NicStic International AG
Stellungnahme der ‘Interessengemeinschaft der Schweizer NicStic-Aktionäre zu falschen Behauptungen’
NicStic International AG / Stellungnahme Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- PRESSEMELDUNG Stellungnahme der 'Interessengemeinschaft der Schweizer NicStic-Aktionäre zu falschen Behauptungen'. Mainz/ Delaware, den 8.1.2009. NicStic International AG, eine US Gesellschaft, mit Niederlassung in Mainz, nimmt Stellung zu fortwährenden Falschmeldungen und Fehlinterpretationen in der Presse und im Internet, speziell zu bestimmten Vorgängen um die ehemalige Schweizer NicStic AG. Der CEO/Präsident der US Gesellschaft Heinz Piroth erklärt folgendes: 'Es ist an der Zeit, im Interesse der NicStic-Aktionäre die von dritter Seite permanent wiederholten Behauptungen, Verdächtigungen, Unterstellungen und offensichtlichen Falschinformationen in aller Nüchternheit auf ihren Wahrheitsgehalt zu reduzieren. Wir wollen damit eine Informationsbasis schaffen, auf der eine sachliche Diskussion über die Vorgänge um die NicStic AG unter allen Interessierten und Beteiligten erst möglich sein kann. Wir betonen, dass für alle folgenden Informationen Beweismittel vorliegen, mit denen jederzeit der Wahrheitsgehalt überprüft werden kann. Deshalb sei folgendes festgestellt: 1. Falsche Behauptung Die NicStic AG hat ja nie ein Patent angemeldet, geschweige denn, ein Patent jemals besessen! Richtigstellung: Die Erfindung NicStic wurde im Jahr 2004 sowohl beim Deutschen Patentamt als auch parallel beim Europäischen Patentamt angemeldet. Da das Deutsche Patentamt eine Ausweitung der Patentanmeldung anforderte, das Europäische Patentamt hingegen avisierte, das Patent wie eingereicht zu erteilen, verfolgte die NicStic AG die Patentanmeldung beim Deutschen Patentamt nicht länger. Das Europäische Patentamt veröffentlichte das Patent im Europäischen Patentblatt Nr. 06/37 vom 13.09.06. Im Laufe des Jahres 2007 wurden von Seiten der Verwaltungsräte Gutschmidt und Kälin weitere Patentanmeldungen über die bis dahin realisierte technische Weiterentwicklungen auf eigenen Namen angemeldet. 2. Falsche Behauptung Die NicStic AG hatte ja gar nicht vor, ein Produkt auf den Markt zu bringen. Das Produkt hat es ja nie gegeben! Richtigstellung Diese geradezu absurde Behauptung findet ihre Begründung offensichtlich in der Tatsache, dass die Markteinführung der NicStic-'Zigarette' aus technischen Gründen wiederholt verschoben werden musste. Diese für die Entwicklung und technische Umsetzung einer gänzlich neuen Produktkategorie durchaus nicht ungewöhnliche zeitliche Verschiebung, kann von den tatsächlichen Entwicklungs- und Produktionsleistungen nicht ablenken. Fakt ist: Bereits in Jahr 2005 wurden Bestellungen bei namhaften, in die Produktentwicklung eingebunden Zulieferern wie Vishay, Varta, Grischa-Plast, in einer Grössenordnung von 2 Mio. CHF aufgegeben. Fakt ist weiterhin: Für die Produktion der Nic-Teile wurde die Firma AHN/Nordhausen mit der Entwicklung der Produktionsmaschine beauftragt, die Anfang 2006 ihre Produktion aufnahm. Übrigens dürfte interessant sein, dass Hoffmann nach Liquidition der NicStic AG die Maschine auf eigene Rechnung weiter produzieren lässt und damit eine eigene rauchlose 'Zigarette' vermarktet. Fakt ist darüber hinaus: Bereits anlässlich der Generalversammlung vom 30.06.06 wurden fertige Produkte (Ladestationen, Stics und Nics) an die anwesende Aktionärsschaft ausgehändigt. Ebenfalls wurde die der Vertriebsorganisation zugesagten 'Test-Produkte' zugesandt. Anlässlich der Generalversammlung vom 20. Juni 2007 präsentierte der Verwaltungsrat die optimierte Produktlösung, die die im November 2005 von Seiten des Produktionsbeirats beschlossenen Produktverbesserungen eindrucksvoll wiederspiegelte. Weiter wurden die künftigen Produktionsräumlichkeiten und weiteren Schritte bis zur Markteinführung des verbesserten Produktes dargestellt. All dies geschah in Anwesenheit der von der Eidgenössischen Bankenkommission eingesetzten kommissarischen Verwaltungsrätin der NicStic AG, Dr. Pfister-Ineichen. Wie die EBK vor dem geschilderten Hintergrund die Auffassung vertreten konnte, die NicStic AG sei an einem operativen Geschäft ja gar nicht interessiert, bleibt für informierte Kreise völlig unbegreiflich. 3. Falsche Behauptung Für die NicStic-'Zigarette' gab es ja gar keinen Vertrieb und Lizenznehmer schon gar nicht! Richtigstellung Bereits im Februar 2005 wurde mit der 'Top Cap Marketing' ein Vertriebs-Lizenzvertrag für die Vertriebsschiene 'Direktvertrieb' im deutschsprachigen Raum abgeschlossen. Dieser frühe Zeitpunkt richtete sich nach dem ursprünglich von der NicStic Produktentwicklung avisierten Markteinführungstermin im Herbst 2005. Im Bericht der Geschäftsleitung zur Generalversammlung am 30.06.2006 stellte Geschäftsführer Michael Spönlein die Lizenzvertragssituation wie folgt dar: 'Die NicStic AG partizipiert gemäß Lizenzverträgen mit insgesamt 0,033 € an jedem verkauften Nic. Auf diesem Wege wurden Lizenzverträge mit Partnern in Spanien, Portugal, Italien, Frankreich, Gesamt-Südamerika und Deutschland abgeschlossen. Die Gespräche mit potentiellen Partnern in Dubai, UK und Korea stehen vor dem Abschluss. In Italien, Spanien und Südamerika sind bereits Bestellungen von Endkunden in nennenswerter Grössenordnung akquiriert worden.' Bedingt durch die von der EBK durchgesetzte Liquidation der NicStic AG wurden diese werthaltigen Vereinbarungen nicht mehr weiter verfolgt. 4. Falsche Behauptung Durch Aktienverkäufe im Primär- und Sekundärmarkt wurde ein Schaden für die Aktionäre in einer Größenordnung von 300 Mio. CHF verursacht! Richtigstellung Einmal davon abgesehen, dass ein Schaden für die Aktionäre erst mit der von der EBK initiierten Liquidation der NicStic AG eingetreten ist; die immer wieder zitierte angebliche Schadenssumme von 300 Mio. CHF entzieht sich jeder realistischen Grundlage. Von den 34 Mio. NicStic-Aktien nach Kapitalerhöhung wurden 8 Mio. Aktien von der EBK aus dem Bestand der Elvestus AG konfisziert. Mit diesen Aktien übte die EBK in der Generalversammlung vom 20. Juni 2007 rechtswidrig Stimmrechte aus. Aus eigenen Emissionen resultieren Einnahmen für das Unternehmen in einer Grössenordnung von 8 Mio. CHF aus dem Verkauf von rund 12 Mio. Aktien, was einem Durchschnittserlös von 1,50 CHF entspricht. Die Emission über CHF 15,- wurde kurzfristig von Seiten der der AG eingestellt, da zum gleichen Zeitpunkt Übernahme-Verhandlungen von zwischen der Elvestus AG und der CobraCrest AG geführt wurden. Die letzte von der NicStic AG begebene Emission hatte einen Verkaufspreis von 1,- CHF. Die verbleibenden 14 Mio. Aktien befinden sich zu einem Teil bei den Aktionären der ersten Stunde, zum Teil wurden sie im Sekundärmarkt gehandelt. Ohne das Gesamtvolumen des Sekundärmarkt-Handels genau abschätzen zu können, sehen wir für das verbleibende Handelsvolumen von ca. 14 Mio. Aktien einen maximalen Handelswert von 28 – 35 Mio. CHF. Für die meisten NicStic-Aktionäre hat die Mehrheitsaktionärin der NicStic AG, Fam. Piroth, den Aktionären einen Aktientausch gegen Anteile einer US Gesellschaft unterbreitet, die ebenfalls im 'Rauchfreien Zigarettenbereich' tätig ist. Das erste Produkt dieses Unternehmens soll im Laufe des vierten Quartals 2009 in einer ersten Serie auf den Markt kommen. Die unternehmerischen Planzahlen der rauchfreien Zigarette der neuen US Gesellschaft, entsprechen etwa denen der zwangsliquidierten NicStic AG. Diese Planzahlen wurden noch im Herbst 2006 von der Betriebsprüfungsgesellschaft VerBuTreu-Cham über ein Wertgutachten bestätigt. Es ist daher davon auszugehen, dass ein Schaden für die NicStic Aktionäre nicht eintritt. 5. Falsche Behauptung Ein Verfahren gegen die Eidgenössische Bankenkommission ist doch völlig chancenlos! Richtigstellung Auch Behörden machen Fehler. Und bei den Vorgängen um die Zwangsliquidation der NicStic AG häuften sich die Fehler der EBK in eklatanter Weise. Es muss dem Verwaltungsrat der NicStic AG zum Vorwurf gemacht werden, diese Fehler nicht während der Widerspruchsfrist juristisch geahndet zu haben und damit verhindert zu haben. Stattdessen kümmern sich jetzt die NicSitc Aktionäre mit Unterstützung der Mehrheitsaktionärin, Fam. Piroth, um die Wahrung ihrer Rechte. Es soll hier nur auf einige Verfehlungen der EBK eingegangen werden: Fehler I Die EBK übte mit den von ihr zwangskonfiszierten NicStic- Inhaberaktien aus dem Besitz der Elvestus AG das Stimmrecht auf der NicStic Generalversammlung am 20. Juni 2007 aus, obwohl ihr dies von Seiten der rechtmäßigen Inhaberin, Silvia Piroth, ausdrücklich untersagt wurde. Die EBK blockierte so u.A. widerrechtlich und entgegen dem Interesse der NicStic Aktionäre eine beantragte Kapitalerhöhung, die die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes anhaltend garantiert hätte. Fehler II Die EBK liquidierte die NicStic AG ohne, wie vorgeschrieben, eine außerordentliche General-versammlung der NicStic Aktionäre einzuberufen. Fehler III Die EBK liquidierte die NicStic AG ohne, wie vorgeschrieben, ein betriebswirtschaftliches Gutachten durch eine Betriebsprüfungsgesellschaft zu beauftragen. Stattdessen argumentiert die EBK fadenscheinig mit dem Argument, dass die Überlebensfähigkeit des Unternehmens dadurch nicht gesichert sei, weil das Produkt angeblich in der Schweiz nicht zugelassen wäre. Dass die NicStic AG ihre Unternehmensaktivitäten im Rahmen von Produktion und Vertrieb in anderen bereits lizenzierten Ländern ausüben und dort eine ganz andere Markt-Dimension ausschöpfen kann, als in der Schweiz, spielt für die EBK offensichtlich keine Rolle. Diese und weitere Verfahrensmängel stellen für die Klage gegen die EBK eine Grundlage dar, die die Erfolgsaussichten für die Klägergemeinschaft deutlich erhöht - vorausgesetzt, die Schweizer Rechtssprechung wendet ihre eigenen Gesetze auch bei Verfehlungen einer halbstaatlichen Institution an. 6. Falsche Behauptung Die angeblichen hohen Lagerbestände der Gesellschaft sind doch gar nicht existent! Richtigstellung Die im Frühjahr 2005 ausgelösten Bestellungen bei Lieferanten – insbesondere für Produktteile der Ladestationen – sind dokumentiert. Die Lieferungen wurden von Seiten der AG bezahlt bzw. wurden Sicherheitsleistungen durch Aktienhinterlegung erbracht. Die Lagerbestände wurden vor Abschreibung mit rund 2 Mio. CHF beziffert. Diese Bestände sowie die Patentrechte haben Mitglieder des NicStic-Verwaltungsrats für eigene Person von Seiten des Liquidators für einen Betrag in Höhe von lediglich 50.000,- € zur Verwertung erworben. Vor diesem Hintergrund gewinnt die passive Haltung des Verwaltungsrates in der Abwendung der angedrohten Liquidation der Gesellschaft eine juristisch relevante Dimension. 7. Falsche Behauptung Bei der NicStic AG hatte doch nur der Piroth das Sagen! Richtigstellung Herr Heinz Piroth hat zu den Vorgängen um die NicStic AG bereits wiederholt aus seiner Sicht öffentlich Stellung bezogen. Wir wollen hier nicht für ihn sprechen, sondern lediglich festhalten, welche Funktionen er für die Gesellschaft in den Jahren 2004 – 2007 tatsächlich ausgeübt hat – und welche nicht. Unbestritten ist, dass Heinz Piroth zusammen mit Thomas Hoffmann die ersten Jahre der NicStic AG entscheidend mitbestimmt hat. Bis 2004 waren er und Thomas Hoffmann durch Angestelltenverträge an das Unternehmen gebunden. Die Führungskompetenz jedoch lag fortan allein beim Verwaltungsrat und bei den eingesetzten Geschäftsführern Beat Wyss und ab September 2005, Michael Spönlein. Der Verwaltungsrat unter seinem Präsidenten Edgar Scagliola hat in den Jahren 2004 – 2006 sämtliche Bilanzen unter Testat erstellt, die Generalversammlungen ordnungsgemäß einberufen und protokolliert, laufend mit dem Aktionärsbeirat kommuniziert und den Fortgang der Produktentwicklung dokumentiert. Diese bewusste Offenheit gegenüber Aktionären und der Öffentlichkeit wurde vom Verwaltungsrat unter Hans-Jörg Gutknecht nicht fortgesetzt. Der Geschäftsführung und dem gesamten administrativen und technischen Personal wurden ab Sommer 2006 gekündigt – einzig der Buchhalter verblieb im Amt. Die so herbeigeführte 'Sanierung' kann auch mit Einstellung des operativen Geschäfts verglichen werden – Wasser auf den Mühlen der EBK. 8. Falsche Behauptung : 'Zuger NicStic AG wiederauferstanden. Die Rechtsnachfolger ist die Firma James Denverson Corporation USA.' Die Verbindung von NicStic zu Denverson ist einfach herzustellen. Sie haben den gleichen Hauptaktionär': Richtigstellung : Die Firma Denverson hatte nichts mit der Firma NicStic AG Schweiz zu tun. Weder war noch ist sie Rechtsnachfolger der Schweizer NicStic, noch bestehen und oder bestanden rechtliche Gesellschaftsverhältnisse. Die James Denverson ist ein Konkurrenzunternehmen zur ehemaligen NicStic AG, deren Produkt in der Grundbasis nicht mit der ehemaligen NicStic zu vergleichen ist. Die Denverson hat auch keine Akteintauschgeschäfte für NicStic Aktien vorgenommen, noch war sie je Aktionär der NicStic AG. Hauptaktionär der NicStic AG waren und sind die Familien Piroth, Mainz BRD und der Herr Thomas Hofmann, Udligenswil/LU Weder die Familie Piroth, noch Herr Hofmann sind