Maruho Deutschland GmbH
Maruho Deutschland GmbH: Maruho stockt Beteiligung an Biofrontera auf 28,14 Prozent auf
DGAP-News: Maruho Deutschland GmbH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot Pressemitteilung Maruho stockt Beteiligung an Biofrontera auf 28,14 Prozent auf
Leverkusen, 24. Juli 2019. Die Maruho Deutschland GmbH, eine Tochtergesellschaft des japanischen Pharmaunternehmens Maruho Co., Ltd., hat das am 15. April 2019 veröffentlichte freiwillige Teilerwerbsangebot an die Aktionäre der Biofrontera AG erfolgreich abgeschlossen. Bis zum Ende der Annahmefrist am 19. Juli wurde das Angebot für insgesamt 3.499.056 Biofrontera-Aktien angenommen. Dies entspricht circa 7,84 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der Biofrontera AG. Da es sich um ein Teilerwerbsangebot handelt, ist eine weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) nicht vorgesehen. Mit Vollzug der Transaktion erhöht sich die Beteiligung von Maruho an Biofrontera auf rund 28,14 Prozent. Junichi Hamada, Corporate Officer Global Strategy bei Maruho, sagte: “Biofrontera ist mit ihrer patentierten Nanoemulsions-Technologie eine Erfolgsgeschichte. Als ein auf Dermatologie spezialisiertes und langfristig orientiertes Pharmaunternehmen ist Maruho der ideale Partner, um das Management um Professor Lübbert weiter zu unterstützen. Wir möchten dazu beitragen, diese Technologie für die Behandlung von Hautkrankheiten zum Wohle der Patienten sowie im Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder bestmöglich weiterzuentwickeln. Daher freuen wir uns darauf, Biofrontera auch in Zukunft als verlässlicher und stabiler Ankeraktionär konstruktiv zu begleiten.” Im Zuge des freiwilligen öffentlichen Teilerwerbsangebots hatte Maruho angekündigt, bis zu 4.322.530 Biofrontera-Aktien erwerben und damit seine Beteiligung an Biofrontera auf bis zu 29,99 Prozent aufstocken zu wollen. Den Aktionären wurden zunächst 6,60 Euro pro Aktie in bar angeboten. Nach der Veröffentlichung besser als erwartet ausgefallener Geschäftszahlen von Biofrontera hatte Maruho den Angebotspreis innerhalb der Annahmefrist auf 7,20 Euro je Aktie erhöht. Die Zahlung des Angebotspreises und die Übertragung der angedienten Aktien wird für den 26. Juli 2019 erwartet. Wichtige Informationen: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Biofrontera-Aktien. Die näheren Bestimmungen des geänderten Erwerbsangebots sowie weitere das geänderte Erwerbsangebot betreffende Informationen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Angebotsunterlage sowie in der veröffentlichten Angebotsänderung ausgeführt. Das Erwerbsangebot und die Angebotsunterlage müssen zusammen mit der Angebotsänderung gelesen und ausgelegt werden. Investoren und Inhabern von Biofrontera-Aktien oder American Depositary Shares (“ADS”) der Biofrontera AG (“Biofrontera-ADS”) wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und die Angebotsänderung sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem geänderten Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Das geänderte Erwerbsangebot bezog sich nur auf Biofrontera-Aktien und Inhaber von Biofrontera-ADS konnten ihre Biofrontera-ADS nicht unmittelbar im Rahmen des geänderten Erwerbsangebots zum Verkauf einreichen. Investoren und Inhaber von Biofrontera-Aktien oder Biofrontera-ADS können eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung der das geänderte Erwerbsangebot betreffenden Dokumente, Mitteilungen und Bekanntmachungen auch kostenlos auf der Internetseite der U.S. Securities and Exchange Commission (“SEC”) (http://www.sec.gov) einsehen, sobald diese bei der SEC als Form CB eingereicht worden und auf der Internetseite verfügbar sind. Das geänderte Erwerbsangebot wurde weder von der SEC oder einer anderen Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats genehmigt oder abgelehnt, noch hat die SEC oder eine andere Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats über die Redlichkeit und den Wert des geänderten Angebots oder die Genauigkeit und Angemessenheit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen entschieden. Jegliche Behauptung des Gegenteils stellt eine Straftat in den Vereinigten Staaten dar. Das in der Angebotsunterlage sowie der Angebotsänderung enthaltene geänderte Erwerbsangebot bezog sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und wurde ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und in Übereinstimmung mit bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und den insoweit anwendbaren Ausnahmen, insbesondere der sog. Tier I Exemption, unterbreitet. Aufgrund der Tier I Exemption unterliegt das geänderte Erwerbsangebot grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des geänderten Erwerbsangebots geschlossen wurde, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Mit Ausnahme der Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage in Deutschland und nach deutschem Recht wurden und werden keine sonstigen Registrierungen, Genehmigungen oder Zulassungen der Angebotsunterlage, der Angebotsänderung oder des geänderten Angebots bei Wertpapierregulierungsbehörden beantragt bzw. veranlasst.
24.07.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |