GAP AG GSM Applikationen und Produkte
GAP AG 3. Teil
GAP AG: Pflichtveröffentlichung gemäß § 27 Abs. 3 i. V. mit § 14 Abs. 3 WpÜG
Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP
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Teil 3 von 3
2.4.2 Folgen für die Arbeitnehmer der GAP AG
Nach Angaben der GlobalWare AG beabsichtigt diese nicht, Maßnahmen zu
ergreifen, die – bezogen auf die GAP AG und nachgeordneter Unternehmen –
Auswirkungen auf die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge der
Beschäftigten oder wesentliche Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer
haben.
Vorstand und Aufsichtsrat der GAP AG weisen jedoch darauf hin, dass sich die
Geschäftstätigkeit der GAP AG ändern wird. Die bisherigen Geschäftstätigkeiten
sollen in eigenständigen Gesellschaften weitergeführt werden. Damit werden mit
großer Wahrscheinlichkeit auch Änderungen der Arbeitsbedingungen einher gehen.
2.4.3 Folgen für Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen
Zum Handel zugelassene Aktien der GAP AG, die nicht zur Annahme des
Übernahmeangebots eingereicht werden, bleiben während der gesamten Annahmefrist
und nach Vollzug des Übernahmeangebots an der Börse handelbar.
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass sich je nach Höhe der
Annahmequote das Handelsvolumen der nicht zur Annahme des Übernahmeangebots
angemeldeten Aktien der GAP AG verringern kann. Die Verringerung des
Handelsvolumens kann zu nachteiligen Auswirkungen für die Kursentwicklung
führen.
Nach eigenen Angaben strebt die GlobalWare AG den weiteren Verbleib der GAP AG
an der Frankfurter Wertpapierbörse an.
Hingewiesen wird aber auf die Möglichkeit des Abschlusses von
Unternehmensverträgen, wozu eine Mehrheit von 75 % auf der Hauptversammlung
ausreicht und eines “Squeeze Out” gem. §§ 327a ff Aktiengesetz. Gehören einem
Aktionär mindestens 95 % der Aktien einer Gesellschaft, besteht die Möglichkeit
der Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen
Bezahlung einer Abfindung. Beides ist nach Auskunft der Global-Ware aber
aktuell nicht geplant.
3. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat der GAP AG
Soweit Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft Aktien an der GAP AG halten,
werden sie sich der empfohlenen Verhaltensweise anschließen, d.h. sie werden
das Angebot allenfalls in der weiteren Angebotsfrist annehmen.
4. Stellungnahme der Arbeitnehmer der GAP AG
Die GAP AG hat keinen Betriebsrat. Der Vorstand hat die Angebotsunterlage gemäß
§ 14 Abs. 4 Satz 2 WpÜG unmittelbar an die Arbeitnehmer der GAP AG übermittelt.
Die Mitarbeiter haben eine Mitarbeiterversammlung durchgeführt, in deren
Verlauf die beiliegende Stellungnahme verfasst wurde.
GAP AG
GSM Applikationen und Produkte
Oberhaching, den 12.08.2003
Vorstand & Aufsichtsrat
Stellungnahme der Arbeitnehmer der GAP AG gemäß § 27 Absatz 2 WpÜG zum
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der GlobalWare AG:
Unter Punkt 8 erklärt GlobalWare “durch massive Umstrukturierungen innerhalb
der GAP diese auf neue Geschäftsfelder auszurichten und mit einem profitablen
Geschäftsmodell auszustatten. Es ist weiterhin geplant, den derzeitigen
Unternehmensbereich Telematik/Telemetrie in eine eigenständige Gesellschaft
auszugliedern”.
Hierzu nehmen die Arbeitnehmer der GAP wie folgt Stellung:
Wir sind davon überzeugt, dass mit unserem Know-How und unserer Erfahrung sowie
den innovativen Produkten das Telematikgeschäft in absehbarer Zeit rentabel
wird. Erste Erfolge sind den letzten Quartalsberichten zu entnehmen.
Auch wenn wir die Unzufriedenheit vieler GAP-Aktionäre verstehen, sehen wir den
Transfer des Kapitals der GAP in einen anderen Markt als Risiko für Aktionäre
und Mitarbeiter.
Die Ausgliederung des Telematik/Telemetrie-Unternehmensbereichs in dem
Übernahmeangebot ist nur sehr vage formuliert, ohne konkrete Bedingungen einer
Ausgliederung zu benennen.
Die Höhe des Angebotes halten wir für nicht angemessen.
Der Angebotspreis von 0,60 Euro je Aktie entspricht nicht einmal dem
Barvermögen der GAP ohne Berücksichtigung des Wertes des Telematik- und
Telemetriegeschäftes, welches verkauft werden soll. Der Erlös für den Verkauf
müsste, nach unserer Überzeugung, zu einer Erhöhung des Angebotspreises führen.
Wir sehen die GlobalWare nicht als idealen Partner für die GAP. Für bessere
Marktchancen wäre eine Kooperation mit einem Partner wünschenswert, mit dem
Synergie-Effekte genutzt werden können.
Daher sprechen wir uns gegen eine Annahme des Übernahmeangebots aus.
Ende der Mitteilung, (c)DGAP 12.08.2003
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WKN: 580150; ISIN: DE0005801500; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
121801 Aug 03
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