GAP AG GSM Applikationen und Produkte
GAP AG 2. Teil
GAP AG: Pflichtveröffentlichung gemäß § 27 Abs. 3 i. V. mit § 14 Abs. 3 WpÜG
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Teil 2 von 3
2.2. Wirksamwerden des Angebotes
Das Angebot der GlobalWare steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass bis
zum Ablauf der Annahmefrist, also bis zum 01.09.2003 der Erwerb von mindestens
50 % plus eine Aktie gesichert ist. Die GlobalWare behält sich in
Übereinstimmung mit § 21 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG vor, bis zu einem Werktag vor Ablauf
der Annahmefrist die Mindestakzeptanzschwelle, von deren Erreichen die
Wirksamkeit des Angebotes abhängig gemacht wird, zu verrin-gern oder gänzlich
darauf zu verzichten.
Aktuell hat die GlobalWare bereits Verträge über 2.044.294 Aktien der GAP AG
geschlossen. Bei Eintritt der im Rahmen dieser Verträge vereinbarten
Bedingungen (Abgabe eines freiwilligen Übernahmeangebotes für die GAP AG,
Ablauf der Annahmefristen nach § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 WpÜG sowie Eintritt
sämtlicher Bedingungen, unter denen das Übernahmeangebot besteht, bzw. Verzicht
auf diese Bedingungen durch die GlobalWare AG) wird die GlobalWare AG demnach
über ca. 37,9 % der Aktien der GAP AG verfügen. Dieser Anteil könnte durch eine
geringe Präsenz des Streubesitzes in einer Hauptversammlung unter Umständen
ausreichen, die Kontrolle über die GAP AG zu erlangen.
Die erste Annahmefrist für das Angebot endet am 01.09.2003. Sollten die
Bedingungen, die GlobalWare gemacht hat, zu diesem Zeitpunkt eingetreten sein,
haben die Aktionäre die Möglichkeit das Angebot innerhalb einer weiteren
Annahmefrist von 2 Wochen anzunehmen. Diese Frist beginnt am 04.09.2003 und
endet am 19.09.2003.
2.3. Konkurrierendes Angebot der ADORI AG
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die Adori AG (ISIN 000 665
5103, WKN 665 510, Börsenkürzel ADJ) am 16.07.2003 in Durchführung eines
Bescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
mitgeteilt hat, dass sie nach Ansicht der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht am 25.11.2002 die Kontrolle im Sinne des § 29
Abs. 2 WpÜG über die GAP AG erlangt hat und demgemäss zur Veröffentlichung und
Abgabe eines Übernahmeangebotes verpflichtet ist. Die Adori AG hat angekündigt
zu prüfen, welche geeigneten Rechtsmittel gegen diesen Bescheid eingelegt
werden können.
Die Adori AG hat weiter angekündigt, sofern sie mit ihrer Rechtsansicht nicht
durchdringt, wonach sie keine Kontrolle über die GAP AG erlangt habe bzw.
alternativ keine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe eines
Übernahmeangebotes erhält, den Aktionären der GAP AG in pflichtgemäßer
Durchführung des Bescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
ein Pflichtangebot nach § 35 Abs. 2 WpÜG unterbreiten wird.
Bislang wurde von der ADORI AG noch keine Angebotsunterlage veröffentlicht. Im
Falle der Veröffentlichung einer Angebotsunterlage, läge ein konkurrierendes
Angebot im Sinne des § 22 WpÜG vor. Damit geht, wie in Punkt 6.5.2 der
Angebotsunterlage der GlobalWare AG ausgeführt, die Verlängerung der
Annahmefrist des Übernahmeangebots der GlobalWare AG einher.
Zu Art und Höhe eines etwaigen konkurrierenden Angebots kann noch nicht
abschließend Stellung genommen werden. In einem Verfahren vor dem Landgericht
München I (Az 5HK O 22225/02) wurde jedoch bekannt, dass der Kaufpreis, den die
Adori AG einzelnen Aktionären der GAP AG bezahlt hat, 1,80 Euro je Aktie
betragen hat. Dieser Preis wäre nach An-sicht von Vorstand und Aufsichtsrat der
GAP AG der zu zahlende Mindestpreis pro Aktie für jeden Aktionär. Voraussetzung
für die Abgabe eines entsprechenden Angebotes ist jedoch, dass die Adori AG in
der Lage ist, diesen Preis auch zu finanzieren.
2.4. Folgen eines erfolgreichen Übernahmeangebots
2.4.1 Folgen für die GAP AG
Die GlobalWare AG wird die GAP AG im Falle eines erfolgreichen
Übernahmeangebots in den GlobalWare-Konzern integrieren. Die GAP AG soll als
börsennotiertes Unternehmen mit einem möglichst großen Streubesitz im
Geschäftsfeld des “Customer Relationship Management” geführt werden. Dazu
beabsichtigt die GlobalWare AG, alle bislang bestehenden geschäftlichen
Aktivitäten der GAP AG in eine oder mehrere separate Gesellschaft(en) zu
überführen und zu verkaufen. Der freie Börsenmantel der GAP AG soll im
GlobalWare-Konzern der Rückführung des CRM-Geschäftes an die Börse dienen. Dazu
sollen Geschäftsanteile der IntraWare GmbH, einer Tochtergesellschaft der
GlobalWare AG, an die GAP AG ver-kauft werden. Zu diesem Kauf soll nahezu das
gesamte Barkapital aus dem Vermögen der GAP AG aufgewandt werden. Zudem ist
geplant, die GAP AG in “Gedys-IntraWare AG” umzufirmieren.
Der Sitz der GAP AG soll nach Eisenach verlegt werden. Dabei soll die
Administration von dem GlobalWare-Konzern übernommen und operativ durchgeführt
werden.
Nach der Ausgliederung der bisherigen geschäftlichen Aktivitäten der GAP AG in
eine oder mehrere eigenständige Gesellschaft(en), plant die GlobalWare AG,
deren Standort in Oberhaching verbleiben zu lassen.
Nach dem Vollzug eines erfolgreichen Übernahmeangebots will die GlobalWare AG
über die künftige Zusammensetzung des Vorstands der GAP AG und deren
Aufsichtsrat entscheiden. Der Bereich Recht und Finanzen soll durch den
Finanzvorstand der GlobalWare AG geleitet und verantwortet werden. Außerdem
soll der Aufsichtsrat der GAP AG ergänzt und insbesondere mit noch zu
benennenden Vertretern der GlobalWare AG aus deren Organen neu besetzt werden.
Nach Angaben der GlobalWare AG bestehen derzeit keine Absichten im Hinblick auf
künftige Verpflichtungen der GAP AG gegenüber der GlobalWare AG oder anderen
Gesellschaften des GlobalWare-Konzerns.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die GAP AG völlig umstrukturiert
werden soll. Das bisherige Geschäft der GAP AG ist für den Bieter
uninteressant. Es ist davon auszugehen, dass die neu strukturierte Gesellschaft
nicht mehr über die Finanzmittel der GAP AG wird verfügen können, da eine
wesentlicher Teil der vorhandenen Liquidität für den Erwerb der IntraWare GmbH
verwendet werden dürfte. Inwieweit das Geschäftsmodell der IntraWare GmbH
Erfolg verspricht, ist aktuell schwer einzuschätzen. Fest steht jedenfalls,
dass von dem Geschäftsmodell, in das die Aktionäre ursprünglich investiert
haben, nichts mehr übrig bleiben wird. Die Gesellschaft erhält eine völlige
neue Ausrichtung.
Ende Teil 2 von 3
Ende der Mitteilung, (c)DGAP 12.08.2003
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WKN: 580150; ISIN: DE0005801500; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
121800 Aug 03
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