Schlote Holding GmbH
Schlote Holding GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern, den gemeinsam abgestimmten Gegenanträgen der SdK bei der 2. Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 zuzustimmen // Quorum erreicht
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/ Schlagwort(e): Anleihe
Schlote Holding GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern, den gemeinsam abgestimmten Gegenanträgen der SdK bei der 2. Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 zuzustimmen // Quorum erreicht Die mit Schlote abgestimmten Gegenanträge der SdK beinhalten u. a.:
Für die 2. Gläubigerversammlung haben sich nach aktuellem Kenntnisstand rund 34 % der ausstehenden Schuldverschreibungen angemeldet. Das für die Beschlussfähigkeit der Versammlung notwendige Quorum von 25 % ist damit erreicht. Schlote erstattet allen teilnehmenden Anleihegläubigern für ihren Aufwand zur Teilnahme einen Betrag in Höhe von 0,25 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen, den der jeweilige Anleihegläubiger zur 2. Gläubigerversammlung anmeldet, mindestens jedoch 50 Euro je Depot. Ein Formular zur Beantragung der Teilnahmevergütung steht auf der Unternehmenswebseite unter www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung zum Download zur Verfügung. Die Zahlung der Teilnahmevergütung wird erst mit Vollzug der Beschlüsse erfolgen.
19.05.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Schlote Holding GmbH |
Carl-Zeiss-Straße 1 | |
31177 Harsum | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)5127/971-0 |
E-Mail: | info@schlote.com |
Internet: | www.schlote-gruppe.com |
ISIN: | DE000A2YN256 |
WKN: | A2YN25 |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1906341 |
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