Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft
Pforzheim
ISIN DE0005038509 // WKN 503850
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 28. Juli 2021, 10.00 Uhr (MESZ), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) ein.
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (‘COVID-19-Gesetz‘), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2264) sowie durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. Dezember
2020 (BGBl. I S. 3328) geändert und dessen Geltung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde, ermöglicht ordentliche Hauptversammlungen
auch des Jahres 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung).
Angesichts der weiterhin andauernden COVID-19-Pandemie und des Ziels, der weiteren Ausbreitung von COVID-19 entgegenzuwirken
sowie Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft
zu vermeiden, hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen
Hauptversammlung auch in diesem Jahr Gebrauch zu machen. Die Hauptversammlung wird somit als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
abgehalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Kanzlerstraße 17, 75175 Pforzheim.
Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben und Hinweisen,
die im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts des Vorstands mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 7. April 2021 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Es bedarf zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keiner Beschlussfassung der Hauptversammlung. Die vorstehend bezeichneten
Dokumente sind ab dem Tag der Einberufung dieser virtuellen Hauptversammlung unter der folgenden Internetadresse zugänglich
und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein:
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 34.354.039,67 EUR wie folgt
zu verwenden:
1. |
Ausschüttung einer Dividende von 2,00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie
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2. |
zuzüglich einer Sonderausschüttung von 5,00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie
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Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung 120 eigene Aktien. Von der Gesellschaft
gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b des Aktiengesetzes (nachfolgend auch ‘AktG‘) nicht dividendenberechtigt. Die Anzahl dividendenberechtigter Aktien entspricht insgesamt 4.787.268.
Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz
2 des AktG), mithin am 2. August 2021.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz
und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei Mitglieder
durch die Arbeitnehmer gewählt werden.
Herr Stephan Csoma, von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied des Aufsichtsrats, hat sein Amt zum 28. Februar 2021 niedergelegt.
Daher soll die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes durch die Hauptversammlung erfolgen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Denis Goffaux, wohnhaft in Brüssel / Belgien, Ingenieur und Mitglied im Management Board
der Umicore N.V. / S.A., Brüssel, für die noch verbleibende Amtsperiode des ausgeschiedenen Herrn Stephan Csoma, d. h. also
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat
zu wählen.
Herr Denis Goffaux ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, aber Mitglied im Board of Directors (nicht
geschäftsführend) der Umicore Japan KK, Tokyo / Japan.
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7. |
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt
Aktiengesellschaft mit Sitz in Pforzheim auf die Umicore International AG mit Sitz in Pforzheim als Hauptaktionärin gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher
Squeeze-out)
Gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz (nachfolgend auch ‘UmwG‘) und §§ 327a ff. AktG kann die Hauptversammlung einer übertragenden Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit einer Verschmelzung
auf eine übernehmende Aktiengesellschaft, der Aktien in Höhe von mindestens neun Zehnteln des Grundkapitals der übertragenden
Aktiengesellschaft unmittelbar gehören (Hauptaktionär), innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages
die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschließen (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).
Das Grundkapital der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft mit Sitz in Pforzheim, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 500092 (nachfolgend auch ‘Agosi‘) beträgt EUR 12.250.000 und ist eingeteilt in 4.787.388 auf den Inhaber lautende Stückaktien (nachfolgend auch ‘Agosi-Aktien‘). Der Umicore International AG mit Sitz in Pforzheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB
740361 gehören im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung unmittelbar 4.366.390 Agosi-Aktien. Die Agosi hält zu
diesem Zeitpunkt 120 eigene Aktien. Demnach hält die Umicore International AG rund 91,21 % des Grundkapitals der Agosi. Die
Umicore International AG ist damit Hauptaktionärin der Agosi im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG. Ihren Aktienbesitz von
mehr als 90 % des Grundkapitals der Agosi hat die Umicore International AG durch eine Depotbestätigung der Degussa Bank AG,
Frankfurt am Main, nachgewiesen.
Die Umicore International AG beabsichtigt, von der Möglichkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out Gebrauch zu machen.
Zu diesem Zweck hat die Umicore Société Anonyme / Naamloze Vennootschap, eine börsennotierte Gesellschaft belgischen Rechts
mit Sitz in Brüssel, Belgien, eingetragen in das Register der juristischen Personen (Registre des personnes morales / Rechtspersonenregister) des Unternehmensgerichts Brüssel unter Unternehmensnummer 0401.574.852, als die mittelbare Alleinaktionärin der Umicore
International AG mit Schreiben vom 2. Februar 2021 dem Vorstand der Agosi die Absicht mitgeteilt, dass sie eine Verschmelzung
der Agosi als übertragenden Rechtsträger auf die Umicore International AG als übernehmenden Rechtsträger anstrebt, in deren
Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Agosi gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen soll.
Am 9. Juni 2021 hat die Umicore International AG an die Agosi ein Verlangen im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §
327a Abs. 1 Satz 1 AktG gerichtet (nachfolgend auch ‘Übertragungsverlangen‘), dass die Hauptversammlung der Agosi innerhalb von drei Monaten nach Abschluss eines Verschmelzungsvertrags über die Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre der Agosi auf die Umicore International AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschließt.
Im Übertragungsverlangen hat die Umicore International AG der Agosi des Weiteren mitgeteilt, dass sie die angemessene Barabfindung,
die den Minderheitsaktionären als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien auf die Umicore International AG zu gewähren
ist, auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, vom
9. Juni 2021 ermittelt und am selben Tag auf EUR 127,91 je Agosi-Aktie festgelegt hat.
Die Umicore International AG hat dem Vorstand der Agosi außerdem ebenfalls am 9. Juni 2021 und damit vor Einberufung dieser
Hauptversammlung eine Erklärung der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, übermittelt, in der diese unbedingt und unwiderruflich
die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Umicore International AG übernimmt, den Minderheitsaktionären nach
Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung in
Höhe von EUR 127,91 je auf die Umicore International AG übertragener Agosi-Aktie zu zahlen. Die Barabfindung ist nach § 62
Absatz 5 Satz 8 UmwG in Verbindung mit § 327b Absatz 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses
in das Handelsregister an mit einem jährlichen Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß
§ 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (‘BGB‘) zu verzinsen.
Die Agosi und die Umicore International AG haben am 14. Juni 2021 einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag (Urkundenrolle
UR O 1625/2021 des Notars Wulf Oppelt mit Amtssitz in Pforzheim) geschlossen, mit dem die Agosi als übertragender Rechtsträger
ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die
Umicore International AG als übernehmender Rechtsträger überträgt. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe nach § 62
Absatz 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Agosi auf die Umicore International AG die Minderheitsaktionäre
der Agosi ausgeschlossen werden. Die Wirksamkeit des Verschmelzungsvertrags steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass
der Beschluss der Hauptversammlung der Agosi nach § 62 Absatz 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre der Agosi auf die Umicore International AG als Hauptaktionärin mit dem Vermerk nach §
62 Absatz 5 Satz 7 UmwG, dass dieser Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister
am Sitz der Umicore International AG wirksam wird, eingetragen wird. Die Verschmelzung ist als Konzernverschmelzung ohne Gegenleistung
vorgesehen.
Die Umicore International AG hat der Hauptversammlung der Agosi einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen
für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet
werden.
Der vom Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 10. März 2021 (Aktenzeichen: 24 O 13/21), berichtigt durch Beschluss vom 19.
März 2021, auf Antrag der Umicore International AG als Hauptaktionärin ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer, die
Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart (nachfolgend auch ‘Ebner Stolz‘), hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt. Ebner Stolz hat zudem vorsorglich gemäß §§ 60, 12 UmwG einen Prüfungsbericht
über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Umicore International AG als übernehmender Gesellschaft und der Agosi
als übertragender Gesellschaft erstattet.
Nach § 62 Absatz 5 Satz 7 UmwG ist die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der Agosi
mit dem Vermerk zu versehen, dass der Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register
des Sitzes der Umicore International AG wirksam wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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‘Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft
(Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz und §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der
Umicore International AG mit Sitz in Pforzheim (Hauptaktionärin) zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR
127,91 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin
übertragen.’
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Ab dem Tag der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung sowie auch während der virtuellen Hauptversammlung sind gemäß §
62 Absatz 5 Satz 3, Absatz 3 Satz 1, 63 Absatz 1 UmwG sowie § 62 Absatz 5 Satz 5 und Satz 8 UmwG i. V. m. § 327c Absatz 3
AktG zusammen mit dieser Einberufung folgende Unterlagen im Internet unter
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich:
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der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
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die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre
2018, 2019 und 2020;
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der von der Umicore International AG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt
Aktiengesellschaft gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht über
die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt
Aktiengesellschaft auf die Umicore International AG sowie zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der festgelegten
Barabfindung vom 14. Juni 2021 einschließlich seiner Anlagen;
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die Gewährleistungserklärung der Deutsche Bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main, gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG, § 327b Absatz
3 AktG vom 8. Juni 2021;
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der gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327c Absatz 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht
Mannheim ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft auf die Umicore International
AG vom 14. Juni 2021;
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Verschmelzungsvertrag zwischen der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft
und der Umicore International AG als übernehmender Gesellschaft vom 14. Juni 2021;
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die Jahresabschlüsse der Umicore International AG, jeweils für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020;
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der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der Umicore International AG und der
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft vom 14. Juni 2021 einschließlich seiner Anlagen; und
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der nach § 60 i. V. m. § 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Mannheim ausgewählten und bestellten
sachverständigen Prüfers Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Allgemeine
Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft und der Umicore International AG als übernehmender
Gesellschaft vom 14. Juni 2021.
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Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten; Übertragung
in Bild und Ton
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit des COVID-19-Gesetzes Gebrauch zu machen
und die ordentliche Hauptversammlung am 28. Juli 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine Teilnahme im Sinne des
§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht vorgesehen.
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) können daher nicht physisch
an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung unter der
Internetadresse
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
über das passwortgeschützte HV-Online-Portal (nachfolgend ‘HV-Online-Portal‘) verfolgen. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation
eingeräumt. Schließlich können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt
haben, über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift
des Notars erklären.
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte ein HV-Ticket mit weiteren Informationen
zur Rechtsausübung zugeschickt. Das HV-Ticket enthält unter anderem die individuellen Zugangsdaten (HV-Ticket-Nummer und PIN),
mit denen die Aktionäre das unter der Internetadresse
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zugängliche passwortgeschützte HV-Online-Portal nutzen können.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes
führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre.
Wir bitten die Aktionäre im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung um besondere Beachtung der nachstehenden
Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten sowie zur Möglichkeit der Verfolgung
der Hauptversammlung in Bild und Ton.
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit
Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden. MESZ entspricht demnach UTC+2.
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
virtuellen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts,
nachweisen. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Für den Nachweis der
Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform (§ 126b BGB) durch den Letztintermediär erforderlich, der sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 7. Juli 2021 (0:00 Uhr – ‘Nachweisstichtag‘), zu beziehen hat. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse
(Anmeldestelle) bis spätestens zum Ablauf des 21. Juli 2021 (24:00 Uhr) zugehen:
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft c/o HV-Management GmbH Pirnaer Straße 8 68309 Mannheim Telefax: +49 (0) 621 718592-40 E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, und die Zuschaltung
zur Hauptversammlung über das HV-Online-Portal als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht
hat. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Ausübung von Aktionärsrechten, den Umfang des Stimmrechts und die Zuschaltung zur Hauptversammlung über das HV-Online-Portal
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben mithin keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten, den Umfang des Stimmrechts sowie zur
Zuschaltung zur Hauptversammlung über das HV-Online-Portal. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem Veräußerer der
Aktien bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären HV-Tickets für
die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das HV-Online-Portal zur Ausübung
der Aktionärsrechte hinsichtlich der virtuellen Hauptversammlung übermittelt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die
Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Details zum HV-Online-Portal
Ab dem 7. Juli 2021 (0:00) Uhr steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
das HV-Online-Portal zur Verfügung. Nutzen Sie dort bitte die Schaltfläche ‘HV-Online-Portal’, mit der Sie direkt zum Portal
gelangen. Über das HV-Online-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den
dafür vorgesehenen Verfahren die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl
ausüben und elektronisch Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, Fragen einreichen und
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einlegen, jeweils wie in den nachfolgenden Abschnitten näher beschrieben.
Um das HV-Online-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit den individuellen Zugangsdaten, die Sie mit Ihrem HV-Ticket
erhalten, einloggen.
Verfahren für die Stimmabgabe
a) Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der virtuellen Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben
lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG, § 14
Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Wir weisen darauf hin,
dass bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Instituten bzw. Unternehmen nach § 135 AktG in der Regel Besonderheiten
zu beachten sind, insbesondere ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung
muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die
einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere diesen gleichgestellte Personen, Vereinigungen,
Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über
etwaige Besonderheiten, insbesondere die Form der Vollmacht abzustimmen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können postalisch
oder per Telefax erfolgen, wobei diese Erklärung der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum 27. Juli 2021, 18:00
Uhr (Zeitpunkt des Eingangs), an folgende Anschrift oder per Telefax zugehen muss:
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft c/o HV-Management GmbH Pirnaer Straße 8 68309 Mannheim Telefax: +49 (0) 621 718592-40
Des Weiteren kann die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
elektronisch ab dem 7. Juli 2021 (0.00 Uhr) über das HV-Online-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung erfolgen. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber
der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Die Rechtsausübung durch
einen Bevollmächtigten sowie die Zuschaltung über das HV-Online-Portal setzen voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber
die mit dem HV-Ticket versandten individuellen Zugangsdaten erhält.
