Kamps AG
“Squeeze-Out” Beschluss der Kamps AG in das Handelsregister eingetragen
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“Squeeze-Out” Beschluss der Kamps AG in das Handelsregister eingetragen
Düsseldorf, 2. April 2004 – Die Kamps AG teilt mit, dass ein Beschluss des
Landgerichts Düsseldorf vom 4. März 2004 rechtskräftig geworden ist, aufgrund
dessen die Eintragung des Squeeze-Out in das Handelsregister heute erfolgen
konnte. Damit sind alle Aktien der Kamps AG, die sich nicht in der Hand der von
Barilla indirekt kontrollierten Finba Bakery Europe AG befanden, auf diese
Gesellschaft übergegangen. Die Hauptversammlung der Kamps AG hatte am 25. Juli
2003 beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung
von EUR 12,14 je Aktie auf die Mehrheitsaktionärin zu übertragen.
Mit der wertpapiertechnischen Abwicklung und der Auszahlung der Barabfindung ist
die Deutsche Bank AG, Frankfurt, beauftragt. Von ausgeschiedenen Aktionären,
die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Streifband- oder
Girosammeldepot verwahren lassen, ist hinsichtlich der Entgegennahme der
Barabfindung nichts zu veranlassen.
Kontakt:
Kamps AG
Investor Relations
Tel. 0211/530634-230
Fax. 0211/530634-67
Ende der Mitteilung, (c)DGAP 02.04.2004
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WKN: 628060; ISIN: DE0006280605; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf und Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
021625 Apr 04
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