EMTS Technologie AG
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Salzburg, am 15. Jänner 2003
EMTS Technologie AG
Elsbethen
EINLADUNG
zu der am 5. Februar 2003 um 14 Uhr, in den Räumlichkeiten des Renaissance
Salzburg Hotel – Congress Center, Fanny v. Lehnert-Straße 7, 5020 Salzburg
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft
Tagesordnung:
1.) Beschlussfassung der Hauptversammlung über
(a) die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital von derzeit EUR
5.812.542,– innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderung im Firmenbuch unter Berücksichtigung des bestehenden
genehmigten Kapitals in Höhe von Nominale EUR 346.833,– im höchstmöglichen
Ausmaß um bis zu EUR 2.559.438,– auf bis zu EUR 8.718.813,– durch Ausgabe von
auf Inhaber lautenden Stückaktien zumindest zum anteiligen Betrag des
Grundkapitals gegen Bareinlage, auch unter einem gänzlichen oder teilweisen
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zu erhöhen und (i) den Ausgabekurs,
(ii) die Ausgabebedingungen, und (iii) die Zahl der zu gewährenden Aktien,
jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, festzusetzen;
(b) die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich
durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu
beschließen;
(c) die entsprechenden Satzungsänderungen.
2.) Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Ermächtigung des Vorstands
zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG im Ausmaß von insgesamt
höchstens 10 % des Grundkapitals bei einer Geltungsdauer für den Erwerb von
höchstens 18 Monaten ab Beschlussfassung. Der Vorstand wird ermächtigt, für die
Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen und das Bezugsrecht der
Aktionäre gänzlich oder teilweise auszuschließen. Der Vorstand wird ferner
ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
einzuziehen.
Ein schriftlicher Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG
und § 65 Abs 1b iVm § 153 Abs 4 AktG über die Rechtfertigung des
Bezugsrechtsausschlusses einschließlich einer Stellungnahme zur Festsetzung des
Ausgabekurses und der Ausgabebedingungen liegt zur Einsichtnahme bei der
Gesellschaft auf und wird den Aktionären auf deren Verlangen von der
Gesellschaft übermittelt.
3.) Beschlussfassung der Hauptversammlung über
(a) die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Elsbethen nach Brunn am
Gebirge, und
(b) die entsprechende Satzungsänderung.
4.) Bericht über Allfälliges.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
jene Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis
spätestens 30. Jänner 2003
bei der Gesellschaft, bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei
der Hauptniederlassung einer inländischen Kreditunternehmung während der
üblichen Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit
Zustimmung einer der oben angeführten Hinterlegungsstellen für diese bei einem
oder mehreren anderen in- oder ausländischen Kreditinstitut(en) spätestens vom
Ende der Hinterlegungsfrist bis mindestens zur Beendigung der Hauptversammlung
im Sperrdepot gehalten werden.
Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung
in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Werktag nach
Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist am 5. Februar 2003 um 13 Uhr.
Die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigung ist nur gegen Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht, die von der Gesellschaft zurückzubehalten ist, möglich.
Elsbethen, im Jänner 2003 Der Vorstand
Investor Relations: E-mail: investor.relations@emtscenter.com
Tel.: +43-662-623 391-0
Unternehmenssprecher: Karin Keglevich
E-mail: keglevich@spa.co.at
Tel.: +43-1-532 25 45-10
Title: EMTS Technologie AG, Salzburg
ISIN Nr.: AT0000926266
Ende der Mitteilung, (c)DGAP 15.01.2003
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WKN: 616516; ISIN: AT0000926266; Index: SWX New Market
Notiert: Swiss Exchange; Freiverkehr in Berlin, Frankfurt und München
151840 Jän 03
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