Berichtigung der Veröffentlichung vom 7. Oktober 2010
In dieser Veröffentlichung wurde unter ‘Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung’ im dritten Absatz eine Änderung des ersten Datums vorgenommen.
BVE Holding SE
Delmenhorst
Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung unserer
Gesellschaft am 08. November 2010, um 10:00 Uhr, in das CCH City Club
Hotel, Oldenburg, Europaplatz 4-6, ein.
Tagesordnung
1. Die Beschlussfassung über die vorzeitige Abberufung der Verwaltungsräte
mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung.
2. Die Neuwahl des Verwaltungsrats, bestehend aus:
Name, Adresse, Geburtsdatum
1. |
Silke Herrmann, Grosser Straße 38b, 8841 Gross (Schweiz),
geb. am 05.08.1971
|
2. |
Frank Menzel, Am Moorteich 49, 31812 Bad Pyrmont, geb. 13.08.1959
|
3. |
Wolfgang Hübel, Lindwurmstraße 72, 80337 München, geb. 10.08.1968
|
4. |
Michael Heinze, Sommerfelder Weg 7, 04329 Leipzig, geb. am
11.12.1955
|
5. |
Rico Eulenfeldt, Klötzerstraße 20c, 01587 Riesa, geb. am 25.12.1976
|
6. |
Doris Heinze, Sommerfelder Weg 7, 04329 Leipzig, geb. am 28.05.1960
|
3. Die Beschlussfassung auf Durchführung einer Sonderprüfung,
bezogen auf die Amtsführung des Verwaltungsrates sowie der geschäftsführenden
Direktorin und Bestellung eines Sonderprüfers.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND STIMMRECHTSAUSÜBUNG
Zum Zeitpunkt dieser Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft
in 730.950 Stückaktien eingeteilt, die 730.950 Stimmrechte gewähren.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht
ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung
muss der Gesellschaft oder der unten bezeichneten Anmeldestelle spätestens
bis zum Ablauf des 27. Oktober 2010 (24:00 Uhr MESZ) zugehen.
Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung nachweisen. Dazu ist ein in Textform erstellter
Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch die depotführende Stelle ausreichend.
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Er
hat sich auf den Beginn des 18. Oktober 2010 (00:00 Uhr MESZ) zu beziehen
und muss der Gesellschaft oder der unten bezeichneten Anmeldestelle
spätestens bis zum Ablauf des 27. Oktober 2010 (24:00 Uhr MESZ) vor
der Hauptversammlung zugehen.
Die Adresse der zuvor genannten Anmeldestelle ist:
AVA Projekt AG vertreten durch: Rechtsanwälte Kuhne &
Klauß Delitzscher Straße 29 04129 Leipzig Tel. 0341-
6409754 Fax 0341- 6796454 Mail buero@kuhne-klauss.de
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte
ausüben lassen. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich oder per
Telefax zu erteilen. Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte
Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 12, 125 Abs. 5 AktG) oder
Personen i.S.v. § 135 Abs. 9 AktG, insbesondere Aktionärsvereinigungen,
genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festgehalten wird. Dabei muss die Vollmachtserklärung
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten.
ANTRÄGE VON AKTIONÄREN
Anträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG sind spätestens
eine Woche nach der Veröffentlichung der Hauptversammlung, bis spätestens
zum 14.10.2010 (24:00 Uhr MESZ) unter Nachweis der Aktionärseigenschaft
des Antragstellers ausschließlich zu richten an:
AVA Projekt AG vertreten durch: Rechtsanwälte Kuhne &
Klauß Delitzscher Straße 29 04129 Leipzig Tel. 0341-
6409754 Fax 0341- 6796454 Mail buero@kuhne-klauss.de
AVA Projekt AG
vertreten durch den
Direktor Holger Kosemann
|