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MT-Energie GmbH: Zweite Gläubigerversammlung am 29. April 2014
MT-Energie GmbH / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges 08.04.2014 19:26 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die MT-Energie GmbH lädt für den 29. April 2014 zur finalen Gläubigerversammlung für die 8,25% - Inhaberschuldverschreibungen 2012/2017 nach Zeven ein. Die Einladung wurde am heutigen Dienstag (08.04.2014) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nachdem die erste Gläubigerversammlung am 1. April aufgrund der nicht ausreichenden Beteiligung nicht beschlussfähig war, erhalten die Gläubiger eine letzte Chance, ihr Investment zu abzusichern. Um eine solide Basis für die künftige Unternehmensentwicklung zu schaffen, sollen auf der Gläubigerversammlung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Anleihebedingungen zu ändern. Zudem soll ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger bestellt werden. "Die Geschäftsführung wünscht sich einen starken gemeinsamen Vertreter, um die Anleihegläubiger zukünftig zeitnah und besser über die Unternehmenssituation informieren zu können", erklärt Sören Schleider, CFO der MT-Energie GmbH. Um das Investment zu schützen, ist es notwendig, dass die Anleger ihre Stimmen auf der Gläubigerversammlung entweder persönlich oder über einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Sollten nicht mindestens 25 Prozent des Anleihekapitals auf der Versammlung vertreten sein, wäre auch diese Versammlung in den wesentlichen Tagesordnungspunkten nicht beschlussfähig. Die vollständigen Unterlagen zur Gläubigerversammlung sind auf den Internetseiten von MT-Energie unter der Adresse www.mt-energie.com hinterlegt. Anleger, die nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen können, können eine Vollmacht mit entsprechenden Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft geben. Dazu ist es notwendig, einen neuen Berechtigungsnachweis - am besten eine neue Depotbescheinigung mit Sperrvermerk der Bank - beizufügen, ansonsten können die Stimmen eventuell nicht gezählt werden. Die Depotbescheinigungen der letzten Versammlung haben ihre Gültigkeit verloren. Die Gesellschaft bittet um Anmeldung bis Freitag, den 25.4.2014. 08.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------
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