Lakestar SPAC I SE
Lakestar SPAC I SE startet Bookbuilding für bis zu 275 Mio. Euro Privatplatzierung und Listing an der Frankfurter Börse
DGAP-News: Lakestar SPAC I SE
/ Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
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Luxemburg, 17. Februar 2021 – Lakestar SPAC I SE (die “Gesellschaft”), eine neu gegründete Special Purpose Acquisition Company (SPAC) mit Sitz in Luxemburg, hat heute den Start einer Privatplatzierung von bis zu 27.500.000 Einheiten (die “Einheiten”), bestehend aus je einer Aktie (die “Öffentliche Aktie”) und 1/3 Optionsschein (der “Öffentliche Optionsschein”), und die anschließende Notierung an der Frankfurter Börse bekannt gegeben. Die Einheiten werden ausschließlich institutionellen Investoren zu einem Preis von 10,00 Euro pro Einheit angeboten, was einem Platzierungsvolumen von bis zu 275 Millionen Euro entspricht. Der Zeitraum der Privatplatzierung wird voraussichtlich am oder vor dem 18. Februar 2021 enden. Die Öffentlichen Aktien werden zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Börse (General Standard) (Ticker LRS1) zugelassen. Die Öffentlichen Optionsscheine werden zum Handel im Freiverkehr der Frankfurter Börse (Börse Frankfurt Zertifikate AG) (Ticker LRSW) eingeführt. Die Aufnahme des Handels der Aktien und Optionsscheine ist für den 22. Februar 2021 vorgesehen. Lakestar SPAC I, gesponsert von Dr. Klaus Hommels, dem Gründer und Chairman von Lakestar Advisors, wurde mit dem Zweck gegründet, ein europäisches late-stage Wachstumsunternehmen aus dem Technologiesektor zu übernehmen (der “Unternehmenszusammenschluss”). Die Gründer von Lakestar SPAC I sind Dr. Klaus Hommels zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden (CEO) der Gesellschaft, Stefan Winners, und Inga Schwarting, Chief Investment Officer (CIO) von Lakestar SPAC I. Dr. Klaus Hommels wird Vorsitzender des Aufsichtsrats. Dr. Klaus Hommels, Sponsor und Vorsitzender des Aufsichtsrats von Lakestar SPAC I: “Der europäische Technologiesektor bietet attraktive Investitionsmöglichkeiten mit vielversprechenden Bewertungen und vielen hervorragenden Wachstumsunternehmen. Als Team sind wir tief im europäischen growth-stage und pre-IPO Ökosystem verankert, verfügen über einen erstklassigen, direkten Zugang zu Assets und ein weitreichendes Deal-Sourcing-Netzwerk. Wir freuen uns, das erste europäische SPAC mit Technologiefokus auf den Markt zu bringen und erwarten, dass Lakestar SPAC I von unseren langjährigen vertrauensvollen Beziehungen zu vielen der aussichtsreichsten europäischen Tech-Unternehmen profitieren wird.” Inga Schwarting, CIO von Lakestar SPAC I: “Für late-stage Tech-Unternehmen bietet unser SPAC einen effizienten Zugang zum Markt und eine Alternative zu einem herkömmlichen IPO. Für Investoren ist Lakestar SPAC I eine Chance, in ein europäisches Tech-Unternehmen mit vielversprechendem Wachstumspotential zu investieren.” Visionärer Sponsor und erfahrenes Führungsteam Dr. Klaus Hommels ist einer der bedeutendsten Business Angel und Risikokapitalgeber Europas. Er zählt zu den einflussreichsten Stimmen des europäischen Tech-Sektors und setzt sich dafür ein, die Position Europas im Kontext der digitalen Transformation zu stärken. Klaus Hommels wurde wiederholt als einer der führenden europäischen Venture Capital Investoren Europas ausgezeichnet. Lakestar SPAC I zeichnet sich zudem durch die Investment- und Industrieexpertise seines Managementteams, dessen Kapitalmarktkenntnis und umfassende Erfahrung mit growth-stage Unternehmen aus. CEO Stefan Winners blickt als CEO und Vorstandsmitglied auf mehr als 20 Jahre erfolgreiche Investitions- und Führungstätigkeit von Digital-, Tech- und Medienunternehmen zurück. Stefan Winners war CEO der Burda Digital SE und der TOMORROW FOCUS AG und unterstützte als Vorsitzender oder Gremienmitglied aktiv die erfolgreiche Geschäftsentwicklung von Unternehmen wie New Work SE (ehemals XING SE), Zooplus, Giesecke & Devrient GmbH und anderen. CIO Inga Schwarting ist Gründerin und CEO/CIO der Key Partners Capital GmbH, einer führenden europäischen privaten Beteiligungsgesellschaft mit Fokus auf pre-IPO und growth-stage Tech-Investments auf Basis einzelner Transaktionen. Zu ihren Investitionen zählen unter anderem Spotify, Beyond Meat, Wish, Robinhood und Nubank. Zuvor war Inga Schwarting unter anderem bei der Axel Springer SE, HSBC und Berenberg tätig. Europäischer Technologiesektor bietet attraktive Möglichkeiten Dr. Klaus Hommels: “Der europäische Technologiesektor bietet äußerst attraktive Möglichkeiten. Im Vergleich zu anderen Bereichen haben Investitionen in die Technologiebranche in der Vergangenheit hervorragende Renditen geliefert. Wir glauben, dass Lakestar SPAC I ein idealer Partner für ein late-stage Tech-Unternehmen ist, das seine Wachstumsgeschichte als börsennotiertes Unternehmen fortsetzen möchte. Unsere Investitionen sollen dazu beitragen, dass sich ein europäischer Tech-Champion entwickeln kann, der in der Lage ist, unser modernes Leben aktiv mitzugestalten. Ich bin davon überzeugt, dass Europa seine eigene digitale Souveränität schaffen und sicherstellen muss. Nur so können wir uns von der Abhängigkeit ausländischer Finanzierung befreien und die Kontrolle über unsere Tech-Innovationen stärken. Börsennotierungen über SPACs können uns helfen, die Lücken zu schließen, die wir in Europa seit jeher haben, wenn es darum geht, unsere Unternehmen mit ausreichend Kapital auszustatten. Der größte Bedarf besteht bei Unternehmen, die 200 bis 300 Millionen Euro Kapital benötigen, um weiter wachsen zu können. Unser klares Ziel ist es daher, in ein europäisches Unternehmen zu investieren, das dieses Kapital – historisch gesehen – in US-Märkten hätte aufnehmen müssen.” Das Team von Lakestar SPAC I verfolgt das Ziel, in ein börsenreifes late-stage Tech-Unternehmen mit Hauptgeschäftsaktivitäten in Europa, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz zu investieren, das sich auf die Bereiche SaaS (software as a service), FinTech, Transport und Logistik, HealthTech oder DeepTech konzentriert. DeepTech umfasst Unternehmen, die neue Produkte auf Grundlage wissenschaftlicher Entdeckungen oder sinnvoller technischer Innovationen entwickeln. Darüber hinaus soll das Zielunternehmen einen Eigenkapitalwert zwischen 750 Millionen Euro und 4 Milliarden Euro aufweisen, was in neuen Aktien und/oder in bar, unter anderem aus dem Erlös einer möglichen zukünftigen Privatplatzierung in Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss, bezahlt werden soll. Lakestar SPAC I hat 24 Monate Zeit, um einen Unternehmenszusammenschluss zu vollziehen. Diese Frist wird um weitere drei Monate verlängert, falls innerhalb der ersten 24 Monate eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit dem Verkäufer eines Zielunternehmens unterzeichnet wird. Ist dies nicht der Fall, wird die Gesellschaft liquidiert und ihr gesamtes Vermögen im Wesentlichen an die Aktionäre ausschütten. In der Zwischenzeit werden die Erlöse aus der anfänglichen Privatplatzierung auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Kapitalstruktur zur Förderung eines Interessensausgleichs und mit dem Ziel langfristiger Wertschöpfung Die Kapitalstruktur des Lakestar SPAC I wurde so konzipiert, dass den Gründern starke finanzielle Anreize geboten werden, einen Unternehmenszusammenschluss anzustreben, der sowohl Wachstumsmöglichkeiten als auch Wertsteigerungspotential für die Inhaber öffentlicher Aktien bietet.
