Eska Implants AG
Mitteilung an Genussscheininhaber der ESKA Implants AG bzgl. Grunddividende
Eska Implants AG / Sonstiges Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Mitteilung an Genussscheininhaber der ESKA Implants AG bzgl. Grunddividende ESKA Implants AG (ehemals ESKA Implants GmbH & Co. KG) Grapengießer Str. 34, 23556 Lübeck (WKN A0MX97, ISIN DE000A0MX973) (HR B 8415 HL, Amtsgericht Lübeck) Nach derzeitigem Stand geht die ESKA Implants AG davon aus, dass das am 31. Dezember 2008 endende Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag geendet hat. Voraussetzung für die Zahlung der Grunddividende ist jedoch gemäß § 3 b) und § 4 der Genussschein-Bedingungen, dass (i) hinreichend freie Mittel (d.h. Eigenkapital minus Grundkapital, Kapitalrücklage und Genussscheinkapital) zur Verfügung stehen und (ii) das Genussscheinkapital durch Jahresfehlbeträge nicht gemindert ist. Diese Voraussetzungen liegen nach derzeitigem Stand nicht vor, so dass eine Grunddividende für das erste Halbjahr 2009 solange nicht gezahlt wird, wie die vertraglichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Der Vorstand 23. Juli 2009 23.07.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ---------------------------------------------------------------------------
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