Met@box AG
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Met@box AG: Fehlinformationen über angebliche Konkurseröffnung berichtigt
Hildesheim, 22.Juni 2001. Entgegen zahlreicher Falschmeldungen, wie sie Banken
und Aktionäre in jüngster Zeit erreichten und unnötig beunruhigten, hat das
Amtsgericht Hildesheim über den Hildesheimer Set-Top-Boxen-Hersteller Met@box
AG (WKN 692 120) weder ein Konkurs- noch ein Insolvenzverfahren eröffnet. Es
wurde vom Vorstand beim Amtsgericht Hildesheim lediglich der Insolvenzantrag
gestellt.
Der Urheber der Falschmeldung, die “Wertpapiermitteilungen”, erscheinend im
Verlag WM-data, berichtigte am heutigen Freitag gegenüber der Deutsche Börse AG
sowie den angeschlossenen Kreditinstituten: “Die Erstveröffentlichung erfolgte
unter der Überschrift ‘HR-Eintrag: Konkursverfahren eröffnet’ – Dies ist
sachlich nicht richtig und resultierte aus einer nicht angepassten Codierung. Es
wurde weder ein Konkursverfahren noch ein Insolvenzverfahren eröffnet, vielmehr
wurde das Insolvenzverfahren lediglich beantragt. Wir bitten um Beachtung.”
Die Deutsche Börse AG und zahlreiche Geldinstitute hatten ihren Kunden aufgrund
der Fehlinformation bereits entsprechende Zusätze ” I.K. (in Konkurs) – auf den
Kurstabellen, Depot-Auszügen und in begleitenden Schreiben mitgeteilt, so dass
Anleger stark verunsichert wurden. Aufgrund der Korrektur der
“Wertpapiermitteilungen” wird auch dieser Zusatz “i.K” entfernt.
Ende der Mitteilung, (c) DGAP 22.06.2001
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