Busch-Gruppe veröffentlicht Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für Pfeiffer Vacuum Technology AG – Annahmefrist beginnt
– BaFin gestattet Angebotsunterlage
– Annahmefrist läuft vom 13. Februar 2017 bis zum 13. März 2017
– Angebotspreis von 96,20 EUR pro Pfeiffer-Vacuum-Aktie
– Keine Mindestannahmeschwelle
Maulburg, 13. Februar 2017. Pangea GmbH, eine hundertprozentige Beteiligungsgesellschaft der Busch SE, hat heute die Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für die Aktien der im TecDAX notierten Pfeiffer Vacuum Technology AG (ISIN: DE0006916604) veröffentlicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Unterlage gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (“WpÜG”) vor der Veröffentlichung gestattet.
Die Aktionäre von Pfeiffer Vacuum haben ab heute die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen und ihre Aktien der Busch-Gruppe zum Preis von 96,20 EUR pro Aktie anzudienen. Der Preis entspricht einer Prämie von rund 12 Prozent auf den volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs der Pfeiffer-Vacuum-Aktien vor der Ankündigung des Angebots am 24. Januar 2017. Die Annahme ist gegenüber der depotführenden Bank schriftlich zu erklären. Die Busch-Gruppe hat die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG beauftragt, als zentrale Abwicklungsstelle zu fungieren. Beratende Investmentbank der Busch-Gruppe ist ACXIT Capital Partners. Rechtsberater ist Weil Gotshal & Manges LLP.
Die Annahmefrist endet am 13. März 2017 um 24 Uhr (CET). Das Angebot ist nicht an eine Mindestannahmeschwelle gebunden. Für die Finanzierung hat die Busch-Gruppe eine Finanzierungszusage von der Landesbank Baden-Württemberg erhalten, so dass die für den Erwerb sämtlicher Aktien erforderlichen Mittel vollumfänglich zur Verfügung stehen.
Die Transaktion steht zudem unter dem Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen, wie der Freigabe durch die Kartellbehörden. Vorbehaltlich des Eintritts der Angebotsbedingungen wird der Abschluss der Transaktion im zweiten Quartal 2017 erwartet.
“Wir möchten uns im Rahmen unserer Investmentstrategie noch stärker im Bereich Vakuumtechnologie engagieren. Wir sind seit 2015 in Pfeiffer Vacuum investiert und setzen mit dem weiteren Ausbau unserer Beteiligung auf langfristige Stabilität und Wachstum”, sagte Sami Busch, einer der geschäftsführenden Gesellschafter der Busch-Gruppe. “Pfeiffer Vacuum profitiert wiederum davon, dass wir den Markt seit Jahrzehnten genau kennen und über den Aufsichtsrat positive Impulse geben können, um die Chancen im Vakuummarkt noch besser zu nutzen.”
Die Angebotsunterlage ist unter http://www.offerbuschvacuum.com erhältlich sowie als Ausdruck kostenlos bestellbar bei Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Niederlassung Düsseldorf (Anfrage schriftlich an: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, ECM/DCM-Services, Cecilienallee 10, 40474 Düsseldorf, per Telefon an: +49 (0) 211 540 728643, per Telefax an +49 (0) 211 540 728210 oder per E-Mail an: ECM-DCM-Services@berenberg.de).
Über die Busch-Gruppe
Die Busch-Gruppe ist ein weltweit operierender Hersteller von Vakuumpumpen, Gebläsen und Verdichtern. Das umfangreiche Portfolio der Unternehmensgruppe umfasst Lösungen für Vakuum- und Überdruckanwendungen in allen Industriebereichen. Die Busch-Gruppe bietet weltweit eine der breitesten Produktpaletten von Vakuumtechnologien.
Das Unternehmen wurde 1963 in Maulburg in Baden-Württemberg gegründet, wo auch heute noch das deutsche Fertigungswerk und die deutsche Vertriebsgesellschaft der Busch SE beheimatet sind. Mittlerweile ist das Unternehmen mit 60 Gesellschaften in 42 Ländern aktiv. Zudem bietet die Gruppe über Vertretungen in weiteren 30 Ländern Kunden fundierte Beratung und praktische Unterstützung direkt vor Ort an. Das Familienunternehmen beschäftigt weltweit 3.000 Mitarbeiter.
Kontakt für Presseanfragen:
Katharina Blumenfeld
Tel.: +49 (0) 69 92 18 74 69
E-Mail: kblumenfeld@heringschuppener.com
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E-Mail: rfrauen@heringschuppener.com
Haftungsausschluss
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Pfeiffer Vacuum Technology AG (“Pfeiffer Vacuum”) dar. Die Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten, welche die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet hat. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Pfeiffer Vacuum wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.
Das Angebot wird nach den anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschlands durchgeführt. Dementsprechend wurden und werden keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder erteilt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren von Pfeiffer Vacuum können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als jener der Bundesrepublik Deutschlands geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Pfeiffer Vacuum und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte “werden”, “erwarten”, “glauben”, “schätzen”, “beabsichtigen”, “anstreben”, “davon ausgehen” und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.
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