AniMagix Media AG
AniMagix Media AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.01.2010 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
AniMagix Media AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 07.12.2009 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- AniMagix Media AG Köln, Hamburg, Dresden, Stuttgart, Leipzig eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 54779 beruft zum 7. Januar 2010 eine Hauptversammlung in Wiesbaden ein: Alle Aktionäre der AniMagix Media AG sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung (HV) eingeladen und alle an der HV anwesenden oder ordentlich vertretenen Aktionäre sind stimmberechtigt. Die HV findet am 7. Januar 2010 ab 15 Uhr in den Räumen der Kanzlei Doerr, Kühn, Plück und Makki, Danziger Straße 64, 65191 Wiesbaden, statt. Bekanntmachung der Tagesordnung (TOP) der HV der AniMagix Media AG TOP 1 Eröffnung, Begrüßung, Benennung des Notars, Feststellung der frist- und formgerechten Einladung, der vertretenen Organe, Aktionäre und Aktionärsvertreter sowie der Beschlussfähigkeit. TOP 2 Beschlussfassung über die Änderung der Absätze (1) Firma und (2) Sitz des § 1 (§ 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen) der Satzung. Aufsichtsräte und Vorstand schlagen vor Absatz 1 und 2 von § 1 der Satzung wie folgt zu ändern und stellen den Beschluss zur Abstimmung: Die Gesellschaft führt die Firma animagix media AG Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart TOP 3 Beschlussfassung über die Ergänzung des § 3 (§ 3 Grundkapital, Anzahl der Aktien, Nennbetrag, genehmigtes Kapital) der Satzung um 3 weitere Absätze. Aufsichtsräte und Vorstand schlagen vor § 3 der Satzung um 3 weitere Absätze, Absatz (3), Absatz (4) und Absatz (5) wie folgt zu ergänzen und stellen den Beschluss zur Abstimmung: (3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2015 durch Ausgabe von bis zu 35.000 neuen auf den Namen lautende Stückaktien im Nennbetrag von je 1,-- EUR gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 35.000,-- zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts. (4) Bei der Ausgabe neuer Aktien kann der Beginn der Gewinnbeteiligung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgesetzt werden. (5) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach völliger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist die Fassung der Satzung entsprechend zu ändern. TOP 4 Abschluss, Beendigung und Verabschiedung. Die Einberufung und die Bekanntmachung der Tagesordnung der HV erfolgen auf Veranlassung von Kay Gotthilf, Vorstand, AniMagix Media AG Köln, am 3.12.2009 Der Vorstand 07.12.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: AniMagix Media AG Unter Krahnenbäumen 9 50668 Köln Deutschland E-Mail: hv@animagix.de Internet: http://www.animagix.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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