DIU e.V.
DIU e. V.: Deutsche Investoren Union lehnt Restrukturierungsvorschläge der Laurèl GmbH in der vorgeschlagenen Form ab
DGAP-News: DIU e. V. / Schlagwort(e): Anleihe/Stellungnahme München, 21.10.2016: Am 14. November 2016 soll in Aschheim bei München eine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der Laurèl GmbH stattfinden. Die zur Abstimmung stehenden Punkte sind im Wesentlichen: – eine Herabsetzung der Hauptforderung der Laurèl-Anleihe auf 22 % ihres Nennwerts – ein Zinsverzicht für den Zeitraum ab dem 01. September 2016 – die vorzeitige Rückzahlung der Hauptforderung des herabgesetzten Nennwerts zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen. Die DIU e.V. – Deutsche Investoren Union wird diese Beschlussvorlagen – sofern nicht wesentliche Korrekturen zu Gunsten der Anleihegläubiger erfolgen – ablehnen. Dies begründet sich wie folgt: 1. Ausweislich der vorgelegten Unterlagen soll den Anleihegläubigern im Zuge der vorgeschlagenen Restrukturierung ein Betrag von insgesamt 5,525 Mio. Euro ausbezahlt werden. Dieser Betrag soll über ein sog. “Sanierungsdarlehen” durch die Gesellschaft finanziert werden. Dieses “Sanierungsdarlehen” deckt annähernd exakt den insgesamt geplanten Rückzahlungsbetrag der Anleihe ab. Ausweislich des Einladungstextes zu Gläubigerversammlung wird das Darlehen, das von der Firma “Robus Capital” ausgereicht werden soll, eine “in derartigen Sanierungssituationen marktübliche Zins- und Vergütungsstruktur” aufweisen und von der Emittentin “marktüblich” besichert werden. Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der DIU ein Skandal, denn das Unternehmen tauscht in diesem Fall ein unbesichertes Darlehen mit Zinsverzicht (Anleihegläubiger) gegen ein teures besichertes Darlehen (Robus Capital) aus. Dabei könnte das Unternehmen die Anleihegläubiger mit denselben Konditionen bedienen, die Robus erhält. Die DIU sieht in diesem Punkt eine deutliche Schlechterstellung der Anleihegläubiger und eine völlig unnötige Bevorzugung von Robus Capital. 2. Ausweislich der vorgelegten Unterlagen sollen 100 % der Anteile an der Laurèl GmbH an einen chinesischen Investor verkauft werden. Dabei ist nicht ersichtlich, wie hoch der Kaufpreis sein soll. Nach Ansicht der DIU dürften die Laurèl-Eigentümer keinen Erlös aus dem Verkauf der Anteile erhalten, denn auch im Fall einer Insolvenz würden Liquidationserlöse ausschließlich den Gläubigern zufließen. Die DIU fordert den Gemeinsamen Vertreter auf, im Interesse der Anleihegläubiger, die ihn mandatiert haben, dem nachteiligen Restrukturierungskonzept nicht zuzustimmen und eine Sanierungslösung ohne das Einschalten eines institutionellen Zwischenfinanzierers auszuhandeln. Gleichzeitig prüft die DIU gemeinsam mit der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Schirp, Neusel und Partner (www.ssma.de) rechtliche Schritte, die dann eingeleitet werden, falls die Anleiheinhaber nicht wesentlich besser gestellt werden. Die DIU wird die Beschlussvorschläge in der jetzt vorgelegten Form im Rahmen der Gläubigerversammlung ablehnen und fordert alle Anleihegläubiger auf, diese Art der Enteignung nicht hinzunehmen. Die DIU bietet allen Anleiheinhabern an, sie auf der am 14. November 2016 stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber zu vertreten. Die DIU e.V. wird auch mit eigenen Anleihen auf der Gläubigerversammlung der Laurèl GmbH vertreten sein. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir über einen kostenlosen Newsletter informieren, für den Sie sich unter info@diuev.de registrieren können. Weitere Informationen zur DIU und zur Mitgliedschaft finden Sie unter www.diuev.de. Kontakt: DIU e.V. – Deutsche Investoren Union
2016-10-21 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |