ABOUT YOU Holding SE
Hamburg
ISIN DE000A3CNK42 (WKN A3CNK4)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden hiermit die Aktionär*innen der ABOUT YOU Holding SE („ABOUT YOU“ oder „Gesellschaft“) mit Sitz in Hamburg zu der am Freitag, den 28. Juni 2024, um 10:00 Uhr MESZ stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. Eine physische Präsenz der Aktionär*innen oder Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter*innen von ABOUT YOU) vor Ort ist nicht möglich. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionär*innen erfolgt – auch bei der Bevollmächtigung von Dritten – ausschließlich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen. Die Aktionär*innen
werden gebeten, die näheren Informationen zur Stimmrechtsausübung und zu den sonstigen ausübbaren Aktionärsrechten unterhalb
der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen zu beachten.
Der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes1 (AktG) ist das Studio Hammerbrook, Gotenstraße 6, 20097 Hamburg, Deutschland. Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen
und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice von ABOUT YOU („Aktionärsportal“), der unter hauptversammlung.aboutyou.de erreichbar ist, in Bild und Ton übertragen.
1 Auf ABOUT YOU finden aufgrund der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), insbesondere Art. 9 Abs. 1, Art. 52 und Art. 53 SE-VO, die für Aktiengesellschaften
mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes
ergibt.
INHALTSÜBERSICHT
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ABOUT YOU Holding SE zum 29. Februar 2024, des gebilligten Konzernabschlusses
zum 29. Februar 2024 und des zusammengefassten Lageberichts für die ABOUT YOU Holding SE und den Konzern für das Geschäftsjahr
2023/2024, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB
|
2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
|
3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
|
4. |
Billigung des Vergütungsberichts
|
5. |
Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025
|
II. |
Weitere Angaben und Hinweise
|
III. |
Anlagen
|
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ABOUT YOU Holding SE zum 29. Februar 2024, des gebilligten Konzernabschlusses
zum 29. Februar 2024 und des zusammengefassten Lageberichts für die ABOUT YOU Holding SE und den Konzern für das Geschäftsjahr
2023/2024, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB
|
Diese Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite von ABOUT YOU unter hauptversammlung.aboutyou.de
abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung über die genannte Internetadresse zugänglich sein und in der Hauptversammlung
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 29. Februar 2024 gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1
Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. |
Billigung des Vergütungsberichts
|
Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023/2024 erstellt, welcher
nunmehr der Hauptversammlung nach § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG zur Billigung vorgelegt wird.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Über die
gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte durch den Abschlussprüfer auch eine inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts
im Hinblick auf die Angaben des § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG. Der Vergütungsbericht sowie der Vermerk über die Prüfung des
Vergütungsberichts sind dieser Einladung als Anlage beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 zu billigen.
5. |
Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025
|
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – der Hauptversammlung vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das am 28. Februar 2025 endende Geschäftsjahr (Geschäftsjahr 2024/2025)
zu wählen.
Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vor dem Hintergrund der neuen Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung,
welche die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie (EU) 2022/2464; sog. Corporate Sustainability Reporting Directive) für Unternehmen wie ABOUT YOU erstmals für das Geschäftsjahr 2024/2025 vorsieht und die auch eine obligatorische Prüfung
des Nachhaltigkeitsberichts einschließen. Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, die Vorgaben der Richtlinie bis Anfang
Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte bereits für das Geschäftsjahr 2023/2024 den bisherigen nichtfinanziellen
Bericht auf freiwilliger Basis geprüft.
Bereits am 23. Juni 2023 hatte die ordentliche Hauptversammlung von ABOUT YOU die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, als Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das am 28. Februar 2025 endende Geschäftsjahr (Geschäftsjahr
2024/2025) sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 31. August 2024 enthaltenen
verkürzten Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichts sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für
das Geschäftsjahr 2024/2025 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2025/2026 gewählt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung
am 28. Juni 2024 über die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025 ist daher nicht
erforderlich.
II. |
Weitere Angaben und Hinweise
|
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
|
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital von ABOUT YOU 186.153.487 EUR und ist in 186.153.487
auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. ABOUT YOU hält
im Zeitpunkt der Einberufung 11.666.756 eigene Aktien. Hieraus stehen ABOUT YOU keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten
Aktien beträgt somit 174.486.731 Stück.
2. |
Virtuelle Hauptversammlung und ausübbare Aktionärsrechte
|
Auf Grundlage von § 17 Abs. 8 der Satzung in Verbindung mit § 118a AktG hat der Vorstand entschieden, die Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen)
als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.
Dies bedeutet für die diesjährige Hauptversammlung insbesondere Folgendes:
• |
Eine physische Präsenz vor Ort ist für die Aktionär*innen bzw. deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter*innen
von ABOUT YOU) nicht möglich. Die Hauptversammlung wird für alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten
vollständig in Bild und Ton über das Aktionärsportal (erreichbar unter hauptversammlung.aboutyou.de) übertragen (zu weiteren
Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5.).
|
• |
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl
über das Aktionärsportal ausüben (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 7. und 8.). Ferner besteht die Möglichkeit,
die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen mit der Ausübung des Stimmrechts nach Weisung zu betrauen (zu weiteren
Einzelheiten siehe nachfolgend unter 9.). Andere Möglichkeiten der Ausübung des Stimmrechts bestehen nicht. Über das Aktionärsportal
besteht bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung
die Möglichkeit zur Ausübung des Stimmrechts und zur Beauftragung der von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen.
|
• |
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten können vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zur Tagesordnung
im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal einreichen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter
5. und 10.).
|
• |
Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben ein im Wege der Videokommunikation
wahrzunehmendes Rederecht in der Hauptversammlung. Innerhalb dieses Rederechts können sie auch Anträge und Wahlvorschläge
in der Hauptversammlung stellen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5., 11. und 12.).
|
• |
Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung
ein im Wege der elektronischen Kommunikation wahrzunehmendes Auskunfts- und Nachfragerecht (zu weiteren Einzelheiten siehe
nachfolgend unter 13.).
|
• |
Etwaige Widersprüche zur Niederschrift des Notars gegen Beschlussfassungen der Hauptversammlung können von Aktionär*innen
bzw. ihren Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, während der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation
über das Aktionärsportal erklärt werden (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 14.).
|
Zur besseren Vorbereitung der Aktionär*innen auf die Hauptversammlung plant ABOUT YOU, spätestens sieben Tage vor der Hauptversammlung
– spätestens also am 21. Juni 2024 – den wesentlichen Inhalt des Berichts des Vorstands unter hauptversammlung.aboutyou.de
freiwillig zu veröffentlichen; Modifikationen für den Tag der Hauptversammlung bleiben vorbehalten. Es gilt die endgültig
verwendete Präsentation während der Hauptversammlung sowie das gesprochene Wort des Vorstands.
Soweit nachstehend nicht anders ausgeführt, bestehen über die vorstehend genannten Rechte hinaus (einschließlich der Vorgaben
für die Art und Weise ihrer Ausübung) keine weiteren versammlungsbezogenen ausübbaren Aktionärsrechte.
Die Aktionär*innen werden gebeten, die nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren
Aktionärsrechte besonders zu beachten.
3. |
Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis der Berechtigung, persönliche Zugangsdaten
|
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und insbesondere zu Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren
Aktionärsrechte sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.
h. am 6. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, (Nachweisstichtag) Aktionär*innen von ABOUT YOU sind und sich zur Hauptversammlung anmelden.
Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum 21. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle
eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen.
|
Anmeldestelle:
ABOUT YOU Holding SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden die Aktionär*innen von der Anmeldestelle eine Anmeldebestätigung
erhalten, die die persönlichen Zugangsdaten für das Aktionärsportal beinhaltet. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung
sicherzustellen, bitten wir die Aktionär*innen, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
an die oben genannte Adresse Sorge zu tragen. Dies stellt keine Beschränkung der Ausübung des Stimmrechts oder der sonstigen
ausübbaren Aktionärsrechte dar.
4. |
Bedeutung des Nachweisstichtags
|
Die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte bemisst sich ausschließlich nach
dem Anteilsbesitz der Aktionär*innen zum Nachweisstichtag. Im Verhältnis zu ABOUT YOU gilt für die Ausübung des Stimmrechts
und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte als Aktionär*in nur, wer den Nachweis erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte
ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte. Entsprechendes
gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und
erst danach Aktionär*in werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien grundsätzlich nicht berechtigt, das Stimmrecht oder
sonstige ausübbare Aktionärsrechte auszuüben; etwas anderes gilt dann, wenn und soweit sie sich von dem/der Vorbesitzer*in,
welche/-r die Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
5. |
Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton
|
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton
live über das Aktionärsportal (erreichbar unter hauptversammlung.aboutyou.de) übertragen. Über das Aktionärsportal können
die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Stimmrecht und die sonstigen
ausübbaren Aktionärsrechte ausüben.
Für Zwecke der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft
auf ihrer Internetseite unter hauptversammlung.aboutyou.de ein internetgestütztes und passwortgeschütztes Hauptversammlungssystem
(Aktionärsportal) zur Verfügung. Nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung erhalten Aktionäre eine Anmeldebestätigung,
die die Zugangsdaten zum Aktionärsportal enthält. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionäre im Aktionärsportal anmelden
und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ausüben.
7. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
|
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionär*innen berechtigt, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Berechtigungsnachweis erbracht haben.
Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgt ausschließlich über das Aktionärsportal. Die Briefwahl-Stimme
kann ab dem 7. Juni 2024 und auch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung
durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache abgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können abgegebene Stimmen
über das Aktionärsportal geändert oder widerrufen werden.
8. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und sonstiger ausübbarer Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte
|
Aktionär*innen können ihr Stimmrecht und die sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte auch durch eine/-n Bevollmächtigte*n, z.
B. durch einen von § 135 AktG erfassten Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine/-n sonstige/-n Dritte*n, ausüben
lassen. Auch dann sind für den betreffenden Aktienbestand eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich.
Bevollmächtigt ein/-e Aktionär*in mehr als eine Person, kann ABOUT YOU eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Stimmberechtigte Aktionär*innen können eine/-n Vertreter*in durch Erklärung unmittelbar gegenüber ABOUT YOU über das Aktionärsportal
oder postalisch sowie per E-Mail an die Hauptversammlungsadresse bevollmächtigen.
|
Hauptversammlungsadresse:
|
|
ABOUT YOU Holding SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber ABOUT
YOU erklärt werden. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es dann nicht mehr.
Aktionär*innen, die postalisch oder per E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse eine/-n Vertreter*in durch Erklärung
unmittelbar gegenüber ABOUT YOU bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht die Formulare zu verwenden,
welche ABOUT YOU hierfür bereithält und die unter hauptversammlung.aboutyou.de heruntergeladen werden können.
Wird die Vollmacht nicht unmittelbar gegenüber ABOUT YOU, sondern gegenüber dem/der Vertreter*in erteilt (sog. Innenvollmacht),
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber ABOUT YOU sowie grundsätzlich auch der Widerruf
der Vollmacht der Textform. Der Nachweis einer im Innenverhältnis erteilten Bevollmächtigung kann durch Übermittlung des Nachweises
per Post oder per E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse geführt werden.
Auch für die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem/der Vertreter*in werden die Aktionär*innen gebeten, die
Formulare zu verwenden, welche ABOUT YOU hierfür
bereithält.
Bei der Bevollmächtigung eines von § 135 AktG erfassten Intermediärs, eines Stimmrechtsberaters, einer Aktionärsvereinigung
oder einer Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionär*innen zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet,
sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem/der jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
In jedem Fall kann ein/-e Bevollmächtigte*r die ausübbaren Aktionärsrechte über das Aktionärsportal nur dann wahrnehmen, wenn
er/sie auf Veranlassung der Aktionär*innen individuelle Zugangsdaten zum Aktionärsportal erhalten hat.
Um die Hinterlegung des/der Bevollmächtigten als Bevollmächtigte gewährleisten zu können, gilt Folgendes:
Erfolgt die Bevollmächtigung unmittelbar gegenüber ABOUT YOU über das Aktionärsportal, kann die Bevollmächtigung auch am Tag
der Hauptversammlung bis zur förmlichen Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache
über das Aktionärsportal erteilt werden.
Eine postalisch oder per E-Mail unmittelbar gegenüber ABOUT YOU erteilte oder der Nachweis einer gegenüber dem/der Vertreter*in
erteilten Bevollmächtigung muss aus organisatorischen Gründen jedoch spätestens bis zum 27. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ (Eingang
bei ABOUT YOU), bei der oben genannten Hauptversammlungsadresse eingegangen sein.
9. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen
|
Außerdem wird den Aktionär*innen, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, angeboten, von ABOUT YOU benannte Stimmrechtsvertreter*innen
zu bevollmächtigen und sich bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter*innen
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Wir bitten zu
beachten, dass die Stimmrechtsvertreter*innen nur das Stimmrecht zu denjenigen Punkten ausüben können, zu denen sie Weisungen
erhalten haben. Bitte beachten Sie ferner, dass die Stimmrechtsvertreter*innen keine Aufträge zum Stellen von Fragen oder
Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.
Die Vollmacht und Weisungen an die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen sind über das Aktionärsportal zu erteilen.
Aktionär*innen, die die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen über das Aktionärsportal bevollmächtigen möchten,
können Vollmachten nebst Weisungen auch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung
durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache über das Aktionärsportal übermitteln. Die von ABOUT YOU benannten
Stimmrechtsvertreter*innen werden dann im Anschluss an die förmliche Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung (d.
h. hier die Möglichkeit zur Abgabe von Weisungen an die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen) die ihnen erteilten
Weisungen entsprechend umsetzen.
Über das Aktionärsportal sind Änderungen und der Widerruf von bereits über das Aktionärsportal erteilten Vollmachten nebst
Weisungen auch noch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch
den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache möglich.
Weitere Informationen zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Erteilung von Vollmachten nebst Weisungen sowie die entsprechenden
Informationen für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht finden sich auf der Anmeldebestätigung, die den Aktionär*innen
nach ordnungsgemäßer Anmeldung übersandt wird, und sind auch unter hauptversammlung.aboutyou.de abrufbar.
10. |
Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen zur Tagesordnung
|
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten können Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung
über das Aktionärsportal übermitteln. Die Stellungnahmen müssen ABOUT YOU bis zum Ablauf des 22. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ,
zugehen.
Stellungnahmen sind in Textform in deutscher Sprache über das Aktionärsportal zu übermitteln. Sie dürfen maximal 10.000 Zeichen
(inklusive Leerzeichen) umfassen.
ABOUT YOU wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 23. Juni 2024, 24:00 Uhr
MESZ, unter Nennung des Namens der übermittelnden Aktionär*innen im Aktionärsportal (erreichbar unter hauptversammlung.aboutyou.de)
zugänglich machen.
ABOUT YOU wird eine Stellungnahme nicht zugänglich machen, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfasst
sowie wenn sie einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt aufweist
oder der Inhalt keinen ausreichenden Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung erkennen lässt. Ebenso werden Stellungnahmen
nicht zugänglich gemacht, die nicht bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt oder die in anderer Weise oder in anderer als
deutscher Sprache eingereicht wurden oder wenn zu erkennen ist, dass der/die übermittelnde Aktionär*in bzw. deren Bevollmächtigte
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wird.
Etwaige Anträge, Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der Stellungnahmen
werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Solche ausübbaren Aktionärsrechte sind ausschließlich auf den in dieser
Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
Pro Aktionär*in wird nur eine Stellungnahme veröffentlicht.
11. |
Rederecht sowie im Rahmen des Rederechts zu stellende Gegenanträge und Wahlvorschläge
|
Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung
ein im Wege der Videokommunikation wahrzunehmendes Rederecht.
Zur Ausübung des Rederechts können Redebeiträge spätestens ab Beginn der Hauptversammlung über das Aktionärsportal angemeldet
werden.
Der Versammlungsleiter kann gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionär*innen bzw. ihrer Bevollmächtigten
zeitlich angemessen beschränken. Er kann dabei insbesondere Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der zusammengenommenen
Rede- und Fragezeit sowie den angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der Tagesordnung
und für einzelne Redner*innen zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung angemessen festlegen; das schließt
insbesondere auch die Möglichkeit ein, die Wortmeldeliste vorzeitig zu schließen und den Schluss der Debatte anzuordnen.
Technische Voraussetzung für die Wahrnehmung des Rederechts ist, dass Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten über ein internetfähiges
Endgerät verfügen, welches ebenfalls eine Kamera und ein Mikrofon hat, auf das jeweils vom Browser aus zugegriffen werden
kann.
ABOUT YOU behält sich das Recht vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär*in bzw. ihren Bevollmächtigten
und ABOUT YOU in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und den Redebeitrag zurückzuweisen, sofern die
Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
Anträge und Wahlvorschläge (dazu nachstehend 12.) sowie Fragen und Nachfragen (dazu 13.) können Bestandteil des Redebeitrags
sein. Weitere Einzelheiten zu den jeweiligen ausübbaren Aktionärsrechten finden sich nachstehend.
12. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen
|
Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung
ein im Wege der Videokommunikation wahrzunehmendes Recht, Anträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zu stellen.
Anträge und Wahlvorschläge sind insoweit im Rahmen des Rederechts der Aktionär*innen bzw. ihrer Bevollmächtigten zu stellen.
Die vorstehenden Ausführungen zur Wahrnehmung des Rederechts, insbesondere zu den technischen Voraussetzungen, gelten entsprechend.
Darüber hinaus sind Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten bereits im Vorfeld der Hauptversammlung berechtigt, Gegenanträge
und Wahlvorschläge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen. Weitere Einzelheiten dazu finden
sich nachstehend unter 15.b. Von ABOUT YOU zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionär*innen bzw.
ihrer Bevollmächtigten gelten als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt.
13. |
Auskunfts- und Nachfragerecht
|
Die elektronisch der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung
ein im Wege der elektronischen Kommunikation wahrzunehmendes Auskunftsrecht. Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht
den Aktionär*innen bzw. ihren Bevollmächtigten in der Hauptversammlung ein Nachfragerecht zu.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunfts- und Nachfragerecht in der Hauptversammlung
ausschließlich im Wege der Videokommunikation wahrgenommen werden kann. In diesem Fall gelten die vorstehenden Ausführungen
zur Wahrnehmung des Rederechts (siehe 11.) entsprechend.
Weitere Einzelheiten zum Auskunftsrecht finden sich nachstehend unter 15.c.
14. |
Widerspruch gegen Beschlussfassung der Hauptversammlung
|
Die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, gegen einen
Beschluss der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal während der Hauptversammlung
Widerspruch zu Protokoll zu erklären.
15. |
Rechte der Aktionär*innen nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs.
1 AktG
a. |
Verlangen auf Tagesordnungsergänzung nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionär*innen, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000
EUR (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss ABOUT YOU spätestens bis zum Ablauf des
28. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse:
ABOUT YOU Holding SE -Vorstand- Domstraße 10 20095 Hamburg Deutschland
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht
und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass
sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den Aktionär*innen außerdem unter hauptversammlung.aboutyou.de
zugänglich gemacht. Die geänderte Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Über den im Rahmen einer zulässigen Tagesordnungsergänzung bekannt gemachten Beschlussvorschlag wird während der Hauptversammlung
abgestimmt.
|
b. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen gemäß §§ 126, 127 AktG
Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten sind berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung
zu stellen. Sollen die Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, sind sie gemäß § 126
Abs. 1 AktG spätestens bis zum Ablauf des 13. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig
adressierte angekündigte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
ABOUT YOU Holding SE -Vorstand- Domstraße 10 20095 Hamburg Deutschland
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionär*innen einschließlich des
Namens, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich unter hauptversammlung.aboutyou.de
veröffentlicht.
Für Wahlvorschläge von Aktionär*innen (Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts) gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden
Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang spätestens bis zum Ablauf des 13.
Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ) sinngemäß; der Wahlvorschlag muss nicht begründet werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag
nach § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und
den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält.
Von ABOUT YOU zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionär*innen bzw. ihrer Bevollmächtigten gelten
nach § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten das Stimmrecht ausüben. Sofern der/die den Antrag stellende oder den
Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär*in bzw. dessen/deren Bevollmächtigte*r nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet
ist, muss der Gegenantrag oder der Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.
|
c. |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1, § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG
Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung
ein im Wege der elektronischen Kommunikation wahrzunehmendes Auskunftsrecht.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunfts- und Nachfragerecht in der Hauptversammlung
ausschließlich im Wege der Videokommunikation wahrgenommen werden kann.
Das Auskunftsrecht umfasst das Verlangen einer Auskunft vom Vorstand über Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen von ABOUT YOU zu verbundenen Unternehmen. Da der hiermit einberufenen
Hauptversammlung u. a. der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die ABOUT YOU Holding SE und den Konzern
vorgelegt werden, erstreckt sich das Fragerecht grundsätzlich auch auf die Lage des von ABOUT YOU angeführten Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Es gelten die allgemeinen Auskunftsverweigerungsrechte gemäß § 131 Abs. 3 AktG. Das gilt insbesondere insoweit, als die Erteilung
der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet wäre, ABOUT YOU oder einem verbundenen Unternehmen einen
nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen, oder soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde.
Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionär*innen bzw. ihren Bevollmächtigten ein Nachfragerecht zu, § 131
Abs. 1d AktG.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionär*innen nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 118a,
§ 122 Abs. 2, § 126, § 127, § 130a, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auch unter hauptversammlung.aboutyou.de. Auch die nach §
124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung finden sich dort. Die Abstimmungsergebnisse
werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.
|
|
16. |
Informationen zum Datenschutz
|
ABOUT YOU verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 („Datenschutz-Grundverordnung“; „DS-GVO“) insbesondere folgende personenbezogene Daten: Kontaktdaten (z. B. Anschrift, E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls den Namen
der von dem/der jeweiligen Aktionär*in bevollmächtigten Aktionärsvertreter*innen), persönliche Daten (z. B. Name, Geburtsdatum),
Informationen über die Aktien (z. B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien), bei der Nutzung des Aktionärsportals
anfallende Daten und Geräteinformationen in den Webserver-Log-Files (z. B. persönliche Zugangsdaten, Datum und Uhrzeit des
Zugriffs, Meldung, ob der Zugriff erfolgreich war, Typ des verwendeten Webbrowsers und Betriebssystem, IP-Adresse des anfragenden
Gerätes, Zugangsdaten (z. B. Zugangskennung) und Session-ID, Kenntnisnahme und Akzeptanz der Nutzungsbedingungen), eingesendete
Beiträge (z. B. Stellungnahmen) und Verwaltungsdaten (z. B. Bevollmächtigungen Dritter, Nummer der Anmeldebestätigung) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionär*innen und Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen. ABOUT YOU wird gesetzlich durch seinen Vorstand vertreten, wobei zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen ABOUT YOU vertreten. Vorstandsmitglieder sind Tarek Müller,
Sebastian Betz und Hannes Wiese.
Die Kontaktdaten von ABOUT YOU als Verantwortlicher lauten:
|
ABOUT YOU Holding SE -Vorstand- Domstraße 10 20095 Hamburg Deutschland
|
Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionär*innen und Aktionärsvertreter*innen im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung,
insbesondere bei Anträgen oder Wahlvorschlägen, angegeben werden, übermittelt die depotführende Bank oder ein in den Anmeldevorgang
eingebundener Dritter die personenbezogenen Daten der Aktionär*innen oder Aktionärsvertreter*innen an ABOUT YOU.
ABOUT YOU ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.
Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) in Verbindung mit dem Aktiengesetz durchzuführen. Die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten der Aktionär*innen ist für die Abwicklung der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die
Verarbeitung ist ABOUT YOU der Verantwortliche.
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton in Echtzeit über das Aktionärsportal übertragen. Aktionär*innen können bereits
im Vorfeld u. a. über das Aktionärsportal ihr Stimmrecht und die sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte ausüben. ABOUT YOU verarbeitet
die personenbezogenen Daten, soweit dies für die Anmeldung am Aktionärsportal, die Übertragung der Hauptversammlung in Bild
und Ton sowie die Ausübung der ausübbaren Rechte der Aktionär*innen über das Aktionärsportal erforderlich ist.
Die personenbezogenen Daten der Aktionär*innen werden insoweit zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der
Hauptversammlung verarbeitet, insbesondere zur Kommunikation mit den Aktionär*innen und zur Erstellung der Niederschrift über
den Verlauf der Hauptversammlung sowie der Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der Gesellschaft nach Durchführung der Hauptversammlung.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist jeweils Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.
Die personenbezogenen Daten werden ferner zu statistischen Zwecken verarbeitet, z. B. zur Darstellung der Entwicklung der
Aktionärsstruktur oder der Handelsvolumina. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das berechtigte
Interesse von ABOUT YOU insbesondere an der Beobachtung der Entwicklungen in der Gesellschaftsstruktur nach Art. 6 Abs. 1
lit. f) DS-GVO.
Personenbezogene Daten werden von ABOUT YOU grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten Dritte, welche
zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, von ABOUT YOU solche personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind.
Zur Durchführung der Hauptversammlung setzt ABOUT YOU den Dienstleister Computershare Deutschland GmbH & Co. KG,
Elsenheimerstraße 61, 80687 München, ein. Computershare Deutschland GmbH & Co. KG wird als Auftragsverarbeiter im Sinne des
Art. 28 DS-GVO von ABOUT YOU tätig und ist insoweit an die Weisungen von ABOUT YOU gebunden.
Bei weiteren im Rahmen der Hauptversammlung beauftragten Dritten handelt es sich z. B. um den die Niederschrift fertigenden
Notar, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer.
Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionär*innen bzw. Aktionärsvertreter*innen im Zusammenhang mit z. B. Stellungnahmen,
Redebeiträgen, Auskunftsverlangen, Fragen und Nachfragen sowie Gegenanträgen und Wahlvorschlägen öffentlich bekannt werden.
ABOUT YOU muss Aktionär*innen bzw. Aktionärsvertreter*innen namentlich aufrufen, wenn diese ihre Redebeiträge im Wege der
Videokommunikation leisten wollen. ABOUT YOU behält sich vor, Aktionär*innen im Rahmen der Fragenbeantwortung namentlich zu
nennen, sofern diese in die namentliche Nennung zuvor eingewilligt haben. Personenbezogene Daten von Aktionär*innen bzw. Aktionärsvertreter*innen
werden ferner bei Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen, Wahlvorschlägen oder eingereichten Fragen oder Stellungnahmen
sowie eingereichten Widersprüchen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht
oder anderen Aktionär*innen und Aktionärsvertreter*innen zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf
Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionär*innen wird auf die Erläuterungen unter
Ziffer 13 und 15.b. verwiesen.
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union ist nicht vorgesehen.
ABOUT YOU anonymisiert oder löscht personenbezogene Daten, sobald und soweit sie für die hier genannten Zwecke nicht mehr
erforderlich sind, es sei denn, gesetzliche Nachweis- und/oder Aufbewahrungspflichten (nach dem Aktiengesetz, dem Handelsgesetzbuch,
der Abgabenordnung oder sonstigen Rechtsvorschriften) verpflichten ABOUT YOU zu einer weiteren Speicherung. Für die im Zusammenhang
mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, beginnend mit dem Ende des
Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. Im Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der personenbezogenen Daten
kommen, wenn die weitere Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren
in Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist.
Den Aktionär*innen und Aktionärsvertreter*innen stehen die Rechte nach Kapitel III der DS-GVO zu, namentlich ein Auskunftsrecht
gemäß Art. 15 DS-GVO, das Recht, nach Maßgabe des Art. 16 DS-GVO die unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger
personenbezogener Daten oder nach Maßgabe des Art. 17 DS-GVO die unverzügliche Löschung der personenbezogenen Daten zu verlangen,
nach Maßgabe des Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen, und das Recht,
nach Maßgabe des Art. 20 DS-GVO die personenbezogenen Daten in einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Format
zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit).
Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufgrund eines berechtigten Interesses von ABOUT YOU gemäß Art. 6 Abs.
1 lit. f) erfolgt, können Aktionär*innen und Aktionärsvertreter*innen aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation
ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten einlegen.
Diese Rechte können Sie gegenüber ABOUT YOU unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
|
ABOUT YOU Holding SE -Datenschutzbeauftragter- Domstraße 10 20095 Hamburg Deutschland E-Mail: datenschutzbeauftragter@aboutyou.de
|
Zudem steht den Aktionär*innen und Aktionärsvertreter*innen gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht zu, insbesondere bei
der Datenschutzaufsichtsbehörde, die am Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort der Aktionär*innen oder Aktionärsvertreter*innen
zuständig ist, oder des Bundeslandes, in dem der mutmaßliche Verstoß begangen wurde.
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:
|
ABOUT YOU Holding SE -Datenschutzbeauftragter- Domstraße 10 20095 Hamburg Deutschland E-Mail: datenschutzbeauftragter@aboutyou.de
|
Hamburg, Mai 2024
ABOUT YOU Holding SE
Der Vorstand
III. |
Anlagen
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 4: Vergütungsbericht nebst Vermerk des Abschlussprüfers
|
1. PRÄAMBEL
Der Vergütungsbericht erläutert die wesentlichen Bestandteile des Vergütungssystems für den Vorstand sowie den Aufsichtsrat
der ABOUT YOU Holding SE („ABOUT YOU“ oder „Gesellschaft“, gemeinsam mit ihren vollkonsolidierten Tochtergesellschaften als „Konzern“ oder „Gruppe“ bezeichnet) und erläutert im Einzelnen die Struktur und die Höhe der den Vorstandsmitgliedern und dem Aufsichtsrat im abgelaufenen
Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung. Die zugrunde liegenden Vergütungssysteme orientieren sich an den Anforderungen
des Aktiengesetzes2 (AktG) sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Der Vergütungsbericht des abgelaufenen Geschäftsjahres 2022/2023 wurde am 23. Juni 2023 von der Hauptversammlung mit einer
Mehrheit von 99,10% der abgegebenen Stimmen beschlossen und damit gebilligt gemäß § 120a Abs. 4 AktG. Der diesjährige Vergütungsbericht
2023/2024 wurde durch den Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich
geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte
durch den Abschlussprüfer auch eine inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts im Hinblick auf die Angaben nach § 162 Abs.
1 und Abs. 2 AktG. Der Vergütungsbericht sowie der beigefügte Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts sind auf der
Investor Relations-Website unter der Rubrik Governance abrufbar.
2 Im Folgenden wird auf die Nennung der einschlägigen Verweisvorschriften der SE-VO, des SEAG sowie des SEBG verzichtet, soweit
sich aus diesen keine wesentlichen Abweichungen von dem AktG ergeben.
2. VERGÜTUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER
2.1 |
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
|
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems,
mindestens jedoch alle vier Jahre über die Vergütung für die Vorstandsmitglieder zu beschließen. Der Aufsichtsrat hat auf
Empfehlung des Präsidial- und Nominierungsausschusses im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 erstmalig ein Vergütungssystem
nach Maßgabe des § 87a AktG beschlossen, welches am 23. August 2022 von der Hauptversammlung gebilligt wurde. Dabei wurde
das Vergütungssystem mit einer Mehrheit von 97,09% der abgegebenen Stimmen beschlossen und gebilligt. Das Vergütungssystem
gilt für alle neu abzuschließenden oder zu verlängernden Vorstandsdienstverträge und kann auf der Investor Relations-Website
unter der Rubrik Governance abgerufen werden. Aufgrund der Billigung des Vergütungsberichts des abgelaufenen Geschäftsjahres 2022/2023 durch die Hauptversammlung
am 23. Juni 2023 bestand keine Veranlassung, das Vergütungssystem, dessen Umsetzung oder die Art und Weise der Berichterstattung
zu ändern.
Nach Maßgabe des § 26j Abs. 1 EGAktG und im Einklang mit der Begründung des DCGK bleiben die bereits abgeschlossenen Vorstandsdienstverträge
mit den derzeitigen Co-CEOs Sebastian Betz, Tarek Müller und Hannes Wiese (siehe hierzu Ziffer 2.2) unberührt. Die nachfolgende Berichterstattung erfolgt daher mit Blick auf die diesen Verträgen zugrunde liegende Vergütungspraxis
(„Bisherige Vergütungspraxis“), da die Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023/2024 ausschließlich der Bisherigen Vergütungspraxis folgt.
