Lemongrass Communications AG
SoftwareOne-Gründeraktionäre informieren über Gruppe mit Bain Capital
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Medienmitteilung von Daniel von Stockar, B. Curti Holding AG, René Gilli SoftwareOne-Gründeraktionäre informieren über Gruppe mit Bain Capital Zürich, 4. März 2024 – Daniel von Stockar, B. Curti Holding AG und René Gilli – sie bilden die Gruppe der Gründeraktionäre, die zusammen 29% an SoftwareOne Holding AG (SIX: SWON) halten – gaben heute bekannt, dass sie beschlossen haben, die gemeinsam handelnde Gruppe zwischen ihnen und Bain Capital aufzulösen und die zugrundeliegende Vereinbarung zu beenden. Die Gruppe (die von der Gruppe der Gründeraktionäre separat ist) wurde im Juni 2023 öffentlich bekannt gemacht, und SIX Swiss Exchange gemeldet, um den Kapitalmarkt transparent zu informieren, dass Bain Capital und die Gründeraktionäre gemeinsam ein Angebot für SoftwareOne verfolgten. Seit der derzeitige Verwaltungsrat von SoftwareOne das letzte Angebot von Bain Capital im Januar 2024 abgelehnt hat, ist klar, dass es unter den derzeitigen Umständen keine Aussicht auf eine Going-Private-Transaktion gibt. Kurz nachdem die Gründeraktionäre die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung zur Ablösung des Verwaltungsrats verlangten, hat der derzeitige Verwaltungsrat zudem damit begonnen, fadenscheinige und unbegründete rechtliche Argumente vorzubringen, um die Konstituierung der (vor mehr als acht Monaten kommunizierten) Gruppe und das Eigentum der Gründeraktionäre an ihren Aktien in Frage zu stellen. Bei seinem Versuch, die ordnungsgemässe und faire Durchführung der bevorstehenden a.o. GV zu verhindern, ist der derzeitige Verwaltungsrat nicht einmal vor der haltlosen Drohung zurückgeschreckt, die Stimmrechte der Gründeraktionäre auszusetzen. Dies liess den Gründeraktionären keine andere Wahl, als die Gruppe aufzulösen. Die Gründeraktionäre und ihre Rechtsberater sind von ihrer Rechtsposition voll überzeugt. Die Gründeraktionäre möchten jedoch vermeiden, dass das Unternehmen in einen langwierigen, zermürbenden und teuren Rechtsstreit verwickelt wird. Mit der heutigen Ankündigung, dass die Gruppe aufgelöst wird, ist der Weg frei für eine reibungslose a.o. GV, die den Willen der Aktionäre angemessen widerspiegelt und den dringend notwendigen Wechsel im Verwaltungsrat herbeiführt. Die Gründeraktionäre behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte gegen den derzeitigen Verwaltungsrat und einzelne Mitglieder vor. Die Gründeraktionäre bekräftigen, dass SoftwareOne eine neue Führung auf Verwaltungsratsebene braucht. Schon während des langwierigen Prozesses der strategischen Überprüfung im Jahr 2023 hat der derzeitige Verwaltungsrat den Fortschritt verzögert und behindert; gleichzeitig verschlechterte sich das Geschäft, und es wurde Aktionärswert vernichtet. Die unbegründeten juristischen Drohungen, die jetzt im Vorfeld der a.o. GV ausgesprochen wurden, machen einmal mehr deutlich, dass der derzeitige Verwaltungsrat nicht mehr tragbar ist und die Verantwortlichen abgewählt werden müssen. Die Gründeraktionäre sind nach wie vor überzeugt, dass für die nächste Wachstumsphase von SoftwareOne die besten Voraussetzungen in einem privaten Umfeld gegeben sind. Die kompetenten und erfahrenen Persönlichkeiten, die von den Gründeraktionären als unabhängige Mitglieder des Verwaltungsrats vorgeschlagen wurden, werden nach ihrer Wahl an der anstehenden a.o. GV die Frage einer möglichen Going-Private-Transaktion unvoreingenommen prüfen. Kontakt Zusatzmaterial zur Meldung: Datei: Press_Release_Founders_SoftwareOne_20240304_D
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