ecolutions GmbH & Co. KGaA
ecolutions GmbH & Co. KGaA: Tochtergesellschaften obsiegen erstinstanzlich in Rechtsverfahren
ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache ecolutions GmbH & Co. KGaA: Tochtergesellschaften obsiegen erstinstanzlich in Rechtsverfahren Frankfurt am Main, 16. Mai 2014 – Zwei Tochtergesellschaften der ecolutions GmbH & Co. KGaA haben in Gerichtsverfahren in erster Instanz obsiegt. Die ecolutions Solar Deutschland GmbH wurde von der Gesellschaft Deutscher Solarfonds “Stabilität 2010” GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit dem Projekt “Laudenbach” in Bezug auf einen Nachteilsausgleich auf Zahlung eines knapp mittleren sechsstelligen Betrages verklagt. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klage vollumfänglich abgewiesen. Des Weiteren war eine Klage der ecolutions Solar GmbH vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Zusammenhang mit dem Projekt “Enersol/Solibra” erfolgreich. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die früheren Solibra-Geschäftsführer respektive Gesellschafter Herrn Ashton Fruhling und Herrn Benjamin Stützel als Gesamtschuldner verurteilt, an die ecolutions Solar GmbH 900.000 Euro zu zahlen. Weitere Ansprüche blieben vorbehalten. Die Klage stand im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme auf Rückzahlung eines Darlehens an die Solibra-Gesellschaften. Aus Vorsichtsgründen führt diese Forderung bisher nicht zu einer Erhöhung des Eigenkapitals. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Für ecolutions GmbH & Co. KGaA ecolutions GmbH & Co. KGaA Ende der Corporate News 16.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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