Funk Gruppe GmbH
Funk konzipiert Eigenschadenversicherung für Industrie und Gewerbe
Funk Gruppe GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges Schäden, die durch fahrlässiges Handeln von Angestellten verursacht wurden und zu eigenen finanziellen Verlusten führten, waren für Unternehmen bislang nur in Ausnahmefällen versicherbar. Funk hat ein Produkt entwickelt, das dieses Risiko weitgehend auffängt und bislang einzigartig ist. Hamburg, 12. September 2012 – Eine fehlerhafte Rechnungsausstellung, eine falsche Überweisung oder ein vergessener Auftrag – in jedem Unternehmen können sich Szenarien abspielen, die durch ein Versehen von Angestellten ungewollte finanzielle Folgen unmittelbar für das eigene Unternehmen haben. Bei solchen Eigenschäden handelt es sich um sogenannte 'echte' Vermögensschäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen herleiten. Zudem realisiert sich der Schaden nur bei dem Unternehmen selbst und unmittelbar – also ohne Dritte zu schädigen. Eigenschäden, die durch fahrlässiges Handeln von Angestellten verursacht wurden, waren bislang nur in Ausnahmebranchen versicherbar. Funk hat nun mit der Eigenschadenversicherung für Industrie und Gewerbe ein Versicherungsprodukt entwickelt, das bislang einzigartig am deutschen Markt ist und dieses Schadenrisiko weitgehend auffängt. Unternehmen sind damit ab sofort in der Lage, derartige Risiken über eine spezielle Eigenschaden-Deckung des von Funk entwickelten Versicherungsproduktes zu transferieren und so ihre Bilanz zu schützen. 'Der maßgebliche Vorteil dieser Lösung liegt darin, dass das Unternehmen zur Erlangung des Versicherungsschutzes angestellte Mitarbeiter nicht haftbar machen muss, der Betriebsfrieden bleibt somit gewahrt', sagt Lars Heitmann, Leiter des Bereichs Professional Risks. 'Weiterhin kann sich der Versicherer nicht auf ein eventuelles Haftungsprivileg des Arbeitnehmers berufen, so dass der tatsächliche Schaden im Rahmen der gewählten Versicherungssumme reguliert werden würde.' Zielgruppe der Deckung sind grundsätzlich alle Unternehmen aus Industrie und Gewerbe mit einem Gesamtumsatz von bis zu 500 Mio. EUR (im Einzelfall auch höher). Die Regeldeckungssummen liegen zwischen 100.000 EUR und 2,5 Mio. EUR, die maximal zweimal im Versicherungsjahr ausgeschöpft werden können. Versichert sind sämtliche berufliche Tätigkeiten. Dem weitgehenden Deckungsschutz steht ein maßvoller Ausschlusskatalog gegenüber. Dazu gehören zum Beispiel wissentliche Verstöße, Schäden bei Spekulationsgeschäften sowie im Zusammenhang mit dem Handel von Finanzinstrumenten (wie Aktien, Wertpapiere oder Devisen) mittelbare Schäden wie z. B. Zinsverlust oder entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden, Vertragsstrafen oder Kalkulationsirrtümer. Neben dem Versicherungsnehmer sind pauschal sämtliche Tochterunternehmen in Europa mitversichert. Versicherungsfall ist der fahrlässige Pflichtenverstoß eines Angestellten während der Vertragsdauer. Gegen Zuschlag sind selbst wissentliche Pflichtverletzungen – also das Wissen um die Pflicht und zusätzlich Pflichtverletzungsbewusstsein – versicherbar, sofern diese nicht gleichzeitig mit Schädigungsvorsatz begangen wurden. Als besonderes Deckungs-Plus konnte Funk einen Kostenbaustein integrieren, durch den unter Anrechnung auf die Deckungssumme auch Schadenermittlungskosten erfasst sind, die dem versicherten Unternehmen dadurch entstehen, dass es externe Dienstleister nach Zustimmung des Versicherers einschaltet, um Schadenhergang sowie Schadenhöhe in komplexen Fällen zu ermitteln. 'Unternehmen aus Industrie und Gewerbe profitieren damit von einem Produkt, das es in dieser Ausgestaltung bislang nur bei Funk gibt, und das sie in die Lage versetzt, dem drohenden und praktisch nicht auszuschließenden Eigenschaden durch Mitarbeiterfehler nicht schutzlos ausgeliefert zu sein', so Heitmann.
*** Weitere Informationen zum Unternehmen unter www.funk-gruppe.com
*** Ende der Finanznachricht 12.09.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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