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des HV-Tickets benutzen, das sie nach
der Anmeldung erhalten. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Ferner stehen
Vollmachtsformulare auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen
vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben (siehe nachfolgend).
b) Stimmrechtsausübung durch den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur
Ausübung ihres Stimmrechts auf der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe oben unter ‘Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte,
insbesondere des Stimmrechts”). Die Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen der Textform
(§ 126b BGB). Soweit der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder Telefax an die vorstehend im Abschnitt
‘Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte’ genannte Anschrift bis zum 27. Juli 2021, 18.00 Uhr (Zeitpunkt des Eingangs),
oder elektronisch ab dem 7. Juli 2021 (0.00 Uhr) über das HV-Online-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung erteilt, geändert
oder widerrufen werden. Bitte benutzen Sie für die postalische Übersendung das entsprechende Formular auf der Rückseite Ihres
HV-Tickets. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den vom Aktionär
erteilten Weisungen auszuüben. Wird zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche
oder unklare Weisung erteilt, wird der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt
an der Abstimmung nicht teilnehmen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
c) Stimmrechtsausübung durch elektronische Briefwahl
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch eine elektronische Briefwahl ausüben. Auch im Fall der elektronischen Briefwahl
sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe oben unter ‘Voraussetzung für die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts”). Bevollmächtigte Intermediäre (z. B. Kreditinstitute),
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können
sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen.
Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation unter Nutzung des HV-Online-Portals abgegeben
werden. Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl kann bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
übermittelt, widerrufen oder geändert werden.
Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz wird form- und fristgerecht angemeldeten Aktionären ein Fragerecht im
Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand kann gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz vorgeben, dass
Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand der Agosi mit Zustimmung
des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Fragen von Aktionären, die sich form- und fristgerecht nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmung
zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, sind daher bis spätestens einen Tag vor der Versammlung,
d.h. bis spätestens 26. Juli 2021, 24:00 Uhr, im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal mittels der
dort verfügbaren Fragen-Maske einzureichen. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich.
Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können Fragen nicht mehr eingereicht werden. Wie der Vorstand Fragen beantwortet,
entscheidet er nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands sind nicht möglich.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz)
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1
AktG sowie Vorschläge zu Wahlen gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten:
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft – Vorstand – Kanzlerstraße 17 75175 Pforzheim oder per Telefax: +49 (0) 7231 68740 oder per E-Mail: investorrelations@agosi.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis zum
13. Juli 2021, 24:00 Uhr, unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten eingehen, werden unter den weiteren Voraussetzungen
der §§ 126, 127 AktG unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und
eventueller Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Versammlung
gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung
angemeldet ist (§ 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz). Dies gilt auch für Gegenanträge zu Tagesordnungspunkten, die aufgrund
von zulässigen und rechtzeitig gestellten Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit von Aktionären
gemäß § 122 Abs. 2 AktG auf die Tagesordnung gesetzt worden sind.
Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor
dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor
der Versammlung, also bis spätestens zum 3. Juli 2021, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft – Vorstand – Kanzlerstraße 17 75175 Pforzheim
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen
in gleicher Weise wie bei der Einberufung. Beschlussvorlagen, die einem zulässigen und rechtzeitig gestellten Tagesordnungsergänzungsverlangen
beiliegen, werden als in der Hauptversammlung gestellt behandelt.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
im HV-Online-Portal unter
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
mit den übersandten Zugangsdaten in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in
der Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars erklären, wenn
sie ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Eine anderweitige Form der Übermittlung
von Widersprüchen ist nicht möglich.
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft/Unterlagen
Auf der Internetseite der Gesellschaft sind unter
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
die zu veröffentlichenden Informationen zugänglich.
Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich sein.
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 28. Juli 2021 ab 10.00 Uhr live auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
im HV-Online-Portal in Bild und Ton verfolgen.
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten sich zur virtuellen Hauptversammlung anmelden, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen,
ihre Aktionärsrechte ausüben, das HV-Online-Portal nutzen oder sich zur Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im HV-Online-Portal
zuschalten, verarbeiten wir personenbezogene Daten über diese Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten (z.B. Name und Vorname,
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienzahl, Besitzart der Aktien und individuelle Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Online-Portals).
Dies geschieht, um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Zuschaltung zur und die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang
mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen.
Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft Kanzlerstraße 17 75175 Pforzheim E-Mail datenschutz@agosi.de
Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese Ihre personenbezogenen
Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung
und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und zu
Ihren Rechten nach der Datenschutz-Grundverordnung können auf unserer Internetseite unter
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
abgerufen oder über die oben genannten Kontaktdaten vom Verantwortlichen angefordert werden.
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Online-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten
benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Browser
und Lautsprecher oder Kopfhörer.
Für den Zugang zum HV-Online-Portal benötigen Sie Ihre individuellen Zugangsdaten, die Sie mit dem HV-Ticket erhalten. Mit
diesen Zugangsdaten können Sie sich im HV-Online-Portal auf der Anmeldeseite anmelden.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch unvorhergesehene technische Probleme während
der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich -, die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht)
bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.
Pforzheim, im Juni 2021
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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