Permira Holdings LLP
Permira Holdings LLP: Befreiung von der Abgabe eines Pflichtangebotes
Permira Holdings LLP / Sonstiges Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Mit Datum vom 11. Juni 2008 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') die Permira Holdings LLP ('Antragstellerin') gemäß § 37 WpÜG entsprechend dem Antrag vom 7. Januar 2008 von den Pflichten, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung über die MME Moviement AG, Berlin, zu veröffentlichen und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. Die Befreiung ist mit der Auflage verbunden, der BaFin unverzüglich nach Unterzeichnung Kopien verschiedener Dokumente zu übermitteln, die im Zuge einer Umstrukturierung der Permira-Gruppe unterzeichnet wurden. Der Widerruf der Befreiung bleibt für den Fall vorbehalten, dass die unterzeichneten Dokumente dergestalt von den vorgelegten Entwurfsfassungen bzw. dem ergänzenden Sachvortrag der Antragstellerin abweichen, dass sie dem der Begründung der Entscheidung der BaFin zugrunde gelegten Sachvortrag nicht entsprechen. Weiterhin bleibt der Widerruf der Befreiung für den Fall vorbehalten, dass die Unterzeichnung einzelner Dokumente zeitlich vor der Unterzeichnung der anderen Dokumente erfolgen sollte. Die Antragstellerin hat der BaFin mit Schreiben vom 11. August 2008 unterzeichnete Fassungen der entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Auflagenerfüllung übermittelt. Für die Erteilung der Befreiung führt die BaFin unter anderem die folgenden wesentlichen Gründe an: 1) Die Antragstellerin hat im Zuge einer Umstrukturierung der Permira-Gruppe alle stimmberechtigten Anteile an der bisherigen Konzernobergesellschaft Permira Holdings Limited erworben. Die bisherigen Gesellschafter der Permira Holdings Limited haben im Rahmen dieser Umstrukturierung im Wesentlichen ihre Beteiligung an der Permira Holdings Limited an die Antragstellerin übertragen und im Gegenzug eine anteilige Beteiligung an der Antragstellerin erworben. Die materielle Rechtfertigung der Befreiung der Antragstellerin unter dem Aspekt der Art der Kontrollerlangung ergibt sich aus dem Vergleich dieser Umstrukturierung mit der Situation der konzerninternen Umstrukturierung nach § 36 Nr. 3 WpÜG, für die der Gesetzgeber die Nichtberücksichtigung der durch die Umstrukturierung erlangten bzw. zugerechneten Stimmrechte vorgesehen hat. 2) Die Ausgangslage beim Austausch der Konzernmuttergesellschaft ist dann einer konzerninternen Umstrukturierung im Sinne des § 36 Nr. 3 WpÜG vergleichbar, wenn wie vorliegend die faktischen Entscheidungsträger vor und nach der Neustrukturierung identisch sind und die maßgeblichen Einflussmöglichkeiten an der Konzernspitze unverändert bleiben; in beiden Fällen ändert sich für die Aktionäre der Zielgesellschaft vor allem nichts an der Kontrolle durch konzernzugehörige natürliche und/oder juristische Personen. 3) Das Interesse der Antragstellerin an der Befreiung von den Pflichten nach § 35 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG ergibt sich aus der Vermeidung eines (weiteren) zeit- und kostenintensiven Angebotsverfahrens. Da die Sachlage der Situation einer konzerninternen Umstrukturierung nach § 36 Nr. 3 WpÜG vergleichbar ist und sich aufgrund der gewählten Struktur an der faktischen Entscheidungsfindung der neuen Konzernspitze im Vergleich zur bisherigen Konzernspitze keine wesentlichen Änderungen ergeben, sind die Interessen der außenstehenden Aktionäre an der Abgabe eines Pflichtangebots nur eingeschränkt schutzwürdig, so dass das Interesse der Antragstellerin an der Befreiung überwiegt. Permira Holdings LLP 20.08.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ---------------------------------------------------------------------------
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