DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges
20.09.2017 / 11:58
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ecolutions GmbH & Co. KGaA schließt Frieden mit Kommanditaktionärin Futuren SA
Hannover, 20. September 2017 – Am 10. September 2017 jährte sich die folgenschwere außerordentliche Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co. KGaA (“Ecolutions KGaA”) zum fünften Mal. Diese Hauptversammlung war Ausgangspunkt zahlreicher Rechtstreitigkeiten innerhalb der Ecolutions KGaA, also zwischen dem Aufsichtsrat der Gesellschaft und der Komplementärin, Ecolutions Management GmbH, sowie der größten Kommanditaktionärin der Ecolutions KGaA, der Futuren SA (“Futuren”). Die wesentlichen Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Organe konnten bereits im Jahre 2015 beendet werden. Das Unternehmen hatte auf Verlangen zweier Kommanditaktionäre im Juli 2012 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, welche von der damaligen Geschäftsführung am Tag der Hauptversammlung abgesagt wurde. Daraufhin hatten einige Kommanditaktionäre um den Großaktionär Futuren selbst die Hauptversammlung abgehalten. Auf Basis dieser Hauptversammlung erlangte Futuren zunächst zudem eine einstweilige Verfügung, der Ecolutions Management GmbH die Führung der Ecolutions KGaA zu entziehen.
Die Hauptversammlung war selbst Gegenstand einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage, die von der Komplementärin eingereicht wurde. Diese Klage wurde erst rechtskräftig vor dem Bundesgerichtshof (“BGH”) in Karlsruhe entschieden. Der BGH hat für Recht empfunden: Die Absage der Hauptversammlung war nicht rechtens. Der Anfechtung der Beschlüsse wurde aber in vollem Umfang stattgegeben. Im Ergebnis hatte die Ecolutions KGaA und somit auch Futuren als Nebenintervenientin den Prozess vor dem BGH verloren und die Ecolutions Management GmbH hat obsiegt. Die Rechtskosten für die insgesamt über 20 Verfahren, inklusive diverser einstweiliger Verfügungen und aktienrechtlicher Verfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main und einer Sonderprüfung, belasteten die Ecolutions KGaA mit über 2 Mio. Euro und die Komplementärin mit nahezu 1 Mio. Euro.
Zwischen der Ecolutions KGaA und Futuren gab es nach dem besagten Urteil des BGHs noch weitere Rechtsstreitigkeiten, die bis September 2017 nicht rechtskräftig entschieden wurden. Die Ecolutions KGaA hat Futuren im Zusammenhang mit der einstweiligen Verfügung im Herbst 2012 auf Schadensersatz nach § 945 ZPO verklagt. In der 1. und 2. Instanz ist die Ecolutions KGaA in diesem Rechtsstreit unterlegen. Daraufhin wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht. Offen war ebenfalls noch die Feststellungklage bzw. zusätzlich Schadensersatzklage von Futuren im Zusammenhang mit der Hauptversammlung im September 2012 und deren zusätzlichen Anwaltskosten in der Folge dieser Hauptversammlung, welche in 1. Instanz vollumfänglich abgewiesen wurde. Anlässlich der mündlichen Verhandlung zu dieser Klage signalisierte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass es der Berufung von Futuren wohl nicht stattgeben werde. Der Senat regte beide Parteien nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten zum Vergleich und Beendigung aller offenen Verfahren an.
Zum Wohle der Gesellschaft und im Sinne des Rechtsfriedens zwischen den Parteien wurde ein rechtswirksamer Vergleich geschlossen. Futuren, die im Frühsommer 2017 durch die EDF Energies Nouvelles, eine Tochter des französischen EDF-Konzerns, mehrheitlich übernommen wurde, nimmt die Berufung in ihrer eigenen Schadensersatzklage zurück. Ecolutions KGaA hat sich verpflichtet, die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde in ihrer Schadensersatzklage ebenfalls zurückzunehmen. Ecolutions KGaA und Futuren sowie die Komplementärin sind sich darüber einig, dass mit diesem Vergleich alle wechselseitigen Ansprüche der Vergangenheit bis einschließlich dem 05. September 2017 (Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main) erledigt sind.
Mit diesem Vergleich herrscht bezüglich der Kommanditaktionärin Futuren nun Rechtsfrieden. Volker Glaser, Geschäftsführer der Ecolutions Management GmbH: “Nach über 5 Jahren ist das Kapitel zahlreicher und zum Teil völlig absurder Rechtsstreitigkeiten auf Basis der damaligen Hauptversammlung mit Futuren geschlossen.” Die operative Restrukturierung der Ecolutions KGaA war bereits im Jahre 2015 beendet. Nunmehr konnten auch die Rechtsstreitigkeiten auf Ebene der Gesellschafter beigelegt werden. Die Ecolutions KGaA wird sich weiterhin auf ihre Neuausrichtung als Bestandshalter von Solarparks konzentrieren. “Wir freuen uns, mit dem französischen Staatskonzern EDF einen konstruktiven, wenn auch mittelbaren Kommanditaktionär an Bord zu haben”, so Volker Glaser.
Für ecolutions GmbH & Co. KGaA
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