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G&P GmbH & Co.KG / Rechtsanwalt Alexander Elsmann: SolarWorld AG (WKN: A1YCN1 / WKN: A1YDDX) – Anleihegläubiger stimmen mit großer Mehrheit für Beschlussvorschläge der Gemeinsamen Vertreter
DGAP-News: G&P GmbH & Co.KG
/ Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
München / Düsseldorf, 15. September 2021 – In der durch eine Abstimmung ohne Versammlung im Abstimmungszeitraum zwischen dem 09. September und dem 13. September 2021 umgesetzten Gläubigerabstimmung der SolarWorld AG für die Anleihe 2014/2019-2 mit der WKN A1YCN1 sowie für die Anleihe 2014/2019-1 mit der WKN A1YDDX haben die Anleihegläubiger jeweils mit großer Mehrheit den Beschlussverschlägen der Gemeinsamen Vertreter zugestimmt. Notwendig war eine Beteiligung von Anleihegläubigern, die insgesamt mehr als 50% des ausstehenden Nominalvolumens der jeweiligen Anleihe vertreten, und eine Zustimmung von mehr als 50 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte.
Für die Anleihe 2014/2019-2 mit der WKN A1YCN1 haben 81,87 % des ausstehenden Nominalvolumens an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen. Für den Tagesordnungspunkt 1.1 „Beschlussfassung über die Verwendung der Aktien der Zinnwald Lithium PLC” stimmten 100 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte dem Beschlussvorschlag des Gemeinsamen Vertreters zu. Für den Tagesordnungspunkt 2 „Beschlussfassung über die Vergütung des Gemeinsamen Vertreters” stimmten 95,68 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte dem Beschlussvorschlag des Gemeinsamen Vertreters zu. Für die Anleihe 2014/2019-1 mit der WKN A1YDDX haben 80,42 % des ausstehenden Nominalvolumens an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen. Für den Tagesordnungspunkt 1.1„Beschlussfassung über die Verwendung der Aktien der Zinnwald Lithium PLC” stimmten 100% der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte dem Beschlussvorschlag des Gemeinsamen Vertreters zu. Für den Tagesordnungspunkt 2 „Beschlussfassung über die Vergütung des Gemeinsamen Vertreters” stimmten 98,39% der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte dem Beschlussvorschlag des Gemeinsamen Vertreters zu. Basierend auf dem Abstimmungsergebnis werden die Gemeinsamen Vertreter den Anleihegläubigern, die pro Anleihe einen Anspruch auf eine Zuteilung von Zinnwald Lithium PLC-Aktien („Zinnwald-Aktien”) im Wert von mindestens EUR 100.000 haben oder die qualifizierte Anleger nach § 2 Wertpapierprospektgesetz sind, es ermöglichen, Zinnwald-Aktien zu beziehen. Für alle anderen Anleihegläubiger werden die Gemeinsamen Vertreter eine Veräußerung der Zinnwald-Aktien beauftragen und die Verwertungserlöse abzüglich aller Kosten, die von den Gemeinsamen Vertretern im Zusammenhang mit der Veräußerung der Zinnwald-Aktien zu tragen sind, anteilig im Verhältnis der jeweiligen Beteiligung des Anleihegläubigers am Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen je Anleihe auszahlen. Weitere Details werden die gemeinsamen Vertreter unter www. solarworld.de veröffentlichen. Bei Rückfragen stehen One Square Advisory Services S.à.r.L., eine Schwestergesellschaft der G&P GmbH & Co. KG (solarworld@onesquareadvisors.com), für die Anleihe WKN A1YCN1 bzw. Herr Rechtsanwalt Alexander Elsmann (info@rechtsanwalt-elsmann.de) für die Anleihe WKN A1YDDX selbstverständlich zur Verfügung. Kontakt G&P GmbH & Co. KG Theatinerstr. 36 80333 München Rechtsanwalt Alexander Elsmann Grafenberger Allee 120 40237 Düsseldorf
15.09.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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