MiddleGround Capital
MiddleGround Capital unterzeichnet Investmentvereinbarung mit STEMMER IMAGING AG und kündigt Absicht zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an
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/ Schlagwort(e): Übernahmeangebot
DIESE VERÖFFENTLICHUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT EIN ANGEBOT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN, NEUSEELAND, RUSSLAND, SINGAPUR ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT GEMÄSS DEN GESETZEN UND VORSCHRIFTEN DER JEWEILIGEN JURISDIKTION NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
MiddleGround Capital unterzeichnet Investmentvereinbarung mit STEMMER IMAGING AG und kündigt Absicht zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an
22. Juli 2024 – MiddleGround Capital (“MiddleGround”), eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, Kentucky, USA, hat heute zusammen mit der Blitz 24-884 AG (künftig: Ventrifossa BidCo AG) (“Bieterin”), einer Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von MiddleGround verwaltet oder beraten werden, ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das “Übernahmeangebot”) zu einem Preis von EUR 48,00 je Aktie in bar für alle ausstehenden Aktien der STEMMER IMAGING AG (“STEMMER” oder die “Gesellschaft”) (ISIN DE000A2G9MZ9 / GSIN A2G9MZ) abzugeben. STEMMER ist ein führender Anbieter von Lösungen für maschinelles und künstliches Sehen.
In diesem Zusammenhang haben MiddleGround und STEMMER eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, um zusätzliche langfristige Wachstumschancen für STEMMER zu erschließen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 19. Juli 2024 und einer Prämie von 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der STEMMER-Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 19. Juli 2024. Das Übernahmeangebot steht unter dem Vorbehalt marktüblicher Bedingungen, insbesondere der behördlichen Freigaben. Es wird keine Mindestannahmeschwelle vorsehen.
Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot hat sich MiddleGround bereits unwiderruflich einen Anteil von rund 69,4% aller ausstehenden Aktien durch einen Aktienkaufvertrag mit dem Mehrheitsaktionär PRIMEPULSE SE (“PRIMEPULSE”) gesichert. In dem Aktienkaufvertrag hat sich PRIMEPULSE verpflichtet, die Mehrheit ihrer Anteile an der Gesellschaft zu veräußern und den Rest in die Bieterin einzubringen und damit mittelbar als Minderheitsaktionär an der Gesellschaft beteiligt zu bleiben.
Darüber hinaus haben sich Aktionäre, die zusammen rund 8,3 % aller ausstehenden Aktien halten, einschließlich der Mitglieder des Vorstands von STEMMER, unwiderruflich verpflichtet, das Übernahmeangebot für die von ihnen gehaltenen STEMMER-Aktien anzunehmen.
Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt MiddleGround, STEMMER von der Börse zu nehmen, was unter anderem durch ein Delisting erfolgen könnte.
„Wir sind davon überzeugt, dass unsere langjährige Erfahrung im Bereich Value-Add-Distribution uns zu einem bewährten Partner für den Ausbau der führenden Position von STEMMER IMAGING im Bereich der industriellen Bildverarbeitung macht“, sagte John Stewart, Managing Partner von MiddleGround Capital. „Wir freuen uns darauf, eng mit dem Team zusammenzuarbeiten, um die Präsenz des Unternehmens auf dem europäischen Markt auszubauen und seine Reichweite in den USA und weltweit zu vergrößern.“
„Wir sind von Unternehmen, die vom Rückenwind der Industrie 4.0 profitieren, überzeugt. Damit sind wir perfekt positioniert, um STEMMER IMAGING zu helfen, die nächste Phase seines Potenzials zu erreichen“, sagte Alex van der Have, Managing Director und Head of Europe bei MiddleGround Capital. „Während STEMMER IMAGING bereits eine klare Führungsposition im Bereich der industriellen Bildverarbeitung einnimmt, sehen wir Potenzial für ein beschleunigtes Wachstum, sowohl in bestehenden als auch in neuen Märkten.“
“MiddleGround Capital ist ein professioneller, unternehmerisch denkender Partner mit hoher operativer Expertise, der die Erfolgsfaktoren für unser Geschäft sehr gut versteht und STEMMER bei ihrer weiteren Entwicklung und Wachstumsstrategie nachhaltig fördern kann”, sagt Arne Dehn, CEO von STEMMER. “Wir begrüßen daher die Vereinbarung mit MiddleGround Capital im Sinne unserer Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Aktionäre.”
“Wir freuen uns über das große Interesse von MiddleGround Capital an der Weiterentwicklung von STEMMER”, sagte Klaus Weinmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats von STEMMER und CEO von PRIMEPULSE. “STEMMER hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt und ist nunmehr bereit für den nächsten Wachstumsschritt.”
Das Übernahmeangebot wird nach Maßgabe einer Angebotsunterlage erfolgen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu genehmigen ist. Diese Angebotsunterlage wird nach Erhalt der Genehmigung durch die BaFin veröffentlicht; zu diesem Zeitpunkt beginnt die öffentliche Annahmefrist. Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere das Übernahmeangebot betreffende Informationen werden auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: www.project-oculus.de.
Berater Jefferies fungiert als exklusiver Finanzberater und Clifford Chance als Rechtsberater von MiddleGround Capital.
Über die STEMMER IMAGING AG Die STEMMER IMAGING AG ist das international führende Systemhaus für Bildverarbeitungstechnologie. Mit seinem umfassenden Engineering-Know-how bietet die STEMMER IMAGING AG das gesamte Spektrum an Bildverarbeitungsdienstleistungen für industrielle und nicht-industrielle Anwendungen an – von Value Added Services bis hin zur Entwicklung von Subsystemen und eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.stemmer-imaging.com/
Über MiddleGround MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über 3,5 Mrd. USD. MiddleGround Capital tätigt Kontrollinvestitionen in mittelständische B2B-Unternehmen in den Bereichen Industrie und Spezialhandel. MiddleGround Capital arbeitet eng mit seinen Portfoliounternehmen und den Managementteams zusammen, um durch einen praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und langfristige Wachstumsstrategien zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://middleground.com/.
Über PRIMEPULSE SE PRIMEPULSE ist die Investmentgesellschaft der Gründer des im TecDAX notierten IT-Dienstleisters CANCOM und investiert schwerpunktmäßig in wachstumsorientierte IT- und Technologieunternehmen in der DACH-Region. Diese profitieren von der langjährigen Erfahrung vom PRIMEPULSE im IT-Umfeld und einem tiefen Verständnis für Geschäftsmodelle und Märkte, welches aktiv zur strategischen Weiterentwicklung der Portfoliounternehmen eingebracht wird.
Medienkontakte von MiddleGround Capital: Doug Allen/Maya Hanowitz Dukas Linden Public Relations +1 (646) 722-6530
Wichtiger Hinweis
Diese Veröffentlichung ist weder direkt noch ein indirekt ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von STEMMER in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland, Russland, Singapur oder Südafrika oder in anderen Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot gemäß den Gesetzen und Vorschriften dieser Jurisdiktion nach geltendem Recht verboten wäre.
Das Übernahmeangebot selbst sowie seine Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage im Detail dargelegt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gebilligt hat. Investoren und Inhabern von Aktien der STEMMER wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente nach deren Veröffentlichung sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Aktionäre, die nicht in Deutschland ansässig sind und das Übernahmeangebot annehmen möchten, müssen sich über die einschlägigen und anwendbaren Rechtsvorschriften informieren, einschließlich darüber, ohne Beschränkung, ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind, und über mögliche steuerliche Konsequenzen. Das Übernahmeangebot erfolgt nicht, weder direkt noch indirekt, und der Verkauf von Aktien durch oder für Aktionäre wird nicht angenommen, in Jurisdiktionen, in denen die Unterbreitung des Übernahmeangebots oder seine Annahme mit den Gesetzen dieser Jurisdiktionen kollidieren würde.
Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
Das Übernahmeangebot und die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und Dokumente werden nicht von einer „autorisierten Person“ im Sinne von Abschnitt 21 des britischen Finanzdienstleistungs- und Marktgesetzes von 2000 (Financial Services and Markets Act 2000, “FSMA”) abgegeben und wurden auch nicht von einer solchen Person genehmigt. Dementsprechend werden die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und Dokumente nicht an die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen auch nicht an diese weitergegeben werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmeregelung vor. Die Übermittlung der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und Dokumente ist von der Beschränkung der Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA ausgenommen, da es sich um eine Mitteilung durch oder im Namen einer juristischen Person handelt, die sich auf eine Transaktion zum Erwerb der unmittelbaren Kontrolle über die Geschäfte einer juristischen Person oder zum Erwerb von 50 % oder mehr der stimmberechtigten Anteile an einer juristischen Person im Sinne von Artikel 62 der FSMA (Financial Promotion) Order 2005 bezieht.
Das hier beschriebene Übernahmeangebot erfolgt auf der Grundlage der in Artikel 36 Absatz 1(b) des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (Swiss Financial Services Act, “FinSA”) festgelegten Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts in der Schweiz. Keine der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen oder sonstige Informationen, die sich auf das Angebot beziehen, stellen einen Prospekt gemäß dem FinSA dar. Weder wurden noch werden solche Unterlagen oder Informationen bei einer Schweizer Aufsichtsbehörde eingereicht oder von dieser genehmigt.
22.07.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | MiddleGround Capital |
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