Pelikan International Corporation Berhad
Pelikan International Corporation Berhad: Mitteilung über die Zustimmung der Hauptversammlung der Pelikan International Corporation Berhad zu dem angekündigten Übernahmeangebot
Pelikan International Corporation Berhad / Sonstiges 17.12.2009 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Pelikan International Corporation Berhad Lot 3410, Mukim Petaling, 12 ½ Miles, Jalan Puchong 47100 Puchong, Selangor Darul Ehsan, Malaysia Mitteilung über die Zustimmung der Hauptversammlung der Pelikan International Corporation Berhad zu dem angekündigten Übernahmeangebot Pelikan International Corporation Berhad mit Sitz in Puchong, Malaysia (die 'Bieterin'), hat am 6. November 2009 entschieden, den Aktionären der Herlitz AG anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Herlitz AG, Berlin, Bundesrepublik Deutschland, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das 'Übernahmeangebot') zu erwerben und hat diese Entscheidung am 6. November 2009 gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG veröffentlicht (die 'Entscheidungsmitteilung'). In der Entscheidungsmitteilung hat die Bieterin dargelegt, dass sie nach den für sie geltenden Börsenzulassungsregelungen (Main Market Listing Requirements) der Börse Malaysia (Bursa Malaysia) für die Abgabe des Übernahmeangebots zwingend der Zustimmung ihrer Hauptversammlung (general meeting) bedarf. Entsprechend der Ankündigung in der Entscheidungsmitteilung teilt die Bieterin hiermit das Ergebnis der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung wie folgt mit: Die außerordentliche Hauptversammlung (extraordinary general meeting) der Bieterin vom heutigen Tage hat der Abgabe des Übernahmeangebots durch die Bieterin mit der erforderlichen Stimmmehrheit zugestimmt. Wichtige Information: Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Erwerb von Aktien an der Herlitz AG noch eine Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes (invitatio ad offerendum) dar. Die endgültigen Bestimmungen des Angebotes und der damit im Zusammenhang stehenden Bedingungen werden in der Angebotsunterlage nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht enthalten sein. Den Aktionären der Herlitz AG wird empfohlen, die Angebotsunterlagen sowie die damit im Zusammenhang stehenden Dokumente nach Veröffentlichung sorgfältig zu lesen, da sie bedeutsame Informationen enthalten. Puchong, 17. Dezember 2009 Pelikan International Corporation Berhad 17.12.2009 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------
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