Peters, Schönberger & Partner GbR
Peters, Schönberger & Partner GbR: Die Wahlprogramme 2013 aus steuerpolitischer Sicht – Überblick und Analyse
Peters, Schönberger & Partner GbR / Schlagwort(e): Rechtssache/Studie Von: Stefan Groß, Harald Dörfler und Christoph Möslein Folgt man den Aussagen von Angela Merkel und Horst Seehofer, so soll auch in der kommenden Legislaturperiode die Haushaltskonsolidierung absoluten Vorrang genießen. Dennoch geht die Union mit der Forderung, die Mitte der Gesellschaft steuerlich zu entlasten, in den Wahlkampf und verweist hierbei insbesondere darauf, die sogenannte kalte Progression abzumildern. Während das Wahlprogramm der Union erst am 23. Juni 2013 beschlossen wurde, haben die anderen Parteien bereits in den vergangenen Wochen ihre steuerpolitischen Überlegungen vorgelegt. So will auch die FDP der kalten Progression den Kampf ansagen, die Einkommensteuer vereinfachen und den Solidaritätszuschlag stufenweise reduzieren. Ganz anders die SPD: Die Sozialdemokraten zielen darauf ab, den Spitzensteuersatz auf 49% anzuheben, das Ehegatten-Splitting abzuschaffen und die Abgeltungssteuer auf mindestens 32% anzuheben. Noch weiter gehen die Pläne der Grünen und der Linken. So treten die Grünen für einen Spitzensteuersatz von 49% ein, der bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von EUR 80.000 zur Anwendung kommen soll, die Linke fordert ab einem jährlichen Einkommen von EUR 65.000 gar einen Spitzensteuersatz von 53%, kombiniert mit einer Reichensteuer von 75%, die ab einem Einkommen von EUR 1 Mio. greifen soll. Dazu setzen beide Parteien auf die Abschaffung der Abgeltungssteuer und mithin auf die Rückkehr zu einer Besteuerung der Kapitaleinkünfte nach dem regulären Einkommensteuertarif. Ähnliche Meinungsverschiedenheiten bestehen im Hinblick auf die künftige Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Während die Union eine Erhöhung ablehnt, plädiert die FDP für eine moderate und vereinfachte Ausgestaltung der Erbschaftsteuer. SPD und Grüne hingegen setzen sich klar für eine Verschärfung der Erbschaftsteuer ein, verbunden mit der Zielsetzung, das Steueraufkommen deutlich zu erhöhen. Dazu dürfte die Diskussion um die Wiedereinführung der Vermögensteuer den steuerpolitischen Wahlkampf nachhaltig prägen. Während CDU, CSU und FDP gegen eine Vermögensteuerpflicht votieren, sprechen sich SPD, Grüne und Linke klar für eine entsprechende Wiedereinführung aus. 1. CDU/CSU Einkommensteuer: Trotz angestrebter Haushaltskonsolidierung und Schuldenabbau plant die Union insbesondere inflationsbedingte Steuerbelastungseffekte – die sogenannte kalte Progression – abzumildern. Beim Streitpunkt Ehegatten-Splitting spricht sich die Union für eine Beibehaltung aus und möchte zugleich durch eine Weiterentwicklung hin zum Familien-Splitting die steuerliche Berücksichtigung von Kindern auf den für Erwachsene geltenden Freibetrag anheben. Erbschaftsteuer / Vermögensteuer: Mögliche Verschärfungen oder Erhöhungen der Erbschaftsteuer sowie eine Wiedereinführung der Vermögensteuer lehnt die Union entschieden ab. Weitere Themen: Themen, denen sich die Union in ihrem Wahlprogramm gewidmet hat, sind insbesondere die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und eine bessere Koordination des Steuervollzugs. Gemeinsam mit den Ländern und Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis soll geprüft werden, inwieweit die Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige zu verschärfen sind und welche Maßnahmen auf internationaler Ebene ergriffen werden können, um sog. ‘Steueroasen’ wirksam trocken zu legen. Weiter soll der Steuervollzug durch eine stärkere Zusammenarbeit der Länder verbessert und damit einhergehend die Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern geprüft werden. Zuletzt sollen internationale Großkonzerne angemessen besteuert und ‘überbordende’ internationale Steuergestaltungen eingedämmt, sowie eine Finanztransaktionssteuer weltweit eingeführt werden. 2. FDP Einkommensteuer: Die Liberalen fordern eine ‘Steuerbremse’ und lehnen weitere Steuererhöhungen strikt ab. Mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung sollen Ausnahmeregeln abgeschafft, Subventionen abgebaut und in der öffentlichen Verwaltung gespart werden. Weiter will die FDP – wie die Union – die kalte Progression bekämpfen, das Einkommensteuerecht vereinfachen und das Unternehmenssteuerrecht reformieren. Nicht zuletzt plant die FDP, den Solidaritätszuschlag stufenweise zu verringern und 2019 komplett abzuschaffen. Das Ehegatten-Splitting soll grundsätzlich beibehalten und hin zu einem Realsplitting erweitert werden. Bei der Abgeltungssteuer plädieren die Liberalen dafür, diese in der jetzigen Form beizubehalten. Erbschaftsteuer / Vermögensteuer: Eine Verschärfung des Erbschaftsteuerrechts, sowie die Einführung einer Vermögensabgabe bzw. Wiedereinführung einer Vermögensteuer lehnt die FDP ab. Dies würde eine untragbare Belastung gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, sowie einen massiven Abfluss von Kapital nach sich ziehen und viele Arbeitsplätze in Deutschland vernichten. Weitere Themen: Die FDP setzt sich für eine Modernisierung der Unternehmenssteuer ein. Die damit korrespondierenden Vorstellungen reichen von einer transparenten Besteuerung kleiner und mittelständischer GmbH’s nach dem Vorbild von Personengesellschaften, bis hin zu einer Gruppenbesteuerung nach österreichischem Vorbild. Insbesondere sollen Umwandlungen innerhalb eines Konzerns weder Ertragssteuer noch Grundsteuer auslösen. Weiter wollen die Liberalen das Grundsteuerrecht reformieren, das aktuelle Bewertungsrecht abschaffen und Kommunen stattdessen flexible Hebesätze einräumen. Bei der Gewerbesteuer sollen kurzfristig bestimmte Hinzurechnungstatbestände – die im Ergebnis zu einer Substanzbesteuerung führen – beseitigt werden und längerfristig die Gewerbesteuer in ein kommunales Einkommen- und Körperschaftsteuersystem überführt werden. In Bezug auf die Umsatzsteuer setzt sich die FDP für eine generelle Umstellung von der Soll-Besteuerung auf die Ist-Besteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) ein. Zuletzt soll die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung intensiviert werden. 3. SPD Einkommensteuer: Steuerpolitisch geradezu entgegengesetzt sind die Pläne der Sozialdemokraten. Nach deren Vorstellungen soll der Spitzensteuersatz auf 49% steigen und ab einem Jahreseinkommen von EUR 100.000 (Verheiratete ab EUR 200.000) zur Anwendung kommen. Was die Frage der künftigen Ausgestaltung des Ehegatten-Splittings angeht, so will die SPD stattdessen einen Partnerschaftstarif für Ehegatten einführen, bei welchem beide Partner individuell besteuert werden. Im Gegensatz zu den Grünen, die eine ähnliche Zielsetzung auch für bereits verheiratete Paare verfolgen, sieht die SPD einen Bestandsschutz insoweit vor, als bereits verheiratete Ehepartner die Option genießen, im bisherigen System zu verbleiben. Daneben will die SPD die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge von derzeit 25% auf künftig 32% anheben. Dazu kündigt sie an, die Abgeltungssteuer innerhalb von drei Jahren gegebenenfalls ganz abzuschaffen und die Kapitalerträge insoweit wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen, soweit sich das Aufkommen der Abgeltungssteuer nicht entsprechend entwickelt. Erbschaftsteuer / Vermögensteuer: Beim Thema Erbschaftsteuer setzt sich die SPD ganz klar für eine Verschärfung der derzeitigen Regelungen ein. Insbesondere soll die Privilegierung von Betriebsvermögen eingegrenzt und stärker an den Erhalt von Arbeitsplätzen angeknüpft werden. Ähnlich die Pläne zur Vermögensteuer: Hier setzt die SPD auf eine Wiedereinführung mit der Zielsetzung, die Neuverschuldung einzudämmen und zugleich Investitionen für Bildung und Infrastruktur zu generieren. Dabei soll der besonderen Situation des deutschen Mittelstandes und von Familienunternehmen Rechnung getragen werden, und Privatpersonen sollen von hohen Freibeträgen profitieren. Das Aufkommensziel beziffern die Sozialdemokraten mit EUR 10 Mrd., allerdings bleibt das Wahlprogramm die Ausgestaltung im Detail schuldig. Weitere Themen: Die Gewerbesteuer soll nach den Vorstellungen der SPD weiterentwickelt und künftig auch auf Freiberufler ausgeweitet werden. Daneben sagen die Sozialdemokraten insbesondere dem