DIU e.V.
GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG: DIU e.V. fordert die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung
DGAP-News: DIU e. V. / Schlagwort(e): Anleihe/Stellungnahme München, 21.11.2016: Am vergangenen Freitag meldete die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG, “unverzüglich” einen Insolvenzantrag stellen zu wollen. Nachdem die Gespräche zur Wiederaufnahme der Bautätigkeiten zwischen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG und dem Generalunternehmer Baresel GmbH gescheitert seien, sei geplant, das “GEWA-Tower-Projekt” im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens fertig zu stellen. Die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG hat eine sog. “Mittelstandsanleihe” im Volumen von 35 Mio. Euro und einer Laufzeit bis zum 24.03.2018 begeben (ISIN: DE000A1YC7Y7). Mit den eingeworbenen Mitteln sollte ein Bauprojekt in der Nähe von Stuttgart finanziert werden. Die Anleiheinhaber sind angabegemäß durch erstrangige Grundschulden sowie umfangreiche Forderungsabtretungen der Gesellschaft besichert. Durch den jetzt angekündigten Insolvenzantrag besteht aus Sicht der DIU e.V. die Gefahr, dass die Interessen der Anleihegläubiger nicht ausreichend berücksichtigt werden. Diese Befürchtung begründet sich insbesondere mit der Tatsache, dass der vom Unternehmen bestellte Sicherheitentreuhänder, die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft, bei der Prospektbegebung gleichzeitig als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger bestellt wurde und es dadurch zu einem Interessenskonflikt kommen könnte. Aus Sicht der DIU e.V. ist es nicht hinnehmbar, dass durch dieses Konstrukt die originären Rechte der Anleihegläubiger zur Wahl eines unabhängigen Anleihevertreters ausgehebelt werden. Die DIU e.V. fordert deshalb das Unternehmen auf, unverzüglich eine Versammlung der Anleihegläubiger einzuberufen, um einen Gemeinsamen Vertreter zu bestellen, der von den Anleihegläubigern gewählt wird. Zudem fordert die DIU e.V. die bislang zum Gemeinsamen Vertreter bestellte Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft auf, unverzüglich folgende Informationen zu publizieren: – Tätigkeitsbericht seit der Implementierung als Gemeinsamer Vertreter im März 2014 – Dokumentation der Sicherheiten, die zu Gunsten der Anleihegläubiger bestellt sind – Information über die weiteren Schritte, die der Gemeinsame Vertreter nach dem Insolvenzantrag im Interesse der Anleihegläubiger einleiten wird. Die DIU e.V. setzt sich aktiv für die Interessen der Anleihegläubiger ein. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir über einen kostenlosen Newsletter informieren für den Sie sich unter info@diuev.de registrieren können. Weitere Informationen zur DIU und zur Mitgliedschaft finden Sie unter www.diuev.de. Kontakt: DIU e.V. – Deutsche Investoren Union
2016-11-21 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |