Andreae-Noris Zahn Aktiengesellschaft
Andreae-Noris Zahn Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.02.2010 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Andreae-Noris Zahn Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 05.01.2010 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Andreae-Noris Zahn AG Frankfurt am Main Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 23. Februar 2010 - Wertpapierkennnummer 504 700 - - ISIN DE0005047005 - Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, wir laden Sie ein zu der am Dienstag, 23. Februar 2010, um 10:00 Uhr im Radisson Blu Hotel, Franklinstraße 65, 60486 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Andreae-Noris Zahn AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. August 2009, der Lageberichte der Andreae-Noris Zahn AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. September 2008 bis 31. August 2009 sowie des Berichts des Aufsichtsrats. Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter www.anzag.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres vom 1. September 2008 bis 31. August 2009. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Der sich unter Einbezug des Gewinnvortrages von 424.390,78 Euro ergebende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1. September 2008 bis 31. August 2009 in Höhe von 12.124.390,78 Euro wird wie folgt verwendet: a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,10 Euro je dividendenberechtigte Stückaktie 11.746.273,00 Euro b) Gewinnvortrag 378.117,78 Euro Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr vom 1. September 2008 bis 31. August 2009 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr vom 1. September 2008 bis 31. August 2009 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. September 2009 bis 31. August 2010. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Die PKF Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr vom 1. September 2009 bis 31. August 2010 gewählt.' Der Aufsichtsrat stützt seinen Beschlussvorschlag auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. Beschlussfassung über Satzungsänderungen betreffend die Hauptversammlung. Am 1. September 2009 ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) in Kraft getreten. Es beinhaltet u. a. Neuregelungen der Fristen, Termine und deren Berechnung, zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Form von Vollmachten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '§ 3 Bekanntmachungen und Informationen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Informationen an die Aktionäre der Gesellschaft und sonstige Inhaber von Wertpapieren, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden und zum Handel an einem organisierten Markt im Sinne von § 1 Abs. 5 WpHG zugelassen sind, können auch mittels elektronischer Medien, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.' § 16 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '§ 16 Einberufung Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Hauptversammlung ist mindestens mit der gesetzlichen Frist einzuberufen.' § 17 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '§ 17 Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die gemäß Absatz 2 rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung gemäß Absatz 3 nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) erfolgen; die Anmeldung kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, wenn dies in der Einberufung bestimmt wird. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen. Die weiteren Einzelheiten über die Anmeldung, den Nachweis der Teilnahmeberechtigung und die Ausstellung der Eintrittskarten sind in der Einberufung bekanntzumachen. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Erteilung und Widerruf der Vollmacht bedürfen ebenso wie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Gegenüber der Gesellschaft kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch per E-Mail erfolgen. § 135 AktG bleibt unberührt.' § 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '§ 18 Leitung der Hauptversammlung Leiter der Hauptversammlung ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder eine andere von diesem bestimmte Person. Ist weder der Aufsichtsratsvorsitzende noch eine von ihm als Versammlungsleiter bestimmte Person anwesend oder zur Versammlungsleitung bereit, so wird der Versammlungsleiter durch den Aufsichtsrat gewählt. Erfolgt im Falle des Satz 2 keine Wahl des Versammlungsleiters durch den Aufsichtsrat, wird dieser durch die Hauptversammlung unter Vorsitz des Aktionärs bzw. Aktionärsvertreters, der in der Hauptversammlung die meisten Aktien vertritt, gewählt. Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände und der Wortbeiträge sowie Art, Form und Reihenfolge der Abstimmungen. Der Versammlungsleiter kann das Frage- und Rederecht der an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre und Aktionärsvertreter zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder einzelne Rede- oder Fragebeiträge zu setzen.' Nach § 18 der Satzung wird folgender § 18a neu eingefügt: '§ 18a Elektronische Medien Der Vorstand wird ermächtigt, die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen. Der Vorstand wird ermächtigt, zu bestimmen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand wird ermächtigt, zu bestimmen, dass Aktionäre ihre Stimmen auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation, d. h. per Briefwahl, abgeben dürfen. Wenn der Vorstand von einer oder mehreren Ermächtigungen gemäß Absatz 1, 2 oder 3 Gebrauch macht, sind die aufgrund der Ermächtigungen getroffenen Regelungen in der Einberufung anzugeben. Unbeschadet vorstehender Absätze ist der Versammlungsleiter stets berechtigt, die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen.' § 19 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '§ 19 Stimmrecht In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme.' Vorlagen Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Andreae-Noris Zahn AG, Solmsstraße 25, 60486 Frankfurt am Main zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen: festgestellter Jahresabschluss der Andreae-Noris Zahn AG zum 31.08.2009, gebilligter Konzernabschluss zum 31.08.2009, die Lageberichte der Andreae-Noris Zahn AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 01.09.2008 bis 31.08.2009, der Bericht des Aufsichtsrats und die Erläuterungen des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 AktG Die vorgenannten Unterlagen können außerdem im Internet unter www.anzag.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden. Grundkapital und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 32.035.290,00 Euro und ist zerlegt in 10.678.430 Aktien. Sämtliche Aktien sind stimmberechtigte Stammaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 10.678.430. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im elektronischen Bundesanzeiger. Teilnahmebedingungen Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 17 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 16. Februar 2010, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend angegebenen Adresse zugehen. Die Berechtigung ist durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), also auf den 2. Februar 2010, 0:00 Uhr, zu beziehen. Der Nachweis der Berechtigung muss der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 16. Februar 2010, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend angegebenen Adresse zugehen: Andreae-Noris Zahn AG c/o Computershare HV-Services AG HV-Anmeldung Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 (0)89-309037-4675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: anmeldestelle@computershare.de. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären über die Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse www.anzag.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 23. Januar 2010, 24:00 Uhr, zugehen. Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 8. Februar 2010, 24:00 Uhr, zugeht. Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 8. Februar 2010, 24:00 Uhr, zugeht. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten: Andreae-Noris Zahn AG Ressort Recht Solmsstraße 25 60486 Frankfurt am Main Telefax: +49(0)69 79203-400 E-Mail: hauptversammlung@anzag.de Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG stehen den Aktionären unter www.anzag.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht. Sonstige Hinweise Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 02. Februar 2010, 0:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu dem Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter www.anzag.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. Unter www.anzag.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen zugänglich. Anfragen Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen ausschließlich zu richten an die Andreae-Noris Zahn AG Ressort Recht Solmsstraße 25 60486 Frankfurt am Main Telefax: +49(0)69 79203-400 E-Mail: hauptversammlung@anzag.de Frankfurt am Main, im Januar 2010 Der Vorstand 05.01.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Andreae-Noris Zahn Aktiengesellschaft Solmsstraße 25 60486 Frankfurt Deutschland E-Mail: hauptversammlung@anzag.de Internet: http://www.anzag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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