Steuerbetrug den Kampf an. So sollen die Befugnisse der bestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften gestärkt und die Verjährungsfristen für Steuerbetrug angepasst werden. Zudem soll die EU-Zinsrichtlinie ausgedehnt und dem Steuerbetrug bzw. dem Steuerdumping entgegengewirkt werden. Weitere Pläne der SPD betreffen die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstands- und sonstigen Managergehältern einschließlich Boni und Abfindungen auf maximal 50% der Beträge, die EUR 500.000 übersteigen. Bei der Umsatzsteuer sollen die Betrugsbekämpfung intensiviert und die Tatbestände für den ermäßigten Umsatzsteuersatz deutlich eingegrenzt werden. Dazu wird die Rückgängigmachung steuerlicher Privilegien für einzelne Interessensgruppen, wie etwa Hoteliers, gefordert, die vom ermäßigten Steuersatz bei der Umsatzsteuer profitieren. Schließlich soll die Grundsteuer künftig auf aktuelle Verkehrswerte (bisher Einheitswerte) erhoben werden und Forschung und Entwicklung sollen steuerlich gefördert werden. Auch die SPD spricht sich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer aus. 4. Bündnis 90 / Die Grünen Einkommensteuer: Noch weitergehende Verschärfungen finden sich in den steuerpolitischen Vorstellungen der Grünen. Demnach soll der Spitzensteuersatz auf 45% bei Erbschaftsteuer / Vermögensteuer / Vermögensabgabe: Mit der Zielsetzung, das Erbschaftsteueraufkommen zu verdoppeln, soll die Bemessungsgrundlage verbreitert und die Freibeträge reduziert werden. Dazu soll die grundsätzliche Privilegierung des Betriebsvermögens abgeschafft werden und zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen stattdessen gesonderte Freibeträge sowie Stundungsregelungen zur Anwendung kommen. Darüber hinaus plädieren die Grünen auch für eine Besteuerung des Vermögens. Zunächst soll über eine zeitlich befristete Vermögensabgabe über mehrere Jahre so ein Steueraufkommen von EUR 100 Mrd. erzielt werden, das dann ausschließlich in den Schuldenabbau fließen soll. Diese Vermögensabgabe soll Bürger mit einem Netto-Vermögen über EUR 1 Mio. betreffen und selbst vor Betriebsvermögen nicht Halt machen. Um jedoch zu vermeiden, dass Unternehmen hierdurch in ihrer Substanz belastet werden, soll die Abgabe auf 35% des Gewinns gedeckelt sein. Mittelfristig soll an die Stelle der Vermögensabgabe wieder eine regelmäßige Vermögensteuer treten. Weitere Themen: Nach den weiteren Plänen von Bündnis 90 / Die Grünen soll die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage ausgeweitet werden. Demnach sollen künftig auch Freiberufler in die Steuerpflicht einbezogen werden und Zinsen, Mieten und Lizenzgebühren stärker als bisher in die Berechnung einfließen. Bei der Mehrwertsteuer treten die Grünen mit der Umstellung auf das ‘Reverse-Charge-Verfahren’ für eine Reform auf europäischer Ebene ein und sprechen sich für die Abschaffung des begünstigten Umsatzsteuersatzes für ausgewählte Sachverhalte aus. Weitere Programmpunkte betreffen den Abbau umweltschädlicher Subventionen, die Abschaffung der Möglichkeit zur Poolabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, sowie eine ökologische Steuerreform. Erwähnenswert ist, dass die steuerliche Förderung einbehaltener Gewinne (Thesaurierungsbegünstigungen) so ausgestaltet werden soll, dass künftig auch kleine Unternehmen davon profitieren und damit ihre Eigenkapitalbasis stärken können. Auf kommunaler Ebene sehen die Pläne der Grünen eine Gemeindefinanzreform vor, bei der die Grundsteuer auf Basis aktueller Verkehrswerte und nach Maßgabe der Flächeninanspruchnahme berechnet werden soll. Zuletzt sagen die Grünen der Steuerhinterziehung und – aggressiven – Steuergestaltungen den Kampf an und möchten damit insbesondere Tendenzen im Hinblick auf die Aufweichung der Funktionsverlagerung oder der Zinsschranke entgegenwirken. Dazu sollen Doppelbesteuerungsabkommen künftig derart ausgetaltet sein, dass aggressive Steuergestaltungen und schädlicher Wettbewerb zwischen den Staaten eingedämmt werden. Auf nationaler Ebene votieren die Grünen für die Ausweitung der Steuerfahndung und für eine effizientere Steuerverwaltung hin zu einer Bundessteuerverwaltung. 5. Die Linke Einkommensteuer: Die weitestgehenden Verschärfungen finden sich bei den steuerpolitischen Vorstellungen der Linken. Nach deren Ideen soll der Spitzensteuersatz künftig 53% betragen und ab einem zu versteuernden Einkommen von EUR 65.000 zur Anwendung kommen. Soweit es sich um Einkommen handelt, die über EUR 1 Mio. liegen, sollen diese gar mit 75% der Besteuerung zugeführt werden (Reichensteuer). Analog zur SPD und den Grünen plädiert auch Die Linke für eine Abschaffung des Ehegatten-Splittings. Zuletzt – so die Vorstellung der Linken – sollen die Abgeltungssteuer abgeschafft und Einkünfte aus Kapitalvermögen künftig wieder nach dem individuellen Einkommensteuertarif der Besteuerung zugeführt werden. Erbschaftsteuer / Vermögensteuer / Vermögensabgabe: Auch bei der Erbschaftsteuer sieht das Wahlprogramm der Linken deutliche Verschärfungen vor. So sollen große Erbschaften deutlich höher besteuert werden und lediglich ein Freibetrag in Höhe von Weitere Themen: Weitere Themen befassen sich mit der Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes auf 25% und dem Abbau von Steuerbefreiungen auf Unternehmensebene. Dazu stehen etwa die Rücknahme des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotels- und Beherbergungsleistungen, der Aufbau einer Bundesfinanzpolizei zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, sowie die Einführung einer Finanztransaktionssteuer von 0,1% pro Transaktion auf dem Programm. Auch Die Linke möchte die Gewerbesteuer reformieren und diese in eine sogenannte Gemeindewirtschaftssteuer überführen. Dabei sollen die Bemessungsgrundlage ausgeweitet und der Kreis der Steuerzahler – insbesondere durch die Einbeziehung von Selbstständigen und Freiberuflern – erweitert werden. 6. Wertung Eine erste Analyse der vorliegenden Wahlprogramme fördert deutlich die divergierenden Positionen zu Tage, welche die Kontrahenten im Wahlkampf in Bezug auf ihre steuerpolitischen Zielsetzungen verfolgen. Während die Union und die FDP trotz angestrebter Haushaltskonsolidierung weitere Entlastungen von Bürgern und Unternehmen befürworten, finden sich in den wahlpolitischen Programmen von SPD, der Grünen und der Linken starke Tendenzen zu weiteren Steuererhöhungen. Neben zusätzlichen Einkommensteuerbelastungen sind die Bürger insbesondere von den geplanten Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer, sowie den Plänen zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer betroffen. Weitere Pläne, wie etwa der Grundsteuerbemessung künftig Verkehrswerte zugrunde zu legen, oder die Gewerbesteuer auszudehnen, bringen zusätzliche Lasten mit sich. Allerdings finden sich auch Gemeinsamkeiten innerhalb der verschiedenen Wahlprogramme. Neben der Einführung einer Finanztransaktionssteuer betrifft dies insbesondere die parteiübergreifenden Bestrebungen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs. Dies wird im Ergebnis wohl dazu führen, dass bei Steuerhinterziehungs-Tatbeständen mit weiteren deutlichen Verschärfungen, bis hin zur Abschaffung der Straffreiheit, zu rechnen sein wird. Andererseits haben die Parteien ihr Augenmerk auf die Eindämmung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen gelegt, welche unter Ausnutzung internationaler Regelungen zu außerordentlich niedrigen Steuerquoten multinationaler Unternehmen führen. Die in den Medien diskutierten Fälle aggressiver Steuergestaltung betreffen zwar überwiegend Konzerne, die im Ausland (vor allem in den USA) ansässig sind und von den dort geltenden günstigen Besteuerungsregelungen profitieren, während der deutsche Gesetzgeber entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten in den letzten Jahren bereits sukzessive massiv eingedämmt hat. Dennoch müssen in Deutschland beheimatete Unternehmen gerade vor dem dargestellten Hintergrund – wohl unabhängig vom Ausgang der Bundestagswahl 2013 – zeitnah der Frage nachgehen, wie weit sie von geplanten und diskutierten Maßnahmen betroffen sein werden, und ob Möglichkeiten bestehen, drohende negative Auswirkungen abzuwenden. Ende der Finanznachricht 04.07.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 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219813 04.07.2013 |