2.2 |
Überblick über die Vergütung des Vorstands
|
Die Bisherige Vergütungspraxis, d. h. das Vergütungsmodell und seine einzelnen Bestandteile, wurde im Vorfeld des Börsengangs
am 16. Juni 2021 auf Grundlage umfassender Beratungen des Aufsichtsrats festgesetzt, in denen auch die unternehmensspezifischen
Empfehlungen der mandatierten Vergütungsberater berücksichtigt wurden. Die Bisherige Vergütungspraxis für die drei Vorstandsmitglieder
und Mitgründer, Sebastian Betz, Tarek Müller und Hannes Wiese, basiert auf Vorstandsdienstverträgen vom 4. Juni 2021.
Danach setzt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Elementen zusammen,
d. h. aus einer Grundvergütung, Nebenleistungen und einer variablen Vergütung in Form der Einmalzuteilung von Aktienoptionen
(„Optionen“) auf Basis des Long-Term Incentive Plan 2021 („LTIP 2021“). Die Bedingungen der Vorstandsdienstverträge sind für alle Vorstandsmitglieder identisch.
2.3 |
Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile
|
Die erfolgsunabhängige Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Grundvergütung, Beiträgen zu Renten-, Kranken-
und Pflegeversicherungen und weiteren Nebenleistungen sowie sonstigen Versicherungen („Festvergütung“).
Die Grundvergütung beträgt für das abgelaufene Geschäftsjahr 22.500 EUR brutto pro Monat (d. h. 270.000 EUR brutto pro Jahr).
2.3.2 |
Beiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie weitere Nebenleistungen
|
ABOUT YOU trägt die Hälfte der jeweiligen Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Renten-, privaten Kranken- und/oder Pflegeversicherung
des einzelnen Vorstandsmitglieds bis zum gültigen Höchstbetrag der Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-
bzw. Pflegeversicherung, höchstens jedoch die Hälfte des von dem Vorstandsmitglied jeweils aufzuwendenden Gesamtbeitrags.
Die Vorstandsmitglieder erhalten anstelle eines Dienstwagens eine monatliche Ausgleichszahlung von je 485 EUR. Der Aufwand
von ABOUT YOU für die Summe aus der Ausgleichszahlung für Dienstwagen, der Zuzahlung zu Renten-, Kranken- und/oder Pflegeversicherung
ist je Vorstandsmitglied auf insgesamt 80.000 EUR jährlich begrenzt.
2.3.3 |
Sonstige Versicherungen
|
ABOUT YOU hat für sämtliche Vorstandsmitglieder sowohl eine private Unfallversicherung als auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
für Organmitglieder (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Die Versicherungsbedingungen der D&O-Versicherung sehen für die Vorstandsmitglieder
einen Selbstbehalt vor, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
2.4 |
Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile
|
Neben der vorgenannten erfolgsunabhängigen Festvergütung kann der Aufsichtsrat einem Vorstandsmitglied für besondere Leistungen
oder besonderen Einsatz nach eigenem Ermessen – auch im Zusammenhang mit der Beendigung des Anstellungsverhältnisses – nicht
wiederkehrende Bonuszahlungen gewähren. Von dieser Möglichkeit wurde im Geschäftsjahr 2023/2024 kein Gebrauch gemacht.
Den Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2021/2022 im Rahmen des LTIP 2021 jeweils im Wege der Einmalzuteilung 1.702.128
Optionen zugeteilt. Eine weitere Optionszuteilung ist nicht vorgesehen. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden den Vorstandsmitgliedern
daher keine weiteren Optionen zugeteilt.
Das LTIP 2021 ist ein Optionsprogramm, das neben der zeitlichen Komponente in Gestalt der fortgesetzten Vorstandstätigkeit
maßgeblich an die Entwicklung wichtiger Leistungsindikatoren der Gruppe anknüpft und zudem Zielkriterien aus dem Bereich ESG
(Environmental, Social, Governance) in Bezug nimmt („Erfolgsziele“ für die „Leistungsabhängige Unverfallbarkeit“ von Optionen, sog. Performance Vesting). Damit wird für die Vorstandsmitglieder eine langfristige und leistungsbasierte
Anreizstruktur geschaffen, die stark an den Interessen der Aktionär*innen und sonstigen Stakeholder an einer nachhaltig erfolgreichen
Entwicklung der Gruppe ausgerichtet ist und eine nachhaltige Unternehmensführung honoriert. Die wesentlichen Bedingungen des
LTIP 2021 werden im Folgenden im Detail dargestellt:
Der Ausübungspreis für jede Option entspricht dem Mittelwert der für jede ABOUT YOU Aktie bei der Platzierung im Rahmen des
Börsengangs geltenden Preisspanne. Die Preisspanne wurde am 7. Juni 2021 auf 21 EUR bis 26 EUR festgelegt. Der Mittelwert
beträgt dementsprechend 23,50 EUR („Ausübungspreis“).
2.4.2 |
Zeitliche Unverfallbarkeit
|
Die zugeteilten Optionen werden nach Ablauf bestimmter Fristen unverfallbar, sofern das betreffende Vorstandsmitglied bis
zum Zeitpunkt des jeweiligen Fristablaufs im Vorstand verbleibt („Zeitliche Unverfallbarkeit“, sog. Time Vesting):
(1.) 12 % der Optionen (= 204.256 Optionen) mit Ablauf des 28. Februar 2022
(2.) 14% der Optionen (= 238.298 Optionen) mit Ablauf des 28. Februar 2023
(3.) 16% der Optionen (= 272.341 Optionen) mit Ablauf des 29. Februar 2024
(4.) 18% der Optionen (= 306.384 Optionen) mit Ablauf des 28. Februar 2025
(5.) 20% der Optionen (= 340.426 Optionen) mit Ablauf des 28. Februar 2026
(6.) 20% der Optionen (= 340. 423 Optionen) mit Ablauf des 28. Februar 2027
Ist die Anzahl der Optionen, die an einem der fünf genannten Zeitpunkte unverfallbar werden, keine ganze Zahl, wird sie auf
die nächste ganze Zahl aufgerundet, wobei die Anzahl der Optionen, die am zuletzt genannten Datum unverfallbar werden, entsprechend
verringert wird.
Weiterhin sind die Optionen in zwei Tranchen eingeteilt, für die unterschiedliche Erfolgsziele (siehe hierzu Ziffer 2.4.3) gelten. Optionen, die innerhalb der ersten vier vorgenannten Zeiträume unverfallbar werden, d. h. insgesamt 1.021.279 Optionen,
sind der Tranche 1 zugeordnet („Tranche-1-Optionen“). Optionen, die innerhalb der letzten beiden vorgenannten Zeiträume unverfallbar
werden, d. h. insgesamt 680.849 Optionen, sind der Tranche 2 zugeordnet („Tranche-2-Optionen“).
2.4.3 |
Leistungsabhängige Unverfallbarkeit
|
Weitere Voraussetzung für die Unverfallbarkeit der Optionen ist, dass innerhalb bestimmter Zeiträume vorab definierte Erfolgsziele
erreicht werden (sog. Performance Vesting). Diese Erfolgsziele wurden vom Aufsichtsrat vor dem Börsengang von ABOUT YOU festgelegt
und bestehen aus dem durchschnittlichen jährlichen Wachstum des Konzernumsatzes („Umsatz-CAGR“), der Entwicklung des bereinigten
EBITDA („Bereinigtes EBITDA“)3 auf Konzernebene sowie verschiedener ESG-Parameter.
Der Zielerreichungsgrad wird auf Basis der für die Gruppe festgelegten und vom Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2021/2022
bis 2026/2027 bereits vor dem Börsengang genehmigten Mehrjahresplanung („Gegenwärtige Mittelfristige Erfolgsziele“) bzw. seit
dem Geschäftsjahr 2023/2024 jeweils noch zu genehmigenden rollierenden Mehrjahresplanung („Zukünftige Mittelfristige Erfolgsziele“)
ermittelt, wobei für die im LTIP 2021 festgelegte Kenngröße des Umsatz-CAGR stets der höhere Wert der Gegenwärtigen bzw. Zukünftigen
Mittelfristigen Erfolgsziele maßgeblich ist.4
Die Gegenwärtigen Mittelfristigen Erfolgsziele gehen von einem Umsatz-CAGR von gerundet 37% und einem kumulierten Bereinigten
EBITDA auf Konzernebene von gerundet 131 Mio. EUR aus – jeweils bezogen auf den für die Tranche-1-Optionen maßgeblichen Gesamtzeitraum,
beginnend mit dem Geschäftsjahr 2021/2022 und endend mit dem Ablauf des Geschäftsjahres 2024/2025.
Für den Gesamtzeitraum beginnend mit dem Geschäftsjahr 2025/2026 und endend mit dem Ablauf des Geschäftsjahres 2026/2027,
der für die Tranche-2-Optionen maßgeblich ist, legen die Gegenwärtigen Mittelfristigen Erfolgsziele einen Umsatz-CAGR von
gerundet 21% und ein kumuliertes Bereinigtes EBITDA auf Konzernebene von 844 Mio. EUR zugrunde.
3 „EBITDA“ entspricht dem konsolidierten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Das „Bereinigte EBITDA“ entspricht
dem EBITDA ohne anteilsbasierte Vergütungsaufwendungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, Restrukturierungskosten
und nicht operative Einmaleffekte.
4 Die Gegenwärtigen Mittelfristigen Erfolgsziele und die Zukünftigen Mittelfristigen Erfolgsziele wurden vom Aufsichtsrat ausschließlich
zum Zweck der Leistungsbeurteilung des Vorstands im Rahmen des LTIP 2021 festgelegt. Hiervon zu unterscheiden und davon unabhängig
sind etwaig vom Vorstand aktuell oder in Zukunft kommunizierte Geschäftsplanziele oder Prognosen.
Die Erfolgsziele sind wie folgt definiert und gewichtet:
Tranche-1-Optionen:
Gewichtung
in %
|
Kennzahl
|
Erläuterung
|
60 |
Umsatz-CAGR |
Vierjähriger Umsatz-CAGR, d. h. der Vergleich zwischen dem konsolidierten Umsatz im Geschäftsjahr 2024/2025 gemäß den Gegenwärtigen
Mittelfristigen Erfolgszielen bzw. den Zukünftigen Mittelfristigen Erfolgszielen (der höhere Wert ist maßgeblich) als Endwert
und dem konsolidierten Umsatz im Geschäftsjahr 2020/2021 als Anfangswert.5 |
30 |
Bereinigtes EBITDA
|
Kumuliertes Bereinigtes EBITDA für das Geschäftsjahr 2021/2022 bis zum Geschäftsjahr 2024/2025 gemäß den Gegenwärtigen Mittelfristigen
Erfolgszielen oder – wenn für den Endwert des Erfolgsziels Umsatz-CAGR auf die Zukünftigen Mittelfristigen Erfolgsziele abgestellt
wird – das kumulierte Bereinigte EBITDA für das Geschäftsjahr 2021/2022 und das Geschäftsjahr 2022/2023 gemäß den Gegenwärtigen
Mittelfristigen Erfolgszielen plus das kumulierte Bereinigte EBITDA für die Geschäftsjahre 2023/2024 und 2024/2025 gemäß den
Zukünftigen Mittelfristigen Erfolgszielen.
|
2,5 |
ESG I |
Reduzierung der jährlichen direkten und indirekten Treibhausgasemissionen der Gruppe innerhalb der Organisation (wie im Sustainability
Report 2021 definiert) um 80% im Kalenderjahr 2025 gegenüber der entsprechenden Baseline 2019 gemäß Sustainability Report
2021.6 |
2,5 |
ESG II |
Reduzierung der jährlichen indirekten Treibhausgasemissionen der Gruppe aus Eigenmarkenprodukten (wie im Sustainability Report
2021 definiert) im Kalenderjahr 2025 um mindestens 35% pro Euro Wertschöpfung gegenüber der entsprechenden Baseline 2019 gemäß
Sustainability Report 2021.
|
2,5 |
ESG III |
Erhöhung des „Sustainable Fashion“-Anteils auf mindestens 25% in Q4 des Geschäftsjahres 2024/2025. Der Begriff des „Sustainable
Fashion“-Anteils bezeichnet den Anteil der Modeprodukte im Kernsortiment der Gruppe, die mindestens eines der drei im
Sustainability Report 2021 beschriebenen Nachhaltigkeitssiegel tragen.7 |
2,5 |
ESG IV |
Ausgewogene Besetzung von Führungspositionen mit Frauen und Männern im Verhältnis zueinander zwischen 40% und 60% bis zum
31. Dezember 2025. Führungspositionen umfassen alle Führungsebenen (Vorstand und unterhalb des Vorstands) innerhalb der Gruppe.
|
5 Vorbehaltlich von im LTIP 2021 näher bestimmten Erhöhungen der Zielwerte aufgrund von wesentlichen Akquisitionen.
6 Der Sustainability Report 2021 von ABOUT YOU ist abrufbar unter https://ir.aboutyou.de/websites/about-you/German/4000/publikationen.html
7 D. h. ECO-FRIENDLY MATERIALS, ECO-FRIENDLY PRODUCTION und FRIENDLY & SOCIAL. Bei künftigen Anpassungen der Anforderungen
für die vorgenannten Nachhaltigkeitssiegel oder die Definition des Begriffs „nachhaltige Mode“ wird der Aufsichtsrat mit dem
Vorstand nach Treu und Glauben eine etwaige Anpassung der ESG-Erfolgsziele erörtern.
Tranche-2-Optionen:
Gewichtung
in %
|
Kennzahl
|
Erläuterung
|
60 |
Umsatz-CAGR |
Zweijähriger Umsatz-CAGR, ermittelt aus dem Vergleich zwischen dem konsolidierten Umsatz für das Geschäftsjahr 2026/2027 als
Endwert und dem konsolidierten Umsatz im Geschäftsjahr 2024/2025 als Anfangswert sowohl gemäß den Gegenwärtigen Mittelfristigen
Erfolgszielen als auch gemäß den Zukünftigen Mittelfristigen Erfolgszielen (der höhere Wert ist maßgeblich).
|
30 |
Bereinigtes EBITDA
|
Kumuliertes Bereinigtes EBITDA in den Geschäftsjahren 2025/2026 und 2026/2027 gemäß den Gegenwärtigen Mittelfristigen Erfolgszielen
oder – falls für den Vergleichswert des Erfolgsziels Umsatz-CAGR auf die Zukünftigen Mittelfristigen Erfolgsziele abgestellt
wurde – das kumulierte Bereinigte EBITDA in den Geschäftsjahren 2025/2026 und 2026/2027 gemäß den Zukünftigen Mittelfristigen
Erfolgszielen.
|
Jeweils 2,5 |
ESG I bis IV |
Für Tranche-2-Optionen maßgebliche ESG-Kriterien werden vom Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen und Anhörung des Vorstands
innerhalb der ersten vier Monate des Geschäftsjahres 2024/2025 auf der Grundlage der dann geltenden ESG-Strategie der Gesellschaft
festgelegt.
|
Die vorgenannten Erfolgsziele gelten jeweils (nur) für einen entsprechend ihrer Gewichtung bemessenen Anteil der Optionen
der jeweiligen Tranche (z. B. Umsatz-CAGR für 60% der Tranche-1-Optionen, d. h. 612.767 Optionen).
Werden die jeweiligen Erfolgsziele zu weniger als 85% erreicht, so verfallen die betroffenen Optionen entschädigungslos. Ist
das jeweilige Ziel zu 85% erfüllt, so verfallen 20% der Optionen. Ist es zu 100% erfüllt, verfällt keine Option. Im Bereich
zwischen 85% und 100% nimmt der Anteil der verfallenden Optionen linear ab. Bei den Optionen, die auf ESG-Kriterien entfallen,
wird lediglich zwischen dem Erreichen und dem Nichterreichen des Ziels differenziert: Wird es erreicht, verfällt keine Option.
Bei Nichterreichung verfallen alle Optionen, die auf dieses Erfolgsziel allokiert sind.
2.4.4 |
Wartezeit, Ausübungsfenster
|
Tranche-1-Optionen können erstmalig nach Ablauf des 30. Juni 2025 und Tranche-2-Optionen können erstmalig nach Ablauf des
30. Juni 2027 ausgeübt werden. Optionen, die bis zum Ablauf des 30. Juni 2029 nicht ausgeübt wurden, verfallen ersatzlos.
Die Ausübung der Optionen ist jeweils nur innerhalb bestimmter, in den LTIP-2021-Bedingungen näher bestimmter Ausübungsfenster
von zwei Wochen möglich, die jeweils nach der Veröffentlichung der (vorläufigen) Geschäftszahlen für ein Geschäftsjahr, Halbjahr
oder ein Quartal liegen. Die Ausübung ist binnen bestimmter, im LTIP 2021 definierter geschlossener Zeiträume nicht möglich.
2.4.5 |
Das LTIP 2021 auf einen Blick
|
Die nachfolgende Tabelle zeigt die zeitliche Entwicklung der unterschiedlichen Ausübungszeiträume, unterteilt nach den beiden
im Berichtszeitraum bereits ausgegebenen Tranche-1-Optionen und Tranche-2-Optionen, sowie die jeweils hierauf anwendbaren
Erfolgsziele.
Darstellung der Zeitlichen und der Leistungsabhängigen Unverfallbarkeit
(Angaben je Vorstandsmitglied in Stück bzw. %)
Die nachfolgende Tabelle zeigt den maximalen Abrechnungsgesamtwert in Höhe von 240 Mio. EUR (bei vollständiger Erreichung
aller Erfolgsziele in Tranche 1 und Tranche 2) als Ausgangswert für die den Vorstandsmitgliedern insgesamt zugeteilten 5.106.384
Optionen (1.702.128 Optionen je Vorstandsmitglied), die auf die jeweilige Tranche entfallenden Erfolgsziele und deren Gewichtung
sowie die Berücksichtigung des Cap (wie nachstehend definiert).
Darstellung der Leistungsabhängigen Unverfallbarkeit
(Angaben in EUR bzw. Stück bzw. %)
Die Ausübung der nach den vorgenannten Bedingungen unverfallbar gewordenen Optionen ist nur zulässig, wenn der Aktienkurs
von ABOUT YOU – ermittelt nach Maßgabe des gewichteten Durchschnittskurses je ABOUT YOU Aktie im XETRA-Handel binnen eines
Zeitraums von drei Monaten vor dem betreffenden Ausübungsdatum – spätestens am 28. Februar 2027 sowie zusätzlich entweder
(i) zu Beginn des jeweiligen Ausübungsfensters oder (ii) an mindestens drei Handelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse
innerhalb eines vorherigen Ausübungsfensters 200% des Ausübungspreises, d. h. 47 EUR, erreicht („Ausübungsschwelle“).
2.4.7 |
Bedienung der Optionen
|
Bei Ausübung der Optionen ist dem jeweiligen Vorstandsmitglied von der Gesellschaft aus dem Bedingten Kapital 2021/I eine
Zahl von Aktien zu liefern, die dem Abrechnungswert der ausgeübten Optionen auf Grundlage des Aktienpreises bei Ausübung entspricht.
Der Abrechnungswert der ausgeübten Optionen entspricht dem Betrag, um den der Aktienpreis bei Ausübung den Ausübungspreis
übersteigt, beschränkt jedoch auf 200% des Ausübungspreises (d. h. 47 EUR je Option, „Cap“).
Lohnsteuern und etwaige sonstige gesetzliche Abgaben, die durch die Aktienausgabe ausgelöst werden, hat das Vorstandsmitglied
an die Gesellschaft zu leisten. Im Falle der Lieferung neuer Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021/I wird die Zahl der ausgegebenen
Aktien um den Betrag erhöht, der auf den geringsten Ausgabebetrag je Aktie entfällt; die Gesamtsumme der geringsten Ausgabebeträge
hat im Gegenzug das Vorstandsmitglied zu leisten.
Statt der Lieferung von neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021/I kann die Gesellschaft an das jeweilige Vorstandsmitglied
eine Barzahlung in Höhe des Abrechnungswerts pro Option (abzgl. Lohnsteuern und etwaiger sonstiger von ABOUT YOU einzubehaltender
gesetzlicher Abgaben) leisten oder ihre Verpflichtung zur Lieferung von Aktien mit vorhandenen eigenen Aktien bedienen.
Wenn entweder (i) das Amt als Vorstandsmitglied endet und das betreffende Vorstandsmitglied von seinen aktiven Aufgaben entbunden
wird oder (ii) der Dienstvertrag des betreffenden Vorstandsmitglieds endet (jeweils ohne sofortige Wiederbestellung als Vorstandsmitglied
oder ohne sofortige Verlängerung oder Erneuerung des Dienstvertrags), wird eine solche Beendigung als Leaver-Ereignis bezeichnet,
das in Abhängigkeit von dem zugrunde liegenden Beendigungsgrund in Good-Leaver- und Bad-Leaver-Fälle unterteilt wird.
Drei verschiedene Szenarien werden als Bad-Leaver-Fälle definiert:
Niederlegung des Vorstandsmandats bzw. die Kündigung des Vorstandsdienstvertrags durch das jeweilige Vorstandsmitglied ohne
wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB.
Kündigung des Vorstandsdienstvertrags bzw. die Abberufung des Vorstandsmitglieds durch die Gesellschaft – entweder aus wichtigem
Grund im Sinne des § 626 BGB oder wegen Verstoßes gegen wesentliche Pflichten aus dem Vorstandsdienstvertrag (mit Ausnahme
von Arbeitsunfähigkeit und Tod); der Widerruf der Vorstandsbestellung durch den Aufsichtsrat allein aufgrund Vertrauensentzugs
durch die Hauptversammlung im Sinne des § 84 Abs. 3 AktG (also ohne Hinzutreten weiterer Abberufungsgründe) stellt keinen
Bad-Leaver-Fall dar.
Verletzung eines gegenüber der Gesellschaft bestehenden nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch das Vorstandsmitglied.
Jeder Leaver-Fall, der kein Bad Leaver ist, gilt als Good Leaver. Als Good Leaver behält das jeweilige Vorstandsmitglied alle
Optionen, die zum Zeitpunkt des Leaver-Falls bereits in zeitlicher Hinsicht nach näherer Maßgabe der LTIP-2021-Bedingungen
unverfallbar geworden sind. In einem Bad-Leaver-Fall verfallen sämtliche Optionen, die im Zeitpunkt des Leaver-Falls noch
nicht ausgeübt worden sind, ohne dass eine Entschädigung geschuldet wäre.
2.4.9 |
Anpassungsmechanismen
|
Sollten außergewöhnliche Umstände auftreten, in denen der (mögliche) Erlös aus dem LTIP 2021 auf außergewöhnliche externe
Ereignisse oder Effekte zurückgeht und sich nicht angemessen durch die Geschäftsentwicklung von ABOUT YOU begründen lässt,
ist der Aufsichtsrat bei Ausübung der
Optionen nach pflichtgemäßem Ermessen berechtigt, den Abrechnungswert der Optionen anzupassen, um die Auswirkungen der außergewöhnlichen
Umstände zu begrenzen oder vollständig zu beseitigen.
Sollte sich die Anzahl der ABOUT YOU Aktien ohne Leistung weiterer Einlagen (z. B. durch einen Aktiensplit oder eine Kapitalerhöhung
aus Gesellschaftsmitteln) erhöhen oder ohne Ausschüttungen an die Aktionär*innen verringern (z. B. im Rahmen einer Kapitalherabsetzung
oder einer Aktienzusammenlegung), werden die Anzahl der Optionen, der Ausübungspreis, der Cap und die Ausübungsschwelle entsprechend
proportional angepasst. Der Aufsichtsrat kann zudem im Falle bestimmter Kapital- und Strukturmaßnahmen nachträgliche Anpassungen
des LTIP 2021 vornehmen, um zu verhindern, dass derartige Maßnahmen zu unangemessenen Auf- oder Abwertungen der Optionen führen.
2.4.10 |
Performance Claw Back
|
Sollte sich ein Jahresabschluss, der der Feststellung der Erreichung von Erfolgszielen zugrunde lag, im Nachhinein als unrichtig
herausstellen und von der Gesellschaft dergestalt korrigiert werden, dass die Anzahl der unverfallbaren Optionen niedriger
ausgefallen wäre, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen den Effekt aus der ursprünglich unzutreffenden Ermittlung
der Anzahl der unverfallbaren Optionen nachträglich korrigieren. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurde von dieser Regelung kein
Gebrauch gemacht.
Sonstige Möglichkeiten, variable Vergütungsbestandteile im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG zurückzufordern, sehen
die Vorstandsdienstverträge und das LTIP 2021 nicht vor.
2.4.11 |
Weitere Bedingungen
|
Sämtliche Steuern, Sozialversicherungsabgaben und sonstigen gesetzlichen Abgaben der Vorstandsmitglieder im Zusammenhang mit
dem LTIP 2021 sind von diesen selbst zu tragen.
2.4.12 |
Berechnungsbeispiele
|
Im Falle der vollständigen Erfüllung der Zeitlichen Unverfallbarkeit und des Erreichens sämtlicher Erfolgsziele für die Leistungsabhängige
Unverfallbarkeit, verbunden mit einer Entwicklung des Aktienkurses, die zur Erreichung des Caps führt, entspricht der Höchstwert
des von jedem einzelnen Vorstandsmitglied theoretisch ausübbaren maximalen Gesamtwerts der Optionen einem Gegenwert in Höhe
von 80 Mio. EUR (brutto).
Nachstehend sind verschiedene Berechnungsbeispiele für die Höhe der Gegenleistung im Falle einer nur teilweisen Erreichung
verschiedener Erfolgsziele dargestellt:
Berechnungsbeispiel 1 – durchschnittliche Entwicklung
(Angaben in Stück bzw. EUR)
|
Tranche 1
|
Tranche 2
|
|
Zielerreichungsgrad (in %)
|
Performance Vesting (Anzahl Optionen)
|
Zielerreichungsgrad (in %)
|
Performance Vesting (Anzahl Optionen)
|
Umsatz-CAGR |
91% |
539.235 |
88% |
343.148 |
Bereinigtes EBITDA |
95% |
285.948 |
103% |
204.2558 |
ESG-Parameter |
75% |
76.596 |
100% |
68.085 |
Zwischenergebnis
(# Optionen)
|
|
901.779
|
|
615.488
|
Aktienpreis bei Ausübung |
47 |
|
53 |
|
Abrechnungswert je Option |
23,5 |
|
29,5 |
|
Abrechnungswert Tranche
in EUR
|
|
21.191.807
|
|
18.156.996
|
Abrechnungswert insgesamt in EUR
|
|
|
|
39.348.803
|
8 Die Übererfüllung von Erfolgszielen hat keinen Einfluss auf die maximale Anzahl der auf das jeweilige Erfolgsziel entfallenden
Optionen.
Berechnungsbeispiel 2 – unterdurchschnittliche Entwicklung
(Angaben in Stück bzw. EUR)
|
Tranche 1
|
Tranche 2
|
|
Zielerreichungsgrad (in %)
|
Performance Vesting (Anzahl Optionen)
|
Zielerreichungsgrad (in %)
|
Performance Vesting (Anzahl Optionen)
|
Umsatz-CAGR |
87% |
506.574 |
98% |
397.602 |
Bereinigtes EBITDA |
92% |
273.693 |
83% |
09 |
ESG-Parameter |
50% |
51.064 |
50% |
34.043 |
Zwischenergebnis
(# Optionen)
|
|
831.331
|
|
431.645
|
Aktienpreis bei Ausübung |
37
|
|
55
|
|
Abrechnungswert je Option |
010 |
|
31,5 |
|
Abrechnungswert Tranche
in EUR
|
|
0
|
|
13.596.818
|
Abrechnungswert insgesamt
in EUR
|
|
|
|
13.596.818
|
9 Wird ein Erfolgsziel nicht zumindest zu 85% erreicht, verfallen die hierauf entfallenden Optionen ersatzlos.
10 Wird die Ausübungsschwelle nicht erreicht, verfallen die hierauf entfallenden Optionen ersatzlos.
Berechnungsbeispiel 3 – überdurchschnittliche Entwicklung
(Angaben in Stück bzw. EUR)
|
Tranche 1
|
Tranche 2
|
|
Zielerreichungsgrad (in %)
|
Performance Vesting (Anzahl Optionen)
|
Zielerreichungsgrad (in %)
|
Performance Vesting (Anzahl Optionen)
|
Umsatz-CAGR |
110% |
612.76711 |
115% |
408.509 |
Bereinigtes EBITDA |
98% |
298.204 |
102% |
204.25512 |
ESG-Parameter |
100% |
102.128 |
75% |
51.064 |
Zwischenergebnis
(# Optionen)
|
|
1.013.099
|
|
663.828
|
Aktienpreis bei Ausübung |
63,0 |
|
70,0 |
|
Abrechnungswert je Option |
39,5 |
|
46,5 |
|
Abrechnungswert Tranche
in EUR
|
|
40.017.511
|
|
30.868.102
|
Abrechnungswert insgesamt in
EUR
|
|
|
|
70.885.613
|
11 Die Übererfüllung von Erfolgszielen hat keinen Einfluss auf die maximale Anzahl der auf das jeweilige Erfolgsziel entfallenden
Optionen.
12 Die Übererfüllung von Erfolgszielen hat keinen Einfluss auf die maximale Anzahl der auf das jeweilige Erfolgsziel entfallenden
Optionen.
2.5 |
Förderung der langfristigen Entwicklung und Anwendung der Erfolgsziele
|
Die Bisherige Vergütungspraxis für die Vorstandsmitglieder ist durch die starke Gewichtung der variablen Vergütung in Übereinstimmung
mit den Anforderungen des AktG und den Empfehlungen des DCGK auf eine langfristige Entwicklung der Gruppe ausgerichtet. Die
Ausgestaltung des LTIP 2021 fördert die strategischen Zielsetzungen von ABOUT YOU sowie ein nachhaltiges und profitables Wachstum.
Durch die Anknüpfung an die Leistungsindikatoren wie Umsatz-CAGR und des kumulierten Bereinigten EBITDA, die Festlegung einer
kursorientierten Ausübungsschwelle und die Einbeziehung von ESG-Erfolgszielen stellt das LTIP 2021 sicher, dass die variable
Vorstandsvergütung auf Grundlage einer umfassenden Beurteilung der Gesamtentwicklung der Gruppe unter Einbeziehung der Aktionärsinteressen
und Interessen der sonstigen Stakeholder von ABOUT YOU bemessen wird.
Die Verknüpfung der variablen Vorstandsvergütung mit dem Umsatz-CAGR unterstreicht die langfristigen Wachstumsziele der Gruppe
als einer der am schnellsten wachsenden Online-Fashion-Stores Europas. Durch die zusätzliche Anknüpfung an das kumulierte
Bereinigte EBITDA wird zudem ein Anreiz für ein langfristig profitables Wachstum geschaffen. Darüber hinaus wird durch die
Maßgeblichkeit von
ESG-Erfolgszielen ein umweltfreundliches, integratives und nachhaltiges Geschäftsmodell gefördert. Da sich die variable Vergütung
auch an der Aktienkursentwicklung orientiert, wird im Interesse der Aktionär*innen ein Anreiz für eine nachhaltige und kapitalmarktgerechte
Unternehmensentwicklung gesetzt.
Insgesamt basiert das Vergütungsmodell bewusst auf einem erfolgsabhängigen Chancen-Risiko-Profil im Sinne eines „Pay for Performance“-Ansatzes,
der die Höhe der variablen Vorstandsvergütung an die Erreichung ambitionierter, vom Aufsichtsrat festgelegter Leistungsindikatoren
koppelt. Die Gegenwärtigen Mittelfristigen Erfolgsziele, die für die Erfolgsziele Umsatz-CAGR und kumuliertes Bereinigtes
EBITDA-Wachstum relevant sind, gehen von einem Umsatz-CAGR von rund 410% über sechs Jahre und einer Steigerung von einem negativen
Bereinigten EBITDA im Geschäftsjahr 2020/2021 auf ein positives Bereinigtes EBITDA im Geschäftsjahr 2026/2027 von 477 Mio.
EUR und damit von einer außerordentlich guten Geschäftsentwicklung aus, die eine entsprechend hohe Vergütung rechtfertigen
würde. Vor diesem Hintergrund bietet das Vergütungsmodell jedem Vorstandsmitglied die Möglichkeit, über einen Zeitraum von
sechs Jahren eine signifikante variable Vergütung zu erhalten, sofern die dargestellten Erfolgs- und Aktienkursziele vollständig
erreicht werden. Falls hingegen keines der im LTIP 2021 bestimmten Erfolgsziele zu mindestens 85% erreicht wird oder der Aktienkurs
nicht die Ausübungsschwelle von 47 EUR erreicht, erhält jedes Vorstandsmitglied nur das (unter dem Marktdurchschnitt liegende)
Grundgehalt.
Das LTIP 2021 belohnt die bei Erreichung der ambitionierten Ziele belegte Fähigkeit des Vorstands, in dem sehr kompetitiven
Online-Modemarkt disruptive Entwicklungen, Branchentrends und Kundenpräferenzen zu antizipieren und rechtzeitig darauf zu
reagieren, insbesondere auch im Hinblick auf die stetig wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit, Diversity und sozialer Verantwortung
in der Modebranche. Durch das Cap wird die Angemessenheit der Vorstandsvergütung auch bei einer außergewöhnlichen Geschäftsentwicklung
sichergestellt, ohne dabei die Anreizwirkung der Optionen unangemessen zu beschränken.
Insgesamt führt der wesentliche Fokus der Vergütung auf langfristige Anreize dazu, dass das Interesse der Vorstandsmitglieder
mit dem der Aktionär*innen und sonstigen Stakeholdern an einer nachhaltig erfolgreichen Entwicklung der Gruppe in Einklang
gebracht wird.
Die Erfolgsziele waren nach der Funktionsweise des LTIP 2021 bislang noch nicht anzuwenden.
2.6 |
Weitere Angaben nach § 162 Abs. 2 Nr. 1-4 AktG
|
Keinem Vorstandsmitglied sind von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstand Leistungen zugesagt oder gewährt
worden.
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge des Widerrufs der Vorstandsbestellung aus wichtigem
Grund im Sinne des § 84 AktG erhält das jeweilige Vorstandsmitglied eine Abfindung, die einem zeitanteilig auf einen Zeitraum
von 24 Monaten, höchstens jedoch auf die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags entfallenden Betrag in Höhe der Grundvergütung
entspricht. Im Falle der Kündigung des Vorstandsdienstvertrags durch die Gesellschaft (vertreten durch den Aufsichtsrat) aus
wichtigem Grund nach § 626 BGB erhält das Vorstandsmitglied keine Abfindung. Die Gesellschaft hat mit jedem Vorstandsmitglied
ein vertragliches und nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vorstandsdienstvertrags
vereinbart. Während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots erhält das Vorstandsmitglied eine monatliche Karenzentschädigung
in Höhe der Hälfte der von dem jeweiligen Vorstandsmitglied zuletzt bezogenen monatlichen Grundvergütung. Etwaige Abfindungszahlungen
sowie Beträge gemäß § 74c HGB sind auf die Karenzentschädigung anzurechnen.
Es gibt keine früheren Vorstandsmitglieder, denen Leistungen zugesagt oder gewährt hätten werden können.
2.7 |
Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023/2024
|
2.7.1 |
Entwicklung des LTIP 2021 im Geschäftsjahr 2023/2024
|
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Bestands der den Vorstandsmitgliedern zugeteilten Optionen im Geschäftsjahr
2023/2024:
Entwicklung der Optionen unter dem LTIP 2021 im Geschäftsjahr 2023/2024
(Angaben in Stück)
|
Zugeteilt im Geschäftsjahr 2023/2024
|
Zugeteilt im Geschäftsjahr 2021/2022
|
Zeitliche 13Unverfallbarkeit (insgesamt)13
|
Ausgeübt
|
Verfallen
|
Bestand am Ende des Geschäftsjahres 2023/2024
|
Tarek Müller
|
0 |
1.702.128 |
714.895 |
– |
– |
1.702.128 |
Sebastian Betz
|
0 |
1.702.128 |
714.895 |
– |
– |
1.702.128 |
Hannes Wiese
|
0 |
1.702.128 |
714.895 |
– |
– |
1.702.128 |
Gesamt
|
0 |
5.106.384
|
2.144.685
|
– |
– |
5.106.384
|
13 Stückzahl der unter dem LTIP 2021 insgesamt bis Ende des Geschäftsjahres 2023/2024 zeitlich unverfallbar gewordenen Optionen
je Vorstandsmitglied. Nach Ablauf der Wartezeit für die Tranche-1-Optionen erfolgt eine Bewertung der Zielerreichung anhand
der Gegenwärtigen oder Zukünftigen Mittelfristigen Erfolgsziele. Werden die jeweiligen Erfolgsziele zu weniger als 85% erreicht,
so verfallen die betroffenen Optionen ersatzlos.
2.7.2 |
Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023/2024
|
Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG sind alle festen und variablen Vergütungsbestandteile anzugeben, die einzelnen Vorstandsmitgliedern
im Geschäftsjahr 2023/2024 gewährt und geschuldet wurden. Die gewährte Vergütung umfasst eine Vergütung, die dem Vorstandsmitglied
im Geschäftsjahr 2023/2024 tatsächlich zugeflossen ist, und die geschuldete Vergütung umfasst die Vergütung, die im Geschäftsjahr
2023/2024 fällig, aber noch nicht erfüllt worden ist. Die nachfolgende Tabelle zeigt die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr
2023/2024 gewährte und geschuldete Vergütung:
Gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstandsmitglieder gemäß § 162 AktG
(Beträge in TEUR bzw. in % der Gesamtvergütung)
|
|
Festvergütung
|
Variable Vergütung
|
Gesamtvergütung
|
|
|
Grundvergütung |
Nebenleistung |
Zwischensumme |
Gewährte Optionen (LTIP 2021) |
|
Tarek Müller (Co-CEO)
|
2023/2024 |
in TEUR |
270 |
5.8 |
275.8 |
0 |
276 |
in % |
97.9 |
2.1 |
100 |
0 |
100 |
2022/2023 |
in TEUR |
270 |
8 |
278 |
0 |
278 |
in % |
97.1 |
2.9 |
100 |
0 |
100 |
Sebastian Betz (Co-CEO)
|
2023/2024 |
in TEUR |
270 |
5.9 |
275.9 |
0 |
276 |
in % |
97.9 |
2.1 |
100 |
0 |
100 |
2022/2023 |
in TEUR |
270 |
7 |
277 |
0 |
277 |
in % |
97.5 |
2.5 |
100 |
0 |
100 |
Hannes Wiese (Co-CEO)
|
2023/2024 |
in TEUR |
270 |
6 |
276 |
0 |
276 |
in % |
97.8 |
2.2 |
100 |
0 |
100 |
2022/2023 |
in TEUR |
270 |
12 |
282 |
0 |
282 |
in % |
95.7 |
4.3 |
100 |
0 |
100 |
Da die variable Vergütung durch Zuteilung von Optionen erfolgt, wurden im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/2022
in Einklang mit der Gesetzesbegründung des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/828 des Europäischen Parlaments und
des Rates (ARUG II) nicht nur die ausübbaren, aber noch nicht ausgeübten Optionen angegeben, sondern sämtliche im Geschäftsjahr
2021/2022 unter dem LTIP 2021 zugeteilten Optionen, da für diese eine rechtliche Leistungspflicht während des Geschäftsjahres
2021/2022 begründet wurde und diese somit als gewährt anzusehen waren. Sämtlichen Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr
2021/2022 jeweils 1.702.128 Optionen zugeteilt, die mit einem Grant Date Fair Value entsprechend den Regelungen des IFRS 2
von je 4,377389 EUR je Option bewertet wurden. Sowohl im Geschäftsjahr 2022/2023 als auch im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden
den Vorstandsmitgliedern keine Optionen zugeteilt, weshalb die variable Vergütung insoweit mit null anzusetzen ist.
Die Bisherige Vergütungspraxis entsprach im Geschäftsjahr 2023/2024 den Bestimmungen der Vorstandsdienstverträge. Eine absolute
Maximalvergütung ist in den Vorstandsdienstverträgen derzeit nicht vorgesehen, die Höchstbeträge für die Nebenleistungen in
Höhe von 80.000 EUR wurden nicht überschritten.
Angaben über die Erreichung des im LTIP 2021 beschriebenen Cap werden gemacht, wenn Optionen ausgeübt wurden.
3. VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER
Gemäß § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung
für die Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen. Ein solcher Beschluss wurde am 23. August 2022 von der Hauptversammlung gefasst.
Dabei wurde das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder mit einer Mehrheit von 99,59% der abgegebenen Stimmen beschlossen
und gebilligt.
3.1 System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Entsprechend dem Vergütungssystem für Aufsichtsratsmitglieder und der Anregung des DCGK erhalten die Aufsichtsratsmitglieder
von ABOUT YOU eine reine Festvergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. dessen
Ausschüssen abhängt. Variable Vergütungskomponenten oder Sitzungsgelder werden nicht gewährt. Es bestehen auch keine vergütungsbezogenen
Vereinbarungen zwischen ABOUT YOU und den Aufsichtsratsmitgliedern, die über die Bestimmungen der Satzung hinausgehen.
Die derzeit gültige Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat ist in § 15 der Satzung geregelt. Die Aufsichtsratsmitglieder
erhalten jeweils eine feste jährliche Grundvergütung von 70.000 EUR. Für den Aufsichtsratsvorsitzenden beträgt die feste Grundvergütung
140.000 EUR und für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden 100.000 EUR.
Für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss erhalten die betreffenden Mitglieder jeweils eine zusätzliche jährliche feste Vergütung
in Höhe von 10.000 EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält zusätzlich zu der nach vorstehendem Satz zahlbaren Vergütung eine
jährliche feste Vergütung in Höhe von 15.000 EUR, d. h. insgesamt 25.000 EUR. Für den Prüfungsausschussvorsitzenden beträgt
diese zusätzliche feste Vergütung 40.000 EUR, d. h. insgesamt 50.000 EUR. Aufsichtsratsmitglieder, die nicht während des gesamten
Geschäftsjahres tätig waren, erhalten eine Vergütung pro rata anteilig der geleisteten Dienstzeit in dem Geschäftsjahr, wobei
angefangene Monate komplett vergütet werden.
Die Obergrenze für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus der Summe der Festvergütung, deren Höhe im Einzelnen
von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. in dessen Ausschüssen abhängt.
ABOUT YOU erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern zudem die ihnen bei der Ausübung des Aufsichtsratsmandats vernünftigerweise
entstehenden Auslagen sowie die etwa auf ihre Festvergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer. Außerdem werden die
Mitglieder des Aufsichtsrats in eine von ABOUT YOU unterhaltene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung)
zur Absicherung gegen Risiken aus deren organschaftlicher Tätigkeit für ABOUT YOU einbezogen, deren Prämie ABOUT YOU zahlt.
Für Aufsichtsratsmitglieder sehen die Versicherungsbedingungen keinen Selbstbehalt vor.
3.2 Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023/2024
Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung ist die Vergütung des Aufsichtsrats jeweils nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zahlbar.
Nach dem hier gewählten Begriffsverständnis umfasst die gewährte Vergütung eine Vergütung, die dem Aufsichtsratsmitglied im
Geschäftsjahr 2023/2024 tatsächlich zugeflossen ist, und die geschuldete Vergütung umfasst die Vergütung, die im Geschäftsjahr
2023/2024 fällig, aber noch nicht erfüllt worden ist. Nach diesem Begriffsverständnis der gewährten und geschuldeten Vergütung
ist dem Aufsichtsrat die Festvergütung für das Geschäftsjahr 2023/2024 weder zugeflossen noch war diese – mangels Fälligkeit
vor Ende des Geschäftsjahres – geschuldet. Aus Transparenzgründen wird diese erdiente, aber noch nicht fällige und damit nicht
geschuldete Vergütung gleichwohl nachfolgend als erdiente Vergütung dargestellt. Im Übrigen enthält die Tabelle die für das
Geschäftsjahr 2022/2023 gezahlte Vergütung, da diese erst im Geschäftsjahr 2023/2024 gewährt und geschuldet war.
Für die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder ergab sich mithin die nachfolgend dargestellte Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz
1 AktG für das Geschäftsjahr 2023/2024:
Gewährte und geschuldete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 162 AktG
(Beträge in TEUR bzw. in % der Gesamtvergütung)
|
Zeit imAufsichtsrat
|
|
Festvergütung
|
Gesamtvergütung
|
Erdiente Gesamtvergütung im GJ 2023/2024
|
|
|
|
Grundvergütung |
Zusatzvergütung Ausschussarbeit |
|
|
Sebastian Klauke14
|
Seit 11. März 2021 |
in TEUR |
140 |
14,6 |
154,6 |
155 |
in % |
91 |
9 |
100 |
100 |
Niels
Jacobsen15
|
Seit 11. März 2021 |
in TEUR |
100 |
8,3 |
108,3 |
108 |
in % |
92 |
8 |
100 |
100 |
Petra
Scharner-Wolff16
|
Seit 11. März 2021 |
in TEUR |
70 |
10 |
80 |
80 |
in % |
88 |
12 |
100 |
100 |
Christina Johansson17
|
Seit 8. Juni 2021 |
in TEUR |
70 |
50 |
120 |
120 |
in % |
58 |
42 |
100 |
100 |
Christian Leybold18
|
Seit 8. Juni 2021 |
in TEUR |
70 |
10 |
80 |
80 |
in % |
88 |
12 |
100 |
100 |
André Schwämmlein
|
Seit 8. Juni 2021 |
in TEUR |
70 |
0 |
70 |
70 |
in % |
100 |
– |
100 |
100 |
Für das Geschäftsjahr 2023/2024 wurden überdies Reisekosten und Auslagen in Höhe von 8.119,57 EUR erstattet (Vorjahr: 8.204,89
EUR). Die im Geschäftsjahr 2023/2024 gewährte und geschuldete Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat beträgt 612.916,67 EUR.
Früheren Aufsichtsratsmitgliedern wurden weder Leistungen zugesagt noch gewährt oder geschuldet.
14 Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Präsidial- und Nominierungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses.
Kaufmännisch gerundete) Vergütung für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum Ablauf des 28. Februar 2023; inkl. etwaiger Zusatzvergütung
für Ausschussarbeit sowie Berücksichtigung der von der Hauptversammlung am 23. August 2022 beschlossenen und mit Eintragung
vom 21. September 2022 wirksam gewordenen Satzungsänderung in § 15.3 (ab Oktober 2022).
15 Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des Präsidial- und Nominierungsausschusses.
Kaufmännisch gerundete) Vergütung für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum Ablauf des 28. Februar 2023; inkl. etwaiger Zusatzvergütung
für Ausschussarbeit sowie Berücksichtigung der von der Hauptversammlung am 23. August 2022 beschlossenen und mit Eintragung
vom 21. September 2022 wirksam gewordenen Satzungsänderung in § 15.3 (ab Oktober 2022).
16 Mitglied des Prüfungsausschusses.
17 Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
18 Mitglied des Präsidial- und Nominierungsausschusses.
4. VERGLEICHENDE DARSTELLUNG: ANGABEN ZUR
ENTWICKLUNG DER VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG IM VERHÄLTNIS ZUR VERGÜTUNG DER ÜBRIGEN BELEGSCHAFT UND ZUR ERTRAGSENTWICKLUNG
VON ABOUT YOU
Die nachfolgende Übersicht stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Entwicklung der gewährten und geschuldeten Vergütung
der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer*innen
der Gruppe im Vergleich zur Ertragsentwicklung der Gruppe dar.
Im Einklang mit den geltenden Übergangsvorschriften gemäß § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG werden bezüglich der Vergütung der Arbeitnehmer*innen
die Kennzahlen des Berichtszeitraums ab dem Geschäftsjahr 2020/2021 dargestellt. Die Darstellung der jährlichen Veränderungen
wird in den kommenden Berichtsjahren weiter aufgebaut und im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025/2026 erstmalig über
den vollen Fünf-Jahres-Zeitraum gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG erfolgen.
Für die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer*innen wird die Vergütung der Arbeitnehmer*innen von ABOUT YOU, der ABOUT
YOU SE & Co. KG sowie der SCAYLE Payments19 in Relation zur Anzahl der Arbeitnehmer*innen auf Vollzeitäquivalenzbasis (FTE) in Bezug genommen. Für die Entwicklung der
durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung wird jeweils die regelmäßige Festvergütung im Geschäftsjahr berücksichtigt. Den Arbeitnehmer*innen
gewährte variable Vergütungskomponenten werden insoweit berücksichtigt, wie sie im Berichtszeitraum entsprechend der Definition
der gewährten und geschuldeten Vergütung zugeflossen sind.
Die Ertragsentwicklung wird anhand des Jahresergebnisses von ABOUT YOU nach HGB sowie anhand des kumulierten bereinigten EBITDA
und das unverwässerte bzw. verwässerte Ergebnis je Aktie von ABOUT YOU wird jeweils gemäß IFRS dargestellt:
19 Die Vergleichsgruppe umfasst neben ABOUT YOU diejenigen Tochtergesellschaften, deren Geschäftsmodell dem Kerngeschäft der
Gruppe entspricht: Die SCAYLE Payment hat ihr operatives Geschäft im Berichtszeitraum noch nicht aufgenommen und firmiert
daher noch unter HH22-H385 GmbH und hatte im Berichtszeitraum zeitweise fünf Mitarbeiter.
|
Organzugehörigkeit
|
2023/2024
in TEUR
|
2022/2023
in TEUR
|
2021/2022
in TEUR
|
2020/2021
in TEUR
|
Veränderung 2021/2022 gegenüber 2020/2021
in %
|
Veränderung 2022/2023 gegenüber 2021/2022
in %
|
Veränderung 2023/2024 gegenüber 2022/2023
in %
|
Vorstandsmitglied20
|
Tarek Müller |
Seit 11. März 202121 |
276 |
278 |
7.727 |
276 |
2.699,6 |
(96,4) |
(0,7) |
Sebastian Betz |
Seit 11. März 202122 |
276 |
277 |
7.727 |
276 |
2.699,6 |
(96,4) |
(0,4) |
Hannes Wiese |
Seit 11. März 202123 |
276 |
282 |
7.727 |
276 |
2.699,6 |
(96,4) |
(2,1) |
Aufsichtsratsmitglied
24
|
Sebastian Klauke |
Seit 11. März 2021 |
155 |
155 |
105 |
– |
100,0 |
47,6 |
0,0 |
Niels Jacobsen |
Seit 11. März 2021 |
108 |
108 |
75 |
– |
100,0 |
44,0 |
0,0 |
Petra Scharner-Wolff |
Seit 11. März 2021 |
80 |
80 |
58 |
– |
100,0 |
37,2 |
0,0 |
Christina Johansson |
Seit 8. Juni 2021 |
120 |
120 |
90 |
– |
100,0 |
33,3 |
0,0 |
Christian Leybold |
Seit 8. Juni 2021 |
80 |
80 |
60 |
– |
100,0 |
33,3 |
0,0 |
André Schwämmlein |
Seit 8. Juni 2021 |
70 |
70 |
53 |
– |
100,0 |
33,3 |
0,0 |
Mitarbeiter*innen
|
Durchschnitt (in TEUR)25 |
|
74,1 |
74,126 |
53,3 |
52,1 |
2,3 |
39,0 |
0,0 |
Ertragsentwicklung
|
Jahresergebnis von ABOUT YOU nach HGB(in MEUR) |
|
(696,9) |
(1,5) |
(43,1) |
(5,3) |
713,2 |
(96,5) |
(56,5) |
Bereinigtes EBITDA der Gruppe(in MEUR) |
|
3,2 |
(137,0) |
(66,9) |
(35,5) |
88,5 |
104,8 |
(102,3) |
Unverwässertes Ergebnis der Gruppe je Aktie (in EUR) |
|
(0,65) |
(1,34) |
(0,77) |
(0,42) |
83,3 |
74,0 |
(51,5) |
Verwässertes Ergebnis der Gruppe je Aktie (in EUR) |
|
(0,65) |
(1,34) |
(0,77) |
(0,42) |
83,3 |
74,0 |
(51,5) |
20 Die Darstellung der Vorstandsvergütung beinhaltet den vollen Zuteilungswert der Optionen zum Grant Date Fair Value gemäß
IFRS 2 bzgl. zugeteilter 1.702.128 Optionen je Vorstandsmitglied.
21 Zuvor Geschäftsführer bei der ABOUT YOU Holding GmbH.
22 Zuvor Geschäftsführer bei der ABOUT YOU Holding GmbH.
23 Zuvor Geschäftsführer bei der ABOUT YOU Holding GmbH.
24 Die Darstellung der Aufsichtsratsvergütung beinhaltet die für das jeweils angegebene Geschäftsjahr erdiente Vergütung, die
erst mit Ende des angegebenen Geschäftsjahres fällig und damit ausgezahlt wurde.
25 Durchschnittliches Bruttojahresgehalt (inkl. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) aller festangestellten Mitarbeiter*innen
von ABOUT YOU, der ABOUT YOU SE & Co. KG und der SCAYLE Payments auf Vollzeitäquivalenzbasis. Variable Vergütungsanteile,
die noch nicht zugeflossen sind, werden nicht dargestellt.
26 Die Abweichung der durchschnittlichen Vergütung im Vergleich zum Vorjahr ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass im
Geschäftsjahr 2022/2023 erstmals im Rahmen von verschiedenen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen die Ausübung virtueller Aktienoptionen
möglich war und dementsprechend Aktien an Mitarbeiter*innen gewährt wurden. Die dargestellten Werte beinhalten alle Zahlungen,
die sich aus der Ausübung von virtuellen Aktienoptionen und der Gewährung von Aktien ergeben.
5. PRÜFUNGSVERMERK DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS
An die ABOUT YOU Holding SE, Hamburg
Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts
Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der ABOUT YOU Holding SE, Hamburg,
für das Geschäftsjahr vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der ABOUT YOU Holding SE sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und
der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten
oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen
Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter
– falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen
Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant
ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen
zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden,
der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung
sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zu dienen.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen
des § 162 AktG.
Sonstiger Sachverhalt – Formelle Prüfung des Vergütungsberichts
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte
formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes
Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Hinweis zur Haftungsbeschränkung
Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die ABOUT YOU Holding SE erbracht haben, lagen die
Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017
zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger,
die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio. für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der
AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
Hamburg, den 2. Mai 2024
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Schmidt
Wirtschaftsprüfer
|
Rienecker
Wirtschaftsprüferin
|
|
|