Hauptaktionäre der Firma Denverson. Hauptaktionär der Denverson ist die SWAN Group of Companies Corp. Weiterhin hat die Gesellschaft 872 Aktionäre. Die SWAN Group of Companies USA, ehemals handelnd unter dem Namen: Metropolitan Worldwide, Inc. Symbol OTC.PK 'METW' war ein ehemaliger Investor der NicStic AG. Sie hat nachdem sie die Behörden gegen die Geschäftsleitung der damaligen NicStic AG eingeschaltet haben, im am 4. September 2006 alle Verträge und Beteiligungen mit der Schweizer NicStic AG rückabgewickelt und seit dem Ende des Jahres 2006 ein eigenes Produkt entwickelt, welches nicht mit dem der NicStic AG Refill System zu vergleichen ist. Fest steht, dass die Übernahme der Reste der NicStic AG durch die ehemaligen Verwaltungsräte Kälin, Fallegger und Gutknecht aus Sicht jeden einzelnen Aktionärs eine eventuelle Geschäftsuntreue darstellen könnte, da den NicStic AG Aktionären kein Kompensationsangebot der neuen AG des Schweizer NicStic Refill System vorgelegt wurde. Wenn überhaupt eine mögliche Rechtsnachfolge zur Diskussion stünde, dann für die neue Schweizer Gesellschaft des ehemaligen Verwaltungsrat Hans Jörg Gutknecht und Georg Fallegger welche unter dem Projektnamen 'Phoenix' die Übernahme des Refill Systems im Oktober 2007 eingeleitet hat. * Soweit unsere Richtigstellungen. Welches Eigeninteresse Personen verfolgen, die vor diesen Fakten die Augen bewusst verschließen, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir stehen jedoch auf dem Standpunkt, dass persönliche Animositäten niemals den Interessen einer großen Personengruppe, wie den NicStic-Aktionären vorangestellt werden dürfen. Auch wir wissen, dass es im Rahmen der Kapitalbeschaffung für das Unternehmen und der Vergabe von Vertriebslizenzen vereinzelt zu Verfehlungen von Dritten gekommen sein mag – diese bedauerlichen Vorkommnisse konnten jedoch stets Unternehmens-intern geklärt werden und rechtfertigen niemals derart einschneidende Konsequenzen, wie sie die EBK als angemessen erachtet hat. 8.Januar 2009 Kontakt: Heinz H.Piroth 01728029376 www.NicStic-International.com Hinweis: Investoren und Leser seien darauf hingewiesen, dass gewisse Aussagen in dieser Veröffentlichung, ebenso wie gewisse Stellungsnahmen in Pressemeldungen und gewisse mündliche Aussagen von unseren Vorständen und Direktoren, die im Verlaufe von Präsentationen über unsere Gesellschaft getätigt werden, einschließlich Registrierungsdokumente, Quartalsberichte und Jahresberichte der 'vorrausschauende' Einschätzungen darstellen. Vorausschauende Einschätzungen beinhalten Einschätzungen, die prognostizierender Natur sind und abhängen von oder sich beziehen auf zukünftige Ereignisse oder Bedingungen, die solche Wörter wie 'erwarten', 'antizipieren', 'beabsichtigen', 'planen', 'könnte', 'sollte', 'glauben', 'streben', 'schätzen' oder ähnliche Ausdrücke einschließen. Diese Einschätzungen stellen keine Garantien für die zukünftige Entwicklung dar und die NicStic International Corp. USA übernimmt keine spezifische Verpflichtung oder Absicht, diese Einschätzungen nach ihrer jeweiligen Veröffentlichung zu aktualisieren. 07.01.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ---------------------------------------------------------------------------
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