ZENITH PR ADVISORS LTD
Vegas77 Entertainment SE startet Bezugsperiode für Kapitalerhöhung zur Ausgabe 442.500 neuer Aktien zum Preis von 15,00 Euro vom 23.05. bis 06.06.2011
ZENITH PR ADVISORS LTD / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Sonstiges 21.05.2011 / 14:17 Vegas77 Entertainment SE startet Bezugsperiode für Kapitalerhöhung zur Ausgabe 442.500 neuer Aktien zum Preis von 15,00 Euro vom 23.05. bis 06.06.2011 Bezugsrechte: WKN A1KRDG; ISIN DE000A1KRDG0 Aktie: WKN: A1C8PY; ISIN: DE000A1C8PY2; Symbol: LCP Amsterdam, 21. Mai 2011 - Die Casino-Beteiligungsgesellschaft Vegas77 Entertainment SE (WKN: A1C8PY / ISIN: DE000A1C8PY2 / Symbol: LCP) gibt nun bekannt, dass der erste Teil der geplanten Kapitalerhöhung über insgesamt 885.000 neue Aktien begonnen hat. In der ersten Tranche werden 442.500 neue Aktien zu einem Bezugspreis von 15,00 Euro angeboten. Das Gesamtvolumen der ersten Kapitalerhöhung beläuft sich somit auf bis zu 6.637.500 Euro. In einem nicht-öffentlichen Angebot bekommen die Aktionäre der Gesellschaft die Möglichkeit, im Bezugsverhältnis von 4:1 neue Aktien zu beziehen. Für 4 bestehende Aktien kann somit 1 weitere Aktie zum vergünstigten Preis von 15,00 Euro bezogen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, weitere Aktien zu beziehen: ----- Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank bietet die Bezugsrechtsvermittlung der Bezugsrechte der Vegas77 Entertainment AG, ISIN: DE000A1C8PY2, WKN: A1C8PY Aktien an Vegas77 Entertainment AG Bezugsrechte ISIN DE000A1KRDG0 WKN A1KRDG Bezogene Aktie ISIN DE000A1C8PY2 WKN A1C8PY Bezugsfrist 23.05. - 06.06.2011 (einschließlich) Bezugsverhältnis 4 : 1 Preis neue Aktie: EUR 15,00 Es handelt sich hierbei NICHT um einen Bezugsrechtshandel. Die Vermittlung findet ausschließlich im geschlossenen Aktionärskreis statt, d.h. an der Vermittlung dürfen ausschließlich bereits bezugsberechtigte Altaktionäre der Vegas77 Entertainment AG über ihre Banken teilnehmen. Die Aktionärseigenschaft muss im Rahmen des Vermittlungsauftrages gegenüber der SCHNIGGE AG bestätigt werden. Die Bezugsrechtsvermittlung erfolgt vom 23.05.2011 - 02.06.2011. Weitere Details inklusive des Vermittlungsauftrags finden Sie ab Vermittlungsbeginn auf unserer Internetseite unter folgendem Link: http://www.schnigge.de/quote-center/bezugsrechtsvermittlung.html Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Jens Fischer unter der Telefonnummer +49 - 211 - 13861 - 31 oder per email an jfischer@schnigge.de. ----- Sofern Sie als Aktionär der Vegas77 Entertainment SE von diesem Bezugsrechtangebot Gebrauch machen möchten, müssen Sie hierzu eine Weisung an Ihre Depotbank oder Hausbank erteilen, für Sie die Kapitalerhöhung zu zeichnen. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls im Internet unter www.vegas77-entertainment.com Die Kapitalerhöhung erfolgt vor dem Hintergrund der laufenden Akquise neuer Beteiligungen. Die Vegas77 Entertainment SE beabsichtigt ebenfalls kurzfristig die Beteiligung an einem hochprofitablen, marktführenden Unternehmen auf dem Glücksspielmarkt. Die Aktie der Vegas77 Entertainment SE handelt unter WKN: A1C8PY / ISIN: DE000A1C8PY2 / Symbol: LCP an der Deutschen Börse (Handelsplatz Xetra und Frankfurt) und hatte am 3. März 2011 erfolgreich den Handel zu einem Aktienkurs von 8,00 Euro aufgenommen. Die Aktie steht aktuell bei 18,50 Euro (20.05.2011). Über die Vegas77 Entertainment SE Die Vegas77 Entertainment SE ist eine Holdinggesellschaft, die weltweite Beteiligungen an Glücksspiel- und Lotterieanbietern akquiriert. Kern der Beteiligungen ist das klassische Casino-Glücksspiel (Roulette, Blackjack, Poker). Internet: www.Vegas77-Entertainment.com Herausgeber und Verantwortlicher für diese Pressemitteilung ist die: ZENITH PR ADVISORS LTD Lukas Nistor Portland House Stag Place SW1E 5RS London Großbritannien Das Bezugsangebot im originalen Wortlaut: Vegas77 Entertainment SE Freigericht Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien ISIN: DE000A1C8PY2- WKN: A1C8PY- Börsenkürzel: LCP Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der Vegas77 Entertainment SE, Freigericht Nach § 5 der Satzung der Vegas77 Entertainment SE mit Sitz in Freigericht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 93406 (nachfolgend die 'Gesellschaft'), ist der Verwaltungsrat der Gesellschaft ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 5. Januar 2016 durch Ausgabe von bis zu 885.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 885.000,00 zu erhöhen (nachfolgend das 'Genehmigte Kapital'). Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat mit Zustimmung sämtlicher geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft am 17.05.2011 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von EUR 1.770.000,00 um bis zu EUR 442.500,00 auf bis zu EUR 2.212.500,00 zu erhöhen, und zwar durch Ausgabe von bis zu 442.500 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Aktie. Die neuen Aktien werden zum Ausgabepreis von EUR 15,00 pro Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt (nachfolgend die 'Barkapitalerhöhung'). Im Rahmen der Barkapitalerhöhung wird den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht eingeräumt. Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung werden den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen eines nicht öffentlichen Angebots im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis [4:1] für einen Bezugspreis von EUR 15,00 pro Aktie zum Bezug angeboten, so dass die Aktionäre für je vier (4) alte Stückaktien eine (1) neue Stückaktie beziehen können. Auf die Möglichkeit des Überbezugs wird hingewiesen. Auf Grundlage der Ermächtigung in § 5 der Satzung der Gesellschaft hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft mit Zustimmung sämtlicher geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft für die Barkapitalerhöhung das Bezugsrecht für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, ausgeschlossen. Hiermit bitten wir die Aktionäre der Gesellschaft, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung der Gesellschaft zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 23.05.2011 bis 06.06.2011, jeweils einschließlich, bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre bis spätestens Freitag, den 06. Juni 2011 bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, aufzugeben und den Bezugspreis ebenfalls bis spätestens zum 06. Juni 2011, auf das Konto Nr.: 9855012756 BLZ: 101 308 00 BIC SWIFT CODE: BIWBDE33 IBAN: DE13101308009855012756 bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, Kontobezeichnung: KE Vegas77, einzuzahlen. Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf des 22. Mai 2011. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (WKN A1KRDG; ISIN DE000A1KRDG0) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die Aktien 'ex-Bezugsrecht' notiert. Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 06. Juni 2011 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 1155 der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG gutgeschrieben ist. Die von den Aktionären nicht bezogenen neuen Aktien werden Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis für jede neue Aktie angeboten. Für den Fall, dass das zur Bedienung der Privatplatzierung verbleibende Aktienkontingent nicht ausreicht, um sämtliche Zeichnungswünsche zu bedienen, erhalten die Anleger den Betrag zurückbezahlt, der für die Zahlung des Bezugspreises für die im Rahmen der Privatplatzierung zugeteilten Aktien nicht benötigt wird. Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt wird. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die neuen Aktien werden in die Depots der Erwerber eingebucht. Hinweis an unsere Aktionäre Die Lieferung der Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft. Sollten vor Einbuchung der neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können. Die Zeichnung der neuen Aktien ist unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 30. November 2011 in das Handelsregister eingetragen worden ist. Sollte die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage nicht eingetragen werden, müsste diese rückabgewickelt werden. Dies hat zur Folge, dass der Gesellschaft keine Mittel zur Deckung des Liquiditätsbedarfs zufließen. Überbezug von Aktien Den Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, über den auf ihren Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 4 : 1 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder gegen Bareinlage zum Bezugspreis abzugeben (Überbezug). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug besteht nicht. Etwaige Überbezugswünsche müssen bei Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts unter Verwendung eines separaten Auftrags, welcher von den Depot führenden Institut zusammen mit den Kapitalerhöhungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird, ebenfalls bis zum 06. Juni 2010 angebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angabe einer bestimmten Zahl von Aktien auf den von den Aktionären einzureichenden Zeichnungsscheinen keinen Anspruch des betreffenden Aktionärs auf diese Zahl von Aktien begründet, wenn und soweit diese Zahl von Aktien höher ist als diejenige Zahl von Aktien die dem betreffenden Aktionär aufgrund des Bezugsrechts zustünden. Sollten Überbezugswünsche nicht vollständig erfüllt werden können, erhält der Aktionär den für den Erwerb im Rahmen des Überbezugs geleisteten Betrag gegebenenfalls abzüglich etwa anfallender Bankgebühren von der Gesellschaft zurückerstattet. Einbeziehung der neuen Aktien in den Freiverkehr Unmittelbar nach Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft wird der Antrag auf Einbeziehung der neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt werden. Es kann jedoch nicht vorhergesagt werden, wann genau die Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgt. Solange die Einbeziehung in den Freiverkehr nicht erfolgt ist, ist kein Börsenhandel in den neuen Aktien möglich. Nach Einbeziehung in den Freiverkehr werden die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung in die bestehende Notierung für die alten Aktien einbezogen. Verkaufsbeschränkungen Die neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge in den USA nicht öffentlich zum Verkauf angeboten. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird gemäß §§ 186 Abs. 2 S. 1, Abs. 5 S. 2, 25 S. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft in den elektronischen Bundesanzeiger eingerückt. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot. Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen durch Dritte unterliegt im In- und Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das In- und Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots durch Dritte mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Freigericht, 20. Mai 2011 Vegas77 Entertainment SE Der Verwaltungsrat Der geschäftsführende Direktor Ende der Corporate News --------------------------------------------------------------------- 21.05.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 125713 21.05.2011
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