Rahmen der Gläubigerversammlung
DIU e. V. / Schlagwort(e): Stellungnahme/Anleihe DIU e.V. – Deutsche Investoren Union vertritt Anleger der MS Deutschland Anleihe im Rahmen der Gläubigerversammlung München, 08.09.2014: Die DIU e.V. – Deutsche Investoren Union wird auf der für den 08.10.2014 einberufenen Gläubigerversammlung der MS Deutschland Anleihe vertreten sein und voraussichtlich gegen den Vorschlag zur Stundung der Zinsansprüche und dem vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten stimmen. Zudem beabsichtigt die DIU, den von der Geschäftsführung vorgeschlagenen zur Wahl stehenden gemeinsamen Vertreter abzulehnen. Diese Absicht basiert auf folgenden Überlegungen: 1. Gemäß einer Pressemeldung der MS Deutschland Beteiligungs GmbH vom 08.01.2014 ist die Zinszahlung für die Anleihe auch nach dem Eigentümerwechsel durch Kreditlinien von Aurelius abgesichert. Mit dieser Absicherung wurde seitens der Hauptgesellschafter der MS Deutschland, der “Callista Private Equity” auch noch im Jahresabschluss 2013 geworben. Es ist aus Sicht der DIU nicht nachvollziehbar, warum die Anleihegläubiger jetzt auf die “Zinsgarantie” verzichten sollen. 2. Im Rahmen der Gläubigerversammlung soll mit den Anleihegläubigern ein “umfassendes Konzept zur finanziellen Sanierung der Emittentin” diskutiert werden. Weder aus der Einladung zur Gläubigerversammlung noch aus dem parallel veröffentlichten “Brief des Geschäftsführers” geht jedoch hervor, wie eine finanzielle Sanierung gestaltet werden soll und ob und inwieweit die Anleihegläubiger auf ihre Zins- und Tilgungsansprüche verzichten sollen. 3. Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 sind die Anleiheinhaber die mit Abstand größte Gläubigergruppe. Zudem sind die Anleiheinhaber durch eine erstrangige Schiffshypothek in Höhe von 60 Mio. Euro sehr gut abgesichert. Es stellt sich aus Sicht der DIU deshalb die Frage, warum sich die Anleihegläubiger mit den angekündigten Beschlussvorlagen wie der Stundung der Zinsansprüche und dem vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten schlechter stellen sollen ohne dass ein akzeptables Finanzierungskonzept seitens der Eigentümer vor der Gläubigerversammlung vorgelegt wird. 4. Es ist aus Sicht der DIU derzeit nicht nachvollziehbar, warum die Anleiheinhaber einen gemeinsamen Vertreter wählen sollen, der von der Geschäftsführung und somit dem Eigentümer vorgeschlagen wird, da ein Interessenskonflikt des gemeinsamen Vertreters nicht ausgeschlossen werden kann. Die DIU e.V. hält selbst Anleihen der MS Deutschland. Dadurch ist gewährleistet, dass die DIU e.V. dieselben Interessen vertritt wie die von ihr vertretenen Gläubiger. Anleger, die sich von der DIU e.V. im Rahmen der am 08.10.2014 in Frankfurt am Main einberufenen Gläubigerversammlung vertreten lassen wollen, nehmen bitte mit uns Kontakt auf (per Email an: info@diuev.de oder telefonisch unter: 089 2189 2551). Die Vertretung erfolgt kostenfrei. Für Mitglieder der DIU e.V. werden in den nächsten Tagen umfangreiche Informationen wie z.B. ein ausführlicher “DIU-Anleihencheck” auf der Webseite der DIU zum Download bereitgehalten. Kontakt: DIU e.V. – Deutsche Investoren Union 08.09.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
285904 08.09.2014 |