DGAP-News: Dr. Greger & Collegen
/ Schlagwort(e): Rechtssache
21.12.2021 / 13:15
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
P&R-Insolvenzverwalter beantragt Mahnbescheide: Betroffene müssen schnell handeln!
21.12.2021: Der Insolvenzverwalter der P&R-Vertriebsgesellschaften fordert P&R-Kunden, die ihm gegenüber bislang keine Hemmungsvereinbarung abgegeben haben, aktuell per Mahnbescheid dazu auf, die in der Vergangenheit von P&R erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen. Betroffen sind Zahlungen, die bis vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet wurden.
Wie soll ich mich verhalten, wenn ich einen Mahnbescheid erhalten habe?
Wenn Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt wurde, ist schnelles Handeln gefragt. Mit Zustellung des Mahnbescheids beginnt eine zweiwöchige Widerspruchsfrist zu laufen. Wir empfehlen betroffenen Anlegern, sich an unsere Kanzlei zu wenden, um die weitere Vorgehensweise bzw. fristwahrende Maßnahmen zu besprechen.
Betroffene Anleger können sich für weitergehende Informationen unter
PR-Mahnbescheid@dr-greger.de
an die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen, die bereits über 1.000 geschädigte P&R-Anleger vertritt, wenden.
Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen
Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811
Standort Regensburg:
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620
Web:
www.dr-greger.de
21.12.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de