Genehmigung des Unternehmenszusammenschlusses und Rücknahme Öffentlicher Aktien Obwohl nicht nach luxemburgischem Recht vorgeschrieben, wird Lakestar SPAC I die Zustimmung zum vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschluss mit einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf einer zu diesem Zweck einberufenen Hauptversammlung einholen. Nach einer solchen Hauptversammlung haben die Inhaber Öffentlicher Aktien die Möglichkeit, die Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Aktien zu verlangen, unabhängig davon, ob der jeweilige Aktionär für oder gegen den Unternehmenszusammenschluss gestimmt hat. In diesem Fall erhalten die Inhaber Öffentlicher Aktien ihre Investitionen in Höhe von 10,00 Euro pro Aktie aus einem Treuhandkonto, das die Erlöse aus der Privatplatzierung sowie eine zusätzliche Sponsorenzeichnung enthält, um mögliche Negativzinsen auf die auf dem Treuhandkonto hinterlegten Erlöse abzudecken. Darüber hinaus können die Inhaber Öffentlicher Aktien, die ihre Aktien zurückgeben, ihre Öffentlichen Optionsscheine behalten. Öffentliche Optionsscheine können 30 Tage nach dem Vollzug eines Unternehmenszusammenschlusses ausgeübt werden. Deutsche Bank, J.P. Morgan und Morgan Stanley agieren als Joint Global Coordinators bei der Privatplatzierung. Über Lakestar SPAC I SE Lakestar SPAC I SE ist eine in Luxemburg ansässige Special Purpose Acquisition Company, die zu dem Zweck gegründet wurde, ein Unternehmen mit Hauptgeschäftsaktivitäten in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz in Form einer Verschmelzung, eines Aktientauschs, eines Aktienkaufs, eines Erwerbs von Vermögenswerten, einer Umstrukturierung oder ähnlicher Transaktionen zu erwerben. Für einen Unternehmenszusammenschluss beabsichtigt Lakestar SPAC I ein Zielunternehmen im Technologiesektor mit Fokussierung in den Bereichen SaaS (software as a service), FinTech, Transport und Logistik, HealthTech oder DeepTech zu identifizieren. Lakestar SPAC I wird von Dr. Klaus Hommels, dem Gründer und Chairman von Lakestar Advisors, gesponsert. Die Gründer von Lakestar SPAC I sind Dr. Klaus Hommels zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, Stefan Winners, und Inga Schwarting, Chief Investment Officer von Lakestar SPAC I. Für weitere Informationen: www.lakestar-spac1.com. Medienkontakt: Harald Kinzler Email: info@lakestar-spac.com
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die “Wertpapiere”) der Lakestar SPAC I SE (die “Gesellschaft”) in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der “Securities Act”) verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft werden nicht unter dem Securities Act registriert. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich auf Basis eines noch zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Lakestar SPAC I SE sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die Luxemburger Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) veröffentlicht werden und auf der Lakestar SPAC I SE Webseite kostenfrei erhältlich sein. Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die “Verordnung”) fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (“high net worth companies”, “unincorporated associations” etc.) (wobei diese Personen zusammen als “Relevante Personen” bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Die Einheiten sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein “Kleinanleger” eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der Richtlinie (EU) 2014/65 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung (“MIFID II”); (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb in der geänderten Fassung, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (die “PRIIP-Verordnung”) erforderlich ist, um die Einheiten anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Einheiten oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein. Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in (i) MiFID II, (ii) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission vom 7. April 2016 zur Ergänzung von MiFID II und (iii) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die “MiFID II-Anforderungen”) enthalten sind, und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein “Hersteller” (im Sinne der MiFID II-Anforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte, wurden die [Öffentlichen Aktien] und [Öffentlichen Optionsscheine] einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass (i) die Öffentlichen Aktien (a) für einen Zielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, geeignet sind und (b) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind und (ii) die Öffentlichen Optionsscheine (a) mit einem Endzielmarkt von Anlegern kompatibel sind, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, und (b) für den Vertrieb an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind. Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten (“zukunftsgerichtete Aussagen”). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe “glaubt”, “schätzt”, “geht davon aus”, “erwartet”, “beabsichtigt”, “kann”, “wird” oder “sollte” oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen.
17.02.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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