Interessengemeinschaft Widerruf
Interessengemeinschaft Widerruf: IG WIDERRUF zur Bündelung von Verbraucherinteressen bei Widerrufsklauseln gegründet
Interessengemeinschaft Widerruf / Schlagwort(e): Sonstiges IG WIDERRUF zur Bündelung von Verbraucherinteressen bei Widerrufsklauseln gegründet – Ansprüche aus falschen Widerrufsklauseln im zweistelligen Milliarden-Euro-Bereich – Verbraucher können durch Wahrnehmung ihrer Rechte hohe Summen einsparen – IG WIDERRUF prangert Verschleppungs- und Verzögerungstaktik von Banken an – IG WIDERRUF bietet kostenlose Ersteinschätzung zu möglichen Erstattungsansprüchen an – Einbindung von Finanzvermittlern zur Interessenbündelung angestrebt – Informationswebsite www.widerruf.info geht online Frankfurt am Main, 29. September 2014. Die Ansprüche deutscher Verbraucher gegen Banken aus fehlerhaften Widerrufsklauseln bei Darlehensverträgen summieren sich nach Schätzungen der “Interessengemeinschaft (IG) WIDERRUF” auf einen mindestens zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag. Um die Durchsetzung solcher Ansprüche wirkungsvoll zu begleiten und die Interessen von Verbrauchern gegen die Banken-Lobby zu bündeln, haben Betroffene und Finanzexperten in Frankfurt jetzt die IG WIDERRUF gegründet. Zum Sprecher wurde der Finanzfachmann, Roland Klaus, ernannt. Als Wirtschaftsreporter für renommierte Fernsehsender wie n-tv, N24 und CNBC hat er seine Expertise bei Finanzthemen unter Beweis gestellt und sich mit dem Buch “Wirtschaftliche Selbstverteidigung” einen Namen als Wirtschaftsautor gemacht. Zudem ist Klaus gleich in mehreren Fällen selbst von fehlerhaften Widerrufsklauseln in Baufinanzierungsverträgen betroffen. Die Ansprüche der Verbraucher aus fehlerhaften Widerrufsklauseln resultieren vor allem aus Darlehensverträgen, die zwischen 2002 und 2011 abgeschlossen wurden. Dort enthaltene Klauseln erweisen sich in bis zu 80 Prozent aller Fälle als ungültig, wodurch die Verträge im Nachhinein widerrufen werden können. Davon sind zehntausende Verträge betroffen. Zuviel gezahlte Zinsen müssen von den Banken erstattet werden. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld bieten sich zudem weit günstigere Refinanzierungsmöglichkeiten an. Für den einzelnen Verbraucher kann damit schnell eine Einsparung von zehntausend Euro und mehr verbunden sein. Zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofs, BGH, sprechen eine klare Sprache zu Gunsten der Verbraucher und erklären die Rückabwicklung der Verträge mit fehlerhaften Widerrufsklauseln für rechtmäßig. Die IG WIDERRUF bemängelt, dass viele Banken die berechtigten Forderungen von Kunden jedoch nur schleppend bearbeiten und versuchen, Kunden juristisch zu zermürben. Die IG WIDERRUF tritt an, um den Rechten der Verbraucher gebündelt Gehör zu verschaffen und Aufklärungsarbeit zu fehlerhaften Widerrufsklauseln zu leisten. Zu diesem Zweck werden auf der Website www.widerruf.info umfassende Informationen vorgehalten. Die Interessengemeinschaft will Betroffenen zudem die Möglichkeit zum Austausch geben. Auch arbeitet die IG WIDERRUF mit erfahrenen Verbraucheranwälten als Berater zusammen. Diese unterstützen zudem Verbraucher dabei, ihre Ansprüche gegen Banken durchzusetzen. In diesem Zuge bietet die IG WIDERRUF allen Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung zur Möglichkeit der Rückabwicklung von Darlehensverträgen und Erstattung von Zinsen an. Die Kontaktaufnahme ist über die Website der Interessengemeinschaft www.widerruf.info möglich. Kosten für weitergehende juristische Schritte werden in der Regel von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Auch Finanz- und Darlehensvermittler fordert die IG WIDERRUF auf, sich auf die Seite ihrer Kunden zu stellen und diese über die aktuelle Rechtslage und ihre Rechte aufzuklären. Die kostenlose Ersteinschätzung ist natürlich auch für alle Kunden dieser Finanzvermittler möglich. Die IG WIDERRUF ist an einem gemeinsamen Vorgehen aller Interessierten gelegen. Roland Klaus, Sprecher der IG WIDERRUF: “Ich habe am eigenen Leib erlebt, wie Banken mauern, wenn Verbraucher ihre Ansprüche aufgrund fehlerhafter Widerrufsklauseln durchsetzen wollen. Es ist an der Zeit, dass Betroffene ihre Interessen bündeln, denn es ist zu beobachten, dass einige Banken und ihre Lobby aktiv sind, um Verbraucher einzuschüchtern und zu zermürben. Von solchen Fällen berichten vermehrt auch die Rechtsanwälte, die uns unterstützen. Wir fordern deshalb die Banken auf, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben, zumal die Gerichtsentscheidungen zum Thema eindeutig sind. Um großflächig und schnell zu informieren, bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung durch qualifizierte Juristen an. Natürlich ist dazu keine Mitgliedschaft oder Ähnliches erforderlich.” Ansprechpartner IG Widerruf Ansprechpartner für die Presse edicto GmbH 29